Solved

Absenkung der MagentaEins Gutschrift bei Vertragsänderung ?

5 years ago

Hallo,

 

ich hoffe das Thema "passt" Fröhlich .

Ich nutze MagentaZuhause M, einen Partner-Mobilfunkvertrag S und einen "normalen" Mobil M mit Handy 4.Generation. Der letzte endet im Oktober. Ich benötige kein neues Smartphone, weshalb ich auf Mobil M ohne Smartphone wechseln möchte.

Verliere ich durch diese Aktion 50% des aktuell gewährten Magenta 1 - Vorteils, d.h. werden nur noch 5 € statt 10€ bei der Rechnung abgesetzt !

 

Danke

haebaeaet

273

0

7

    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      Wenn Du auf einen aktuellen Mobilfunkvertrag wechselst: Ja

      1

      Answer

      from

      5 years ago

      Interessante Antwort. Meines Wissens kann man nur in einen einen aktuellen Tarif wechseln oder kann ich in den Tarif von 2018 ohne Smartphone - Subvention wechseln ?

       

      Viele Grüße

      haebaeaet

      0

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      Hey @haebaeaet1,

      vielen Dank für deinen Beitrag. Bitte entschuldige die späte Rückmeldung. Wir haben aktuell etwas mehr zu tun.

      Ja, in diesem Fall sinkt der Rabatt von deinem MagentaEINS Vorteil von 10€ auf 5€.

      Sobald du von deinem MagentaMobil M mit Handy der 4 Generation auf einen Tarif ohne Handy wechselst, müssen wir in die aktuellst Generation dieses Tarifes wechseln, da es sich um einen Segmentwechsel des Tarifes handelt.

      Freundliche Grüße
      Finn A.

      0

      4

      Answer

      from

      5 years ago

      Hallo @haebaeaet1,

      der Wechsel erfolgt in einen aktuellen Tarif und somit wird dann der neue MagentaEins Vorteil berücksichtigt.

      Viele Grüße

      Maria R.

      0

      Answer

      from

      5 years ago

      Tut mir leid, das ich so antworten muss. Nach meiner Meinung kann die Telekom keine bestehende Regelung/Vertrag zu Ungunsten des Kunden ändern. 

      Dann müssen wir das zum gegebenen Zeitpunkt über den Verbraucherschutz/Gericht klären lassen.

      Vielleicht will die Telekom ja doch einen Kunden, der monatlich über 120 € Umsatz bringt, nicht verlieren.

       

      Herzl. Grüße

      haebaeaet

      0

      Answer

      from

      5 years ago

      @haebaeaet1

      Schade, wenn es soweit kommen muss.

      Die Änderungen werden auf jeden Fall korrekt auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

      Freundliche Grüße
      Finn A.

      0

      Unlogged in user

      Answer

      from

    This could help you too

    Solved

    in  

    415

    0

    2

    Solved

    in  

    656

    0

    3

    Solved

    in  

    575

    0

    3