Gelöst
Auswirkung Widerruf auf Kündigungsfrist
vor 7 Jahren
Liebe Community,
folgendes Szenario: Magenta Mobil S-Vertrag war zum 12.10.2018 gekündigt, Rückholerangebot Anfang September angenommen, dann nach drei Tagen per Email widerrufen und um erneute Einstellung der Kündigung gebeten. Bislang keinerlei Rückmeldung. Gestern im Telekomshop dann die Auskunft bekommen, da der Widerruf nach Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen sei, sei die Kündigung nicht mehr zum 12.10.2018 möglich, sondern der Vertrag verlängere sich um ein Jahr. Stimmt das?
Liebe Grüße
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vor 7 Jahren
Wäre möglich. Was steht denn auf dem Angebot / der Auftragsbestätigung zur Rücknahme der Kündigung?
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vor 7 Jahren
du hast die Vertrag widerrufen.
der Widerruf eines widerrufs einer Kündigung ist wohl eher Kulanz
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Seh ich anders. Die Rücknahme der Kündigung verstehe ich als Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrags bzw. Verlängerung unter neuen Konditionen. Da dies am Telefon erfolgte, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Mit Kulanz hat das m.E. nichts zu tun.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Gestern im Telekomshop dann die Auskunft bekommen, da der Widerruf nach Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen sei, sei die Kündigung nicht mehr zum 12.10.2018 möglich, sondern der Vertrag verlängere sich um ein Jahr. Stimmt das?
Kündigungsfrist eingegangen sei, sei die Kündigung nicht mehr zum 12.10.2018 möglich,
sondern der Vertrag verlängere sich um ein Jahr. Stimmt das?
Meiner Einschätzung nach, ist die Telekom hier im Recht.
Die erneute Kündigung hätte spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
erfolgen müssen.
Wenn ich es richtig erkenne, wäre es der 12.09.2018 gewesen.
Leider zu spät...
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/vertragslaufzeit-und-kuendigungsfrist/mindestvertragslaufzeit-kuendigungsfrist-festnetz-vertrag
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8
Antwort
von
vor 7 Jahren
@Gelöschter Nutzer Das war auch meine Grundannahme, macht den Sachverhalt aber gerade noch prekärer. Denn dann könnte Telekom ja die Kündiger nach Ablauf der Kündigungsfrist anrufen, ihnen mehr oder wenige brauchbare Rückholangebote unterbreiten und im Fall des Widerrufs des Kunden dann ein weiteres Jahr Vertragsgebühren einstreichen. So wie es vorliegend geschehen ist. Das finde ich problematisch.
@Gelöschter Nutzer Das war auch meine Grundannahme, macht den Sachverhalt aber gerade noch prekärer. Denn dann könnte Telekom ja die Kündiger nach Ablauf der Kündigungsfrist anrufen, ihnen mehr oder wenige brauchbare Rückholangebote unterbreiten und im Fall des Widerrufs des Kunden dann ein weiteres Jahr Vertragsgebühren einstreichen. So wie es vorliegend geschehen ist. Das finde ich problematisch.
Ich bin hierfür der falsche Ansprechpartner.
Bin ebenfalls nur Kunde.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
@Gelöschter Nutzer weiß ick
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Mit der Aufhebung der Kündigung hast du und die Telekom euch geeinigt, dass bisherige Vertragsverhältnis wieder aufleben zu lassen. Genau das hat die Telekom auch gemacht.
Danach hast du mit der Telekom noch vereinbart, dass ein Produktwechsel auf XYZ gemacht werden sollte. Diesen hast du dann Widerrufen - soweit ganz normal.
Durch diesen Widerruf ist die Kündigung nicht wieder wirksam und wenn du nun erneut kündigen willst, musst du natürlich deine Kündigungsfrist beachten. Also ganz einfach.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
folgendes Szenario: Magenta Mobil S-Vertrag war zum 12.10.2018 gekündigt, Rückholerangebot Anfang September angenommen, dann nach drei Tagen per Email widerrufen und um erneute Einstellung der Kündigung gebeten. Bislang keinerlei Rückmeldung. Gestern im Telekomshop dann die Auskunft bekommen, da der Widerruf nach Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen sei, sei die Kündigung nicht mehr zum 12.10.2018 möglich, sondern der Vertrag verlängere sich um ein Jahr. Stimmt das?
folgendes Szenario: Magenta Mobil S-Vertrag war zum 12.10.2018 gekündigt, Rückholerangebot Anfang September angenommen, dann nach drei Tagen per Email widerrufen und um erneute Einstellung der Kündigung gebeten. Bislang keinerlei Rückmeldung. Gestern im Telekomshop dann die Auskunft bekommen, da der Widerruf nach Ablauf der Kündigungsfrist eingegangen sei, sei die Kündigung nicht mehr zum 12.10.2018 möglich, sondern der Vertrag verlängere sich um ein Jahr. Stimmt das?
Die Bestellung nach Intervention der Kundenrückgewinnung macht die vorangegangene Kündigung schlicht unwirksam. Sie lebt durch den Widerruf dieses letzten Auftrags nicht automatisch wieder auf – auch wenn man das vielleicht gerne so möchte.
Die Folge: Der ursprüngliche Vertrag bleibt bestehen, soweit die dafür geltenden Kündigungsfristen überschritten sind.
Das ist meine Sicht der Dinge.
hajo777
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
ich widerspreche euch nur ungern, aber…
Durch den Widerruf einer Vertragsverlängerung wird der ursprüngliche Vertragszustand wiederhergestellt, inkl. einer Kündigung zum ursprünglich bestätigtem Datum.
@FallA56 hinterlege gern einmal die Rufnummer des betroffenen Vertrags in deinem Profil unter http://bit.ly/Kundeninfos und gib uns hier kurz Bescheid. Dann schaue ich mir das an.
Grüße
Katharina S.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
ich übernehme einmal für meine Kollegin Katharina S., da sie erst morgen wieder im Büro ist. Ich habe soeben versucht, dich telefonisch zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Wann können wir dich am besten erreichen? Über eine Rückmeldung freue ich mich, und wünsche dir einen ruhigen Abend.
Liebe Grüße
Justina M.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
@Justina M.
Danke für deine Nachricht. Das Thema hat sich bereits erledigt
Viele Grüße!
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Antwort
von
vor 7 Jahren
ok, das hört sich doch gut an.
Viele Grüße
Justina M.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
sehr gerne!
Du siehst dein Vertragsende z.B auch in deinem Kundencenter. Sag gerne Bescheid, falls du es dennoch einmal per Post bekommen möchtest. Dann schicke ich es dir nochmal zu.
Liebe Grüße und komm gut in die neue Woche
Katharina S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von