Bezahlen
vor 5 Jahren
Hallo,
Versuche schon lange in google play store über meine telekom rechnung Apps zu kaufen, immer wieder kommt die antwort : SMS zur kontobestätigung wird an telekom gesendet und dann : ihr Account ist zur Zeit für diesen Service gesperrt- hierbei sind keine Kosten entstanden (OR- DVASA2-02). Warum geht das nicht?
kann mir bitte jemand weiter helfen.?
252
5
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
562
0
5
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
vor 5 Jahren
Hallo @ardaarman3
Falls du einen Prepaid-Tarif hast, muss dein Guthaben die zu bezahlende Summe + die nächste Abbuchung als Guthaben haben.
Beispiel:
1,99€ Google-Play
14,95€ nächste Abrechnung
----------------
16,94€ Guthaben auf der Karte.
Hast du offene Beträge bei der Mobilfunkrechnung, kannst du ebenfalls nicht über die Mobilfunkrechnung zahlen.
Ebenfalls können z.B. Bücher nicht bezahlt werden. Auch gibt es eine individuelle Obergrenze von maximal 30€.
Das geht über die Drittanbietersperre:
Hier der Link dazu: https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbietersperre?samChecked=true
0
vor 5 Jahren
Hat Torc mit seiner Vermutung Recht?
Wenn nicht, dann würde ich mich sehr über weitere Informationen freuen.
Freundliche Grüße
Carolin L.
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich weiß nicht wie man drittanbietersperre macht verstehe ich nicht
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Hallo und guten Abend, @ardaarman3.
Hinterlege bitte einmal deine Kontaktangaben und lasse mir im Anschluss eine kurze Rückmeldung zukommen.
Ich sehe mir den Sachverhalt sehr gerne im Detail an.
Freundliche Grüße
Carolin L.
0
vor 5 Jahren
Ich habe gerade noch einmal nachgesehen, konnte aber keine Angaben entdecken.
Hat sich das Anliegen in der Zwischenzeit geklärt?
Freundliche Grüße
Carolin L.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von