Gelöst

Bis dass der Beschiss uns scheidet

vor 3 Jahren

Ich bin mittlerweile seit 16 Jahren Kunde der Telekom und hab nicht mal im Traum dran gedacht jemals zu wechseln.
Allerdings besteht eine „Partnerschaft“ auch immer aus zwei Parteien und wenn die eine die andere bescheißt, ist es wohl an der Zeit das Weite suchen.
Dabei hatte ich eigentlich jetzt vor, all meine Verträge (2x Mobil + Festnetz + Entertain TV) zu verlängern und auf maximum zu erweitern.
Im Zuge dessen bin ich also nochmal alle Rechnungen durchgegangen und dabei mir ist aufgefallen, dass die Telekom seit ca. Oktober 2020 den „Premium-Handy“ Aufschlag weiterhin berechnet hat.   Meine Letzte Vertragsverlängerung fand am 21.09.2018 statt und somit ist das Premium-Handy zum 30.09.2020 vollständig abbezahlt gewesen.
Die Telekom hat also die Premium-Handy Gebühr 2 Jahre lang weiter berechnet, für eine Leistung, die schon seit Oktober 2020 nicht mehr erbracht wird.


Der Telekom Kundenservice schrieb dazu folgendes:

„Sie haben am 21. September 2018 Ihren Mobilfunk-Vertrag verlängert und dabei von einem besonders günstigen Preis für das Mobilfunk-Gerät profitiert. Dieses gehört direkt nach Zahlung des einmaligen Preises Ihnen und muss weder abbezahlt noch zurückgegeben werden. Dabei hatten Sie die Wahl zwischen mehreren Tarifvarianten - z. B. "mit Handy" oder "mit Top-Handy" - zu unterschiedlichen monatlichen Preisen. Konkret bedeutet das: Je höher der monatliche Preis für den Tarif, desto mehr sparen Sie beim Kauf Ihres Mobilfunk-Geräts.“

 

Mein Kommentar dazu:
Das ist eine nichts aussagende Antwort des Kundenservices der Telekom.
Es ist logisch, dass bei höheren Tarifen die Zuzahlungen für Smartphones geringer ausfallen, berechtigt aber in keiner Weise diese zusätzlichen Gebühren einfach 2 Jahre länger zu berechnen.  

 

Ich mach ja vieles mit, zahle auch gern für Service und Qualität, aber wenn mich bescheißen will, ist bei mir der spaß vorbei, daher werde ich mich demnächst nach einem alternativen Anbieter umsehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ben 

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    • Akzeptierte Lösung

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      vor 3 Jahren

      Das hat nichts mit „Beschiss“ zu tun.

      Als Kunde muss man seine Verträge auch immer wieder mal kontrollieren und ggf. schauen oder anfragen was man verbessern könnte.

      In den AGB stand auch damals, dass dich dein Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit stillschweigend zu den aktuellen Konditionen verlängert. Also offen und ehrlich, in normaler Schriftgrösse, kein versteckter Unterpunkt im Kleingeschriebenen.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @ben9 

       

      Wenn du selber nichts tust, ändert sich auch nichts am Tarif. Du hättest nach der MVLZ auf ein Tarif ohne Handy wechseln können

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/wechsel-mobilfunk-tarif?samChecked=true#:~:text=Wechsel%20von%20Vertrag%20mit%20Handy,einem%20Tarif%20ohne%20Handy%20wechseln

      Unbenannt.PNG

      nach der MVLZ läuft dein Vertrag unbefristet weiter und kannst täglich den Tarif wechseln.

       

      In der Auftragsbestätigung und AGB steht das alles drin, wie es nach der MVLZ weitergeht.

       

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