Gelöst
Defekt Apple AirPods Pro 2 innerhalb der Gewährleistung - Telekom-Shop fehlende Möglichkeiten
vor 29 Tagen
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 16 Tagen
Hallo @Julia S. ,
vielen Dank für die Rückmeldung. Du hast dich schnell für mein Anliegen eingesetzt und ich schätze deinen Einsatz auch außerhalb des Forums wirklich sehr!
Auch wenn es außerhalb deines Entscheidungsprozesses liegt und die Entscheidung an anderer Stelle getroffen wurde, ist die Lösung für mich nicht akzeptabel.
Beide Telekom-Shops haben unabhängig von einander betont, dass eine Nacherfüllung nicht möglich sei, da ein Austausch nicht erfolgen kann und eine Rückabwicklung nicht möglich sei, da das System angibt, die Kopfhörer befinden sich außerhalb der Gewährleistung, was faktisch falsch ist und vom System falsch ausgespuckt wird. Beide Telekom-Shops fühlen sich nicht zuständig, da der Artikel im Online-Shop bestellt wurde und nicht vor Ort. Die wissen nicht, wie sie agieren sollen, da sie vorher schon vom internen System blockiert werden.
Hier hätte ich mir gewünscht, dass der Telekom-Shop entsprechend angeleitet wird und entsprechend vermittelt wird, eben eine kulante Lösung gefunden wird.
Die Gewährleistungsansprüche wurden vor Ort jeweils abgelehnt wegen der fehlenden Möglichkeiten im Telekom-Shop zur Rückabwicklung/Austausch, nicht aus Gründen der Beweislastumkehr. Eine Nacherfüllung (z.B. durch Einschicken beim Händler, Austausch / Rückabwicklung) scheitert vor Ort systembedingt, obwohl der Händler hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Ein Eigenverschulden hat mir bislang noch keiner deutlich in den Shops vorgeworfen.
Besonders ärgerlich finde ich, dass
a) ein Online-Shop an örtliche Telekom-Shops verweist, die Mitarbeiter vor Ort aber nicht/falsch geschult sind und teilweise spektakuläre Thesen in den Raum werfen
b) sich keiner außerhalb des Forums zuständig fühlt - noch nicht einmal eine formelle Beschwerde per Mail wird beantwortet
Faktisch werden einem vor Ort dadurch Ansprüche auf Nacherfüllung, die im BGB verankert sind, verwehrt.
Ich habe durchweg versucht hier eine einvernehmliche Lösung zu finden und somit die Kosten für die Telekom so gering wie möglich zu halten. Allerdings entstehen mir nun Fahrkosten, um bei Apple zwecks einer Bescheinigung vorzusprechen, da die Gewährleistungsansprüche/eine Nachbesserung vor Ort erst garnicht geprüft werden (können).
Aus Mangel an Alternativen werde ich nun meine Rechtsschutzversicherung unterrichten und juristisch dagegen vorgehen.
Sehr schade, bei einem Wert von 176,- Euro und für einen so großen Konzern ein Armutszeugnis, dass kein Mitarbeiter wusste, wie damit umzugehen ist.
Ich kann nach meiner persönlichen Erfahrung nur Jedem davon abraten, Artikel aus dem Online-Shop der Deutschen Telekom zu erwerben.
Im Anschluss fühlt sich Niemand für eine Reklamation zuständig.
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von
vor 16 Tagen
Hallo @Danny H. ,
wie du richtig schreibst, MIR ist der Prozess mittlerweile mehrmals erläutert worden und ich bin Bestens darüber im Bilde.
Die von mir besuchten Telekom-Shops kennen den Prozess definitiv nicht - was hier das eigentliche Problem ist!
Bevor ich weiterhin vergebens Telekom-Shops ansteuere, Zeit und Kosten investiere und darauf hoffen muss, dass diese den Prozess kennen und nicht gleich bei der Online-Rechnung abwinken, werde ich es juristisch regeln.
Die Gewährleistungsansprüche werden - bedingt durch das interne System - vor Ort verwehrt.
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von
vor 16 Tagen
Die Gewährleistungsansprüche werden - bedingt durch das interne System - vor Ort verwehrt.
Hallo @Danny H. ,
wie du richtig schreibst, MIR ist der Prozess mittlerweile mehrmals erläutert worden und ich bin Bestens darüber im Bilde.
Die von mir besuchten Telekom-Shops kennen den Prozess definitiv nicht - was hier das eigentliche Problem ist!
Bevor ich weiterhin vergebens Telekom-Shops ansteuere, Zeit und Kosten investiere und darauf hoffen muss, dass diese den Prozess kennen und nicht gleich bei der Online-Rechnung abwinken, werde ich es juristisch regeln.
Die Gewährleistungsansprüche werden - bedingt durch das interne System - vor Ort verwehrt.
Nö
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von
vor 16 Tagen
@*Paz Vizsla* warst du denn mit mir vor Ort?
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Uneingeloggter Nutzer
von