Gelöst
Defekt Apple AirPods Pro 2 innerhalb der Gewährleistung - Telekom-Shop fehlende Möglichkeiten
vor 29 Tagen
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
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vor 29 Tagen
@Pfx92 hast dus schon mal beim Hersteller versucht. Apple gibt aber nur 1 Jahr Garantie...
7
von
vor 28 Tagen
@Buster01 Vielen Dank für die Anleitung fürs Befüllen des Profils. Dies habe ich jetzt entsprechend gemacht und ein Team-Mitglied hat sich bereits gemeldet.
Wie und wo konnte mir nicht mitgeteilt werden.
Ich bin nun aber guter Dinge, dass der Telekom-Shop vor Ort diese Informationen erhält.
0
von
vor 28 Tagen
Lieben Dank für deine Zeit und das freundliche Gespräch @Pfx92,
wie besprochen, schauen wir jetzt mal, ob wir mehr Informationen über diese Art der Kaufrückabwicklung bekommen können und bemühen uns, eine Lösung für dich zu finden.
Wir halten dich auf dem Laufenden.
Herzliche Grüße Julia
von
vor 28 Tagen
@Julia S. Herzlichen Dank für die schnelle Reaktion deinerseits und ebenfalls für das freundliche Telefonat!
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 29 Tagen
Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
du müsstest jetzt allerdings den Beweis erbringen dass der Schaden schon beim Gefahrübergang, also im November 2024 angelegt war, da genügt eine Erklärung von dir in keinster Weise.
Ich bin schon erstaunt dass die Telekom so problemlos getauscht oder rückabgewickelt hätte, die Erfahrungen hier aus der Community zeigen da ein deutlich anderes Bild.
und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
für wen soll die Lösung denn zufriedenstellend sein? Aktuell ist sie es sicherlich für die Telekom, du kannst also aufhören mit kämpfen.
Ansonsten befüll einfach dein Profil dann kann das Team schauen was geht, oder auch nicht, ich würde mir an deiner Stelle nicht viel Hoffnung machen, die Telekom und Gewährleistung ist ein zäher Vorgang.
1
von
vor 28 Tagen
@der_Lutz
du müsstest jetzt allerdings den Beweis erbringen dass der Schaden schon beim Gefahrübergang
Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
du müsstest jetzt allerdings den Beweis erbringen dass der Schaden schon beim Gefahrübergang, also im November 2024 angelegt war, da genügt eine Erklärung von dir in keinster Weise.
Ich bin schon erstaunt dass die Telekom so problemlos getauscht oder rückabgewickelt hätte, die Erfahrungen hier aus der Community zeigen da ein deutlich anderes Bild.
und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
für wen soll die Lösung denn zufriedenstellend sein? Aktuell ist sie es sicherlich für die Telekom, du kannst also aufhören mit kämpfen.
Ansonsten befüll einfach dein Profil dann kann das Team schauen was geht, oder auch nicht, ich würde mir an deiner Stelle nicht viel Hoffnung machen, die Telekom und Gewährleistung ist ein zäher Vorgang.
Ich kenne es zumindest so, dass der Händler erst einmal eine Prüfung vornimmt - z.B. durch Einschicken beim Hersteller.
Eine pauschale Ablehnung nach dem Motto „Sie sind in der Beweislast, also machen wir gar nichts“ ohne jede Prüfung ist kein zulässiger Umgang mit Gewährleistungsrechten.
Das laut Telekom-Shop keine Gewährleistung mehr auf dem Gerät ist, ist schlichtweg falsch. Es befindet sich in der 2-jährigen Gewährleistungsfrist.
Ich bin schon erstaunt dass die Telekom so problemlos getauscht oder rückabgewickelt hätte, die Erfahrungen hier aus der Community zeigen da ein deutlich anderes Bild.
Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
du müsstest jetzt allerdings den Beweis erbringen dass der Schaden schon beim Gefahrübergang, also im November 2024 angelegt war, da genügt eine Erklärung von dir in keinster Weise.
Ich bin schon erstaunt dass die Telekom so problemlos getauscht oder rückabgewickelt hätte, die Erfahrungen hier aus der Community zeigen da ein deutlich anderes Bild.
und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
für wen soll die Lösung denn zufriedenstellend sein? Aktuell ist sie es sicherlich für die Telekom, du kannst also aufhören mit kämpfen.
Ansonsten befüll einfach dein Profil dann kann das Team schauen was geht, oder auch nicht, ich würde mir an deiner Stelle nicht viel Hoffnung machen, die Telekom und Gewährleistung ist ein zäher Vorgang.
Da kann ich dich beruhigen. Es kam zu ja auch zu keinem Austausch / zu einer Rückabwicklung.
für wen soll die Lösung denn zufriedenstellend sein?
Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
du müsstest jetzt allerdings den Beweis erbringen dass der Schaden schon beim Gefahrübergang, also im November 2024 angelegt war, da genügt eine Erklärung von dir in keinster Weise.
Ich bin schon erstaunt dass die Telekom so problemlos getauscht oder rückabgewickelt hätte, die Erfahrungen hier aus der Community zeigen da ein deutlich anderes Bild.
und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
für wen soll die Lösung denn zufriedenstellend sein? Aktuell ist sie es sicherlich für die Telekom, du kannst also aufhören mit kämpfen.
Ansonsten befüll einfach dein Profil dann kann das Team schauen was geht, oder auch nicht, ich würde mir an deiner Stelle nicht viel Hoffnung machen, die Telekom und Gewährleistung ist ein zäher Vorgang.
Im besten Fall für den Verbraucher/Kunden, der ein Problem mit seinem Gerät hat.
Ansonsten befüll einfach dein Profil dann kann das Team schauen was geht, oder auch nicht, ich würde mir an deiner Stelle nicht viel Hoffnung machen, die Telekom und Gewährleistung ist ein zäher Vorgang.
Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
du müsstest jetzt allerdings den Beweis erbringen dass der Schaden schon beim Gefahrübergang, also im November 2024 angelegt war, da genügt eine Erklärung von dir in keinster Weise.
Ich bin schon erstaunt dass die Telekom so problemlos getauscht oder rückabgewickelt hätte, die Erfahrungen hier aus der Community zeigen da ein deutlich anderes Bild.
und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
für wen soll die Lösung denn zufriedenstellend sein? Aktuell ist sie es sicherlich für die Telekom, du kannst also aufhören mit kämpfen.
Ansonsten befüll einfach dein Profil dann kann das Team schauen was geht, oder auch nicht, ich würde mir an deiner Stelle nicht viel Hoffnung machen, die Telekom und Gewährleistung ist ein zäher Vorgang.
Vielen Dank! Das habe ich getan und konnte auch schon ein Telefonat führen.
Ich hoffe auf einen positiven Ausgang.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 29 Tagen
Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Guten Tag,
nachdem die telefonische Hotline bezüglich den im Online-Shop erworbenen AirPods Pro 2 am 29.11.2024 zum nächsten Telekom-Shop verwiesen hatte, habe ich diesen heute aufgesucht.
Der Mitarbeiter empfing mich bereits mit den Worten "Was soll ich da jetzt tun?", da die AirPods über den Online-Shop erworben wurden.
Ich habe darauf mitgeteilt, dass die AirPods noch bis 28.11.2026 ein Gewährleistungsfall sind und der Händler dafür zuständig ist.
Nach zwei Stunden im Telekom-Shop, einem Anruf Telekom intern und diversen Erklärungsversuchen der Rechtslage kam man dann zum Entschluss, dass die Kopfhörer ein Gewährleistungsfall sind und ein 1:1 Austausch oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages die richtige Option seien.
Problematisch dabei war jedoch, dass nur die AirPods Pro 3 vorrätig seien und eine Rückabwicklung über den Store nicht erfolgen könne.
Die AirPods sind in einem einwandfreiem Zustand. Keine Mängel, nie gefallen, immer pfleglich behandelt. Es ist davon auszugehen, dass die Kopfhörer daher einen defekt seit Beginn aufweisen. Also ein Fehler bei der Herstellung nun dazu geführt haben, dass der rechte Kopfhörer nicht mehr lädt. Das Case ist voll geladen, was durch eine grüne LED ablesbar ist. Der linke Ohrhörer wird ebenfalls erkannt und mit einer grünen LED als voll geladen angezeigt. Der rechte Ohrhörer hingegen blinkt orange, was zeigt, dass dieser versucht geladen zu werden.
Über den Apple-Support wurden alle Lösungsansätze durchprobiert und es wird bestätigt, dass wohl ein Hardware-Problem existiert. Alle Möglichkeiten seitens Apple wurden ausprobiert. Die Kopfhörer sind nun entkoppelt und lassen sich durch die Problematik der fehlenden Erkennung nicht zurücksetzen.
Im Telekom-Shop selbst und auch im Online-Tool wird die Seriennummer als "außerhalb der Gewährleistung angezeigt", wodurch kein Reparatur-Auftrag geschrieben werden kann.
Ich bin nach 2:10 Stunden ohne Ergebnis aus dem Telekom-Shop gegangen.
Was ist zu tun?
Ehrlicherweise hat der Mitarbeiter die Anweisung von der internen Telekom-Nummer erhalten, dass er das Gerät 1:1 Austausch soll, falls vorhanden oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Dazu fehlte dem Mitarbeiter aber die Möglichkeit, da sie Online gekauft wurden.
Ich bin mir darüber bewusst, dass es nach 12 Monaten eine Beweislast-Umkehr gibt. Allerdings kann ich eidesstaatlich erklären, dass keine äußeren Einflüsse (Fall, Flüssigkeit, unsachgemäße Behandlung) für den defekt verantwortlich sind.
Ich bin wirklich schockiert darüber, dass ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vor Ort nicht erfüllt werden kann, wo ich doch genau an diese Stelle verwiesen wurde. In meinen Augen ist das eine sehr sehr schlechte Werbung für die Telekom und ich werde dafür kämpfen, dass es hier zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen wird.
@Pfx92
also hier bist Du doch in der Pflicht einen verifizierbaren Nachweis des Mangels in den ersten zwölf Monaten zu erbringen. Wünsche Dir aber das es vielleicht anders wäre, aber Wünsche gehen halt nicht immer in Erfüllung 🤔
Gruß
Waage1969
8
von
vor 23 Tagen
@Julia S.
Guten Abend Julia,
leider ist mein Anliegen immer noch nicht gelöst. Ein anderer User hat den Beitrag jedoch als "Gelöst" markiert.
Es wäre toll, wenn du mich vielleicht diesbezüglich nochmal anrufen könntest, da ich einige Dinge in Erfahrung bringen konnte.
Viele Grüße!
0
von
vor 23 Tagen
@Pfx92 Wie gerade telefonisch besprochen, versuchen wir nach wie vor eine Klärung herbeizuführen. Bitte hab noch etwas Geduld. Auch mit @Jan3808 konnte ich nochmal sprechen. Schön, dass es heute mit deiner Rückgabe geklappt hat.
Herzliche Grüße ^Julia
von
vor 17 Tagen
Hallo @Pfx92,
ich habe jetzt die finale Rückmeldung zum Thema bekommen und wir im Kundenservice können da leider nicht unterstützen. Es liegt im Ermessen der Telekom Shops, den Tausch oder die Kaufrückabwicklung trotz Beweislastumkehr durchzuführen, ebenso kann die Abwicklung über Apple durchgeführt werden.
Es tut mir leid, dass nicht das Ergebnis dabei herausgekommen ist, dass wir uns gewünscht haben.
Viele Grüße Julia
Hinweis:
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 29 Tagen
Hast du im ersten Jahr schon den Mangel der Telekom aufgezeigt? Wenn nein.. besorg dir neue Ohrstöpsel. Von der Telekom wirst du keine bekommen.
1
von
vor 28 Tagen
@*Paz Vizsla* Interessante Meinung! Nur nicht sehr hilfreich.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 24 Tagen
Hallo zusammen,
ich habe das identische Problem.
AirPods im November 2024 über die Telekom gekauft, seit drei Wochen ist der rechts AirPod defekt und lädt nicht mehr.
Im Apple Store Hamburg wurde der Nachweis/ein Gutachten erstellt, dass ein Gewährleistungsanspruch beim Händler geltend gemacht werden muss. Ein unsachgemäßer Gebrauch oder Flüssigkeiten wurden ausgeschlossen, der Fehler/Mangel muss bereits bei Kauf bestanden haben. Telekom Chat hat nach zwei mitarbeitenden den Chat einfach beendet, Telekom-Shop verweist ausschließlich auf Zuständigkeit bei Apple (was schlicht falsch ist). Ich freue mich auf Hilfe und Lösungen (Ersatz im Rahmen der Gewährleistung).
Gruß
9
von
vor 23 Tagen
@Maria R. Hallo Maria R.
diese Hilfestellung habe ich in diversen Beiträgen hier im Forum gelesen und selbst von einer Expertin erhalten.
Aus der Praxis kann ich berichten, das zwei Telekom-Shops (keine Partnershops) keine Lösung anbieten können!
Laut@Jan3808 war er bereits im Telekom-Shop (dann vermutlich schon der dritte Telekom-Shop, der keine Lösung als Händler anbieten kann), die ihn fälschlicherweise an den Hersteller verweisen. Der Hersteller jedoch verweist -völlig zu Recht- auf Auslauf der Garantie und vermittelt folgerichtig an den Händler zwecks Gewährleistung/Nacherfüllung.
Eine Nacherfüllung wird vor Ort allerdings garnicht geprüft, da denen die Handhabung fehlt.
Praktisch besteht also keine Möglichkeit für den Kunden eine Nachbesserung über den Händler prüfen zu lassen.
Die ganzen Kommentare bezüglich der Beweislastumkehr nach 12 Monaten sind erst einmal unrelevant und wenig hilfreich, da noch keinerlei Nachbesserungsversuch stattfinden konnte.
0
von
vor 23 Tagen
@Maria R. Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung am späten Abend.
@Pfx92 hat meinen Post richtig gelesen, ich war bereits in einem unserer Telekom Shops und der Leiter der Shops in unserer Stadt (so seine Angabe und Mail-Signatur) hat mir mündlich und schriftlich eine Hilfe bzw. den Austausch verneint und grundsätzlich an Apple verwiesen.
Da Apple das Gerät im Store Hamburg bereits vollständig geprüft hat und einen Gewährleistungsanspruch schriftlich festgehalten hat, erwarte ich den Austausch/Ersatz des Kopfhörers.
0
von
vor 23 Tagen
Guten Morgen @Jan3808,
ich bedaure dies zu lesen, denn der Prozess besagt ganz klar, dass die Kollegschaft im T-Shop hierfür zuständig ist. Wir haben hier leider keine Möglichkeit, dir in diesem Fall direkt weiterzuhelfen.
Wenn es um einen Gewährleistungsfall geht, muss nach den ersten 12 Monaten, von der kaufenden Person nachgewiesen werden, dass der Defekt bereits bei Auslieferung vorlag. Wenn dieser Beweis nicht vorliegt, kann es sein, dass der Austausch abgelehnt wird. Ich weiß nicht, was dir Apple schriftlich bestätigt hat, mein Wissensstand ist, dass Apple hier grundsätzlich keine Gutachten oder ähnliches erstellt. Es bleibt dir bedauerlicherweise nur der Weg es noch einmal im T-Shop zu probieren, da für uns keine Möglichkeit besteht hier zu unterstützen.
Beste Grüße
Mario
Hinweis:
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 23 Tagen
Guten Morgen @Jan3808,
ich bedaure dies zu lesen, denn der Prozess besagt ganz klar, dass die Kollegschaft im T-Shop hierfür zuständig ist. Wir haben hier leider keine Möglichkeit, dir in diesem Fall direkt weiterzuhelfen.
Wenn es um einen Gewährleistungsfall geht, muss nach den ersten 12 Monaten, von der kaufenden Person nachgewiesen werden, dass der Defekt bereits bei Auslieferung vorlag. Wenn dieser Beweis nicht vorliegt, kann es sein, dass der Austausch abgelehnt wird. Ich weiß nicht, was dir Apple schriftlich bestätigt hat, mein Wissensstand ist, dass Apple hier grundsätzlich keine Gutachten oder ähnliches erstellt. Es bleibt dir bedauerlicherweise nur der Weg es noch einmal im T-Shop zu probieren, da für uns keine Möglichkeit besteht hier zu unterstützen.
Beste Grüße
Mario
Hinweis:
1
von
vor 23 Tagen
@Mario Sa. Das löst nicht das Problem!
Das wurde auch schon mehrfach hier und in anderen Threads geschrieben. Meine Kommentare werden anscheinend auch nicht aufmerksam gelesen.
Die Mitarbeiter in DREI besuchten Telekom-Shops! sind für diese Art der Reklamation unqualifiziert und können keine Nachbesserung ausführen. Ich habe sogar die Falschauskunft erhalten, dass nur ein Jahr Gewährleistung existieren würde, weil es ein Apple-Produkt sei.
Die hier gegebene Antwort ist nicht rechtssicher und wird in der Praxis (zumindest nach meiner Erfahrung) überhaupt nicht gelebt.
Die Beweislastumkehr kommt rechtlich erst dann zum Tragen, wenn das Produkt zur Nachbesserung aufgenommen und geprüft wird!
Wie man dies als akzeptierte Lösung anpinnen kann, ist mir ein Rätsel. Eine Lösung zumindest hat noch nicht stattgefunden.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 23 Tagen
Hallo und guten Tag @Pfx92
Mein lieber Kollege Mario hat mich eben vor seinem Feierabend noch kurz mit ins Boot geholt und zusätzlich den Shop vor Ort angerufen.
Also, wenn ich richtig im Bilde bin, dann hat der Shop die Verantwortung den Gewährleistungsablauf sicherzustellen.
In diesem Rahmen hat sich der Shop mit dem Apple Support in Verbindung gesetzt. Der Apple Support hat in diesem Zusammenhang angeboten, dass der defekte Kopfhörer getauscht wird.
Das wäre in dem Fall eine Teil-Ersatzlieferung, welche als Nachbesserung anerkannt ist. Dies kann dann gemacht werden, wenn das Gesamtsystem durch den Tausch funktioniert.
Ich verstehe, dass das nicht die Lösung ist, welche du dir vorstellst, aber es ist hier in diesem Fall die einzige, welche wir dir mit an die Hand geben können.
Wir kommen an diesem Punkt ansonsten leider nicht weiter.
Ich hätte dir wirklich gerne eine andere Antwort mit an die Hand geben wollen, aber das sind die Rückmeldungen, welche wir aus der Fachabteilung und vom Shop erhalten haben!
Freundliche Grüße
Caro
1
von
vor 23 Tagen
Hallo@Carolin L.,
das Gesamtsystem wird dadurch zu einer 50:50 Prozent funktionieren. Laut Apple Support liegt der Hardware-Defekt bei dem rechten Kopfhörer oder aber beim Case. Gewechselt werden kann nur eins von Beiden. Außerdem handelt es sich um Kulanz, nicht um eine verpflichtende Nachbesserung. Bei weiteren Problemen damit, habe ICH die Verantwortung und auch den Ärger.
Mein Ansprechpartner bleibt die Deutsche Telekom in der Funktion des Händlers. Wie das letzten Endes gehandhabt wird und wer zuständig ist, darf nicht zu meinem Problem werden.
Ich hatte selten so Probleme a) bei einem Unternehmen den richtigen Ansprechpartner ausfindig zu machen und b) meine Gewährleistungsansprüche rechtssicher und korrekt durchzusetzen.
Sagen Sie mir doch bitte auf welcher rechtlichen Grundlage keine Gewährleistungsansprüche vor Ort geprüft werden? Es wird ausdrücklich gesagt a) kein Ersatz b) keine Rückabwicklung und c) kein Reparaturvorgang.
Online verkaufen funktioniert, aber sobald es Probleme gibt, wird versucht diese auf den Hersteller abzuwälzen.
Noch dazu die ganzen Trolle hier, die außer Provokanten antworten, nicht mal die Beiträge durchlesen können.
Ich bin wirklich schockiert über den Kundenservice und werde Telekom auch zukünftig nicht in Betracht ziehen… bezüglich des Gewährleistungsanspruchs werde ich mich dann auch an andere Stellen wenden. Bei der Telekom erhält man weder Antwort auf E-Mails, noch sind die Mitarbeiter vor Ort entsprechend kaufmännisch und rechtssicher geschult.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 17 Tagen
Hallo @Pfx92,
ich habe jetzt die finale Rückmeldung zum Thema bekommen und wir im Kundenservice können da leider nicht unterstützen. Es liegt im Ermessen der Telekom Shops, den Tausch oder die Kaufrückabwicklung trotz Beweislastumkehr durchzuführen, ebenso kann die Abwicklung über Apple durchgeführt werden.
Es tut mir leid, dass nicht das Ergebnis dabei herausgekommen ist, dass wir uns gewünscht haben.
Viele Grüße Julia
Hinweis:
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 16 Tagen
Hallo @Julia S. ,
vielen Dank für die Rückmeldung. Du hast dich schnell für mein Anliegen eingesetzt und ich schätze deinen Einsatz auch außerhalb des Forums wirklich sehr!
Auch wenn es außerhalb deines Entscheidungsprozesses liegt und die Entscheidung an anderer Stelle getroffen wurde, ist die Lösung für mich nicht akzeptabel.
Beide Telekom-Shops haben unabhängig von einander betont, dass eine Nacherfüllung nicht möglich sei, da ein Austausch nicht erfolgen kann und eine Rückabwicklung nicht möglich sei, da das System angibt, die Kopfhörer befinden sich außerhalb der Gewährleistung, was faktisch falsch ist und vom System falsch ausgespuckt wird. Beide Telekom-Shops fühlen sich nicht zuständig, da der Artikel im Online-Shop bestellt wurde und nicht vor Ort. Die wissen nicht, wie sie agieren sollen, da sie vorher schon vom internen System blockiert werden.
Hier hätte ich mir gewünscht, dass der Telekom-Shop entsprechend angeleitet wird und entsprechend vermittelt wird, eben eine kulante Lösung gefunden wird.
Die Gewährleistungsansprüche wurden vor Ort jeweils abgelehnt wegen der fehlenden Möglichkeiten im Telekom-Shop zur Rückabwicklung/Austausch, nicht aus Gründen der Beweislastumkehr. Eine Nacherfüllung (z.B. durch Einschicken beim Händler, Austausch / Rückabwicklung) scheitert vor Ort systembedingt, obwohl der Händler hierzu gesetzlich verpflichtet ist.
Ein Eigenverschulden hat mir bislang noch keiner deutlich in den Shops vorgeworfen.
Besonders ärgerlich finde ich, dass
a) ein Online-Shop an örtliche Telekom-Shops verweist, die Mitarbeiter vor Ort aber nicht/falsch geschult sind und teilweise spektakuläre Thesen in den Raum werfen
b) sich keiner außerhalb des Forums zuständig fühlt - noch nicht einmal eine formelle Beschwerde per Mail wird beantwortet
Faktisch werden einem vor Ort dadurch Ansprüche auf Nacherfüllung, die im BGB verankert sind, verwehrt.
Ich habe durchweg versucht hier eine einvernehmliche Lösung zu finden und somit die Kosten für die Telekom so gering wie möglich zu halten. Allerdings entstehen mir nun Fahrkosten, um bei Apple zwecks einer Bescheinigung vorzusprechen, da die Gewährleistungsansprüche/eine Nachbesserung vor Ort erst garnicht geprüft werden (können).
Aus Mangel an Alternativen werde ich nun meine Rechtsschutzversicherung unterrichten und juristisch dagegen vorgehen.
Sehr schade, bei einem Wert von 176,- Euro und für einen so großen Konzern ein Armutszeugnis, dass kein Mitarbeiter wusste, wie damit umzugehen ist.
Ich kann nach meiner persönlichen Erfahrung nur Jedem davon abraten, Artikel aus dem Online-Shop der Deutschen Telekom zu erwerben.
Im Anschluss fühlt sich Niemand für eine Reklamation zuständig.
0
10
von
vor 16 Tagen
Hallo @Danny H. ,
wie du richtig schreibst, MIR ist der Prozess mittlerweile mehrmals erläutert worden und ich bin Bestens darüber im Bilde.
Die von mir besuchten Telekom-Shops kennen den Prozess definitiv nicht - was hier das eigentliche Problem ist!
Bevor ich weiterhin vergebens Telekom-Shops ansteuere, Zeit und Kosten investiere und darauf hoffen muss, dass diese den Prozess kennen und nicht gleich bei der Online-Rechnung abwinken, werde ich es juristisch regeln.
Die Gewährleistungsansprüche werden - bedingt durch das interne System - vor Ort verwehrt.
0
von
vor 16 Tagen
Die Gewährleistungsansprüche werden - bedingt durch das interne System - vor Ort verwehrt.
Hallo @Danny H. ,
wie du richtig schreibst, MIR ist der Prozess mittlerweile mehrmals erläutert worden und ich bin Bestens darüber im Bilde.
Die von mir besuchten Telekom-Shops kennen den Prozess definitiv nicht - was hier das eigentliche Problem ist!
Bevor ich weiterhin vergebens Telekom-Shops ansteuere, Zeit und Kosten investiere und darauf hoffen muss, dass diese den Prozess kennen und nicht gleich bei der Online-Rechnung abwinken, werde ich es juristisch regeln.
Die Gewährleistungsansprüche werden - bedingt durch das interne System - vor Ort verwehrt.
Nö
0
von
vor 16 Tagen
@*Paz Vizsla* warst du denn mit mir vor Ort?
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Uneingeloggter Nutzer
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von