Gelöst

Deutscher Inkasso Dienst EOS

vor 5 Jahren

Hi.

 

Habe für meine Mutter heute einen Brief vom Deutschen Inkasso-Dienst aus dem Briefkasten gefischt. 

 

In diesem Brief wird eine Summe von 767,20 € gefordert , die der Deutsche Inkasso-Dienst EOS von Kanzlei Seiler & Kolegen angeblich bekommen hat.

 

Auch Interesant ist, das diese Forderung vom 28.01.1997 ist.

 

Ich habe darauf umgehend mit eine EMail geantwortet in der ich geschrieben habe : 

 

"

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.


Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB)
aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.


Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide
samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.


Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“.

 

Ich weise hiermit nochmals die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren würde die geltend gemachte
Forderung auch verjährt sein und aus diesem Grund erhebe ich vorsorglich darauf, die Einrede der Verjährung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Name "

 

Jetzt die Frage, ist so was rechtens oder verteilt die Telekom meine Stammdaten an jede x-beliebige Firma? 

 

Ist es rechtens das Forderungen eingetrieben werden, die über 20 Jahre zurück liegen und an die man sich nicht mehr erinnern kann aufgrund des langen Zeitraumes? Denn weder meine Mutter noch ich können sagen ob es von 1997 noch etwas gibt das eingefordert werden kann.

7230

7

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Ob etwas rechtsens ist kann und darf dir hier niemand sagen.
    Wir sind keine Juristen, daher dürfen solche Aussagen in Deutschland nicht getätigt werden von Menschen, die keine sind.

    Wende dich an einen Anwalt oder im ersten Stepp an die Verbraucherzentrale.

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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