Gelöst

DHL Paket lag geöffnet am Ablageort. iPhone aus dem Karton entwendet.

vor 15 Stunden

Hallo, 

heute sollte mein neues Handy zugestellt werden. Der Versandkarton lag geöffnet an einem sicheren und nicht einsehbaren Ablageort. Der Karton ist geöffnet worden und das Handy ist nicht mehr vorhanden. Die Unterlagen sind aber noch im Karton gewesen. Was mache ich jetzt? Besteht die Hoffnung auf Ersatz? Schadensmeldung an DHL, sowie eine Anzeige bei der Polizei wird jetzt gemacht.

VG

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vor 2 Stunden

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Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 15 Stunden

      Schwer zu sagen, 

      Ist der Ablageort Videoüberwacht.

      Wenn ablageerlaubnis erteilt wurde und nicht nachgewiesen werden kann das es schon  zum ablagezeitpunkt leer war dürften die Karten schlecht stehen.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 14 Stunden

      Da würde ich mal die AGB der DHL lesen @tim.pl 

      https://www.dhl.de/dam/jcr:b6f237ea-2ead-4f1f-b525-9c7e9a1e88fe/dhl-agb-fuer-dhl-empfangs-und-versandoptionen-20250520.pdf 

      und da steht unter 6.2

      Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß

      erfolgten Ablage am Ablageort oder nach der Übergabe an den Nachbarn im

      Rahmen der Empfangsoption gemäß Ziffer 4 Abs. 7 bzw. Ziffer 4 Abs. 8 ist eine

      Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

      Und genau aus diesem Grund frage ich mich immer wieder, warum man das mit dem Ablageort macht. Du bist für den Verlust allein zuständig, wenn der Dieb nicht gefunden wird.

      2

      von

      vor 14 Stunden

      olliMD

      wenn der Dieb nicht gefunden wird.

      Da würde ich mal die AGB der DHL lesen @tim.pl 

      https://www.dhl.de/dam/jcr:b6f237ea-2ead-4f1f-b525-9c7e9a1e88fe/dhl-agb-fuer-dhl-empfangs-und-versandoptionen-20250520.pdf 

      und da steht unter 6.2

      Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß

      erfolgten Ablage am Ablageort oder nach der Übergabe an den Nachbarn im

      Rahmen der Empfangsoption gemäß Ziffer 4 Abs. 7 bzw. Ziffer 4 Abs. 8 ist eine

      Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

      Und genau aus diesem Grund frage ich mich immer wieder, warum man das mit dem Ablageort macht. Du bist für den Verlust allein zuständig, wenn der Dieb nicht gefunden wird.

      olliMD

      wenn der Dieb nicht gefunden wird.

      Wenn es überhaupt einen gibt.

      von

      vor 14 Stunden

      holzher24

      Wenn es überhaupt einen gibt.

      olliMD

      wenn der Dieb nicht gefunden wird.

      Da würde ich mal die AGB der DHL lesen @tim.pl 

      https://www.dhl.de/dam/jcr:b6f237ea-2ead-4f1f-b525-9c7e9a1e88fe/dhl-agb-fuer-dhl-empfangs-und-versandoptionen-20250520.pdf 

      und da steht unter 6.2

      Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß

      erfolgten Ablage am Ablageort oder nach der Übergabe an den Nachbarn im

      Rahmen der Empfangsoption gemäß Ziffer 4 Abs. 7 bzw. Ziffer 4 Abs. 8 ist eine

      Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.

      Und genau aus diesem Grund frage ich mich immer wieder, warum man das mit dem Ablageort macht. Du bist für den Verlust allein zuständig, wenn der Dieb nicht gefunden wird.

      olliMD

      wenn der Dieb nicht gefunden wird.

      Wenn es überhaupt einen gibt.

      holzher24

      Wenn es überhaupt einen gibt.

      Steile These…

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

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