Gelöst
DHL Paket lag geöffnet am Ablageort. iPhone aus dem Karton entwendet.
vor 15 Stunden
Hallo,
heute sollte mein neues Handy zugestellt werden. Der Versandkarton lag geöffnet an einem sicheren und nicht einsehbaren Ablageort. Der Karton ist geöffnet worden und das Handy ist nicht mehr vorhanden. Die Unterlagen sind aber noch im Karton gewesen. Was mache ich jetzt? Besteht die Hoffnung auf Ersatz? Schadensmeldung an DHL, sowie eine Anzeige bei der Polizei wird jetzt gemacht.
VG
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 15 Stunden
Schwer zu sagen,
Ist der Ablageort Videoüberwacht.
Wenn ablageerlaubnis erteilt wurde und nicht nachgewiesen werden kann das es schon zum ablagezeitpunkt leer war dürften die Karten schlecht stehen.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 14 Stunden
Da würde ich mal die AGB der DHL lesen @tim.pl
https://www.dhl.de/dam/jcr:b6f237ea-2ead-4f1f-b525-9c7e9a1e88fe/dhl-agb-fuer-dhl-empfangs-und-versandoptionen-20250520.pdf
und da steht unter 6.2
Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß
erfolgten Ablage am Ablageort oder nach der Übergabe an den Nachbarn im
Rahmen der Empfangsoption gemäß Ziffer 4 Abs. 7 bzw. Ziffer 4 Abs. 8 ist eine
Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Und genau aus diesem Grund frage ich mich immer wieder, warum man das mit dem Ablageort macht. Du bist für den Verlust allein zuständig, wenn der Dieb nicht gefunden wird.
2
von
vor 14 Stunden
wenn der Dieb nicht gefunden wird.
Da würde ich mal die AGB der DHL lesen @tim.pl
https://www.dhl.de/dam/jcr:b6f237ea-2ead-4f1f-b525-9c7e9a1e88fe/dhl-agb-fuer-dhl-empfangs-und-versandoptionen-20250520.pdf
und da steht unter 6.2
Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß
erfolgten Ablage am Ablageort oder nach der Übergabe an den Nachbarn im
Rahmen der Empfangsoption gemäß Ziffer 4 Abs. 7 bzw. Ziffer 4 Abs. 8 ist eine
Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Und genau aus diesem Grund frage ich mich immer wieder, warum man das mit dem Ablageort macht. Du bist für den Verlust allein zuständig, wenn der Dieb nicht gefunden wird.
Wenn es überhaupt einen gibt.
von
vor 14 Stunden
Wenn es überhaupt einen gibt.
wenn der Dieb nicht gefunden wird.
Da würde ich mal die AGB der DHL lesen @tim.pl
https://www.dhl.de/dam/jcr:b6f237ea-2ead-4f1f-b525-9c7e9a1e88fe/dhl-agb-fuer-dhl-empfangs-und-versandoptionen-20250520.pdf
und da steht unter 6.2
Für den Verlust oder die Beschädigung von Sendungen nach der auftragsgemäß
erfolgten Ablage am Ablageort oder nach der Übergabe an den Nachbarn im
Rahmen der Empfangsoption gemäß Ziffer 4 Abs. 7 bzw. Ziffer 4 Abs. 8 ist eine
Haftung der DHL und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
Und genau aus diesem Grund frage ich mich immer wieder, warum man das mit dem Ablageort macht. Du bist für den Verlust allein zuständig, wenn der Dieb nicht gefunden wird.
Wenn es überhaupt einen gibt.
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