Gelöst
Die Telekom reagiert nicht auf meinen Widerruf
vor 4 Jahren
Telefonisch wurde eine Vertragsverlängerung abgeschlossen.
Diese wurde von mir fristgerecht widerrufen.
Eine Antwort bzw. die Wiederherstellung des vorherigen Vertragszustandes ist nicht abgewickelt worden.
Telefonische Hilfeersuche bleiben erfolglos.
Wieso wird mein Widerruf nicht bearbeitet?
689
5
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
vor 3 Jahren
374
0
2
vor 6 Jahren
790
0
3
vor 8 Monaten
523
0
3
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung
Sie benötigen eine persönliche Kaufberatung? Das Geschäftskundenteam der Telekom berät Sie gerne.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
vor 4 Jahren
Woher weißt du, dass dein Widerruf nicht bearbeitet wird? Wann hast du deinen Widerruf geschickt? Wie hast du deinen Widerruf eingereicht?
0
vor 4 Jahren
Wie lange ist dein Widerruf her und wie hast du ihn überhaupt abgeschickt?
Ein Widerruf kann bis zu zwei Wochen dauern .
Wobei im Geschäftskundensegment ein Widerruf reine Kulanz ist.
0
vor 4 Jahren
Man kann einen Vertrag aktiv verlängern.
Tut man das nicht, bzw. widerruft man eine aktive Vertragsverlängerung, dann gibt es (so man nicht rechtzeitig gekündigt hat) eine automatische Vertragsverlängerung.
Deshalb auch meine Frage: woran machst Du das fest, dass der Widerruf nicht bearbeitet wurde/wird?
Und falls dem wirklich so ist, dann solltest Du mehr dazu schreiben, wann die Verlängerung beauftragt wurde, wann die Auftragsbestätigung kam, wann und auf welchem Weg Du den Widerruf ausgesprochen hast, ...
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
ihr Widerruf wurde bearbeitet und erledigt. Sie bekommen dies in den nächsten Tagen auch noch mal postalisch zugestellt.
Ein schönes Wochenende und viele Grüße
Anna Lena L.
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
War das jetzt ein Fall von "übertriebener Ungeduld" seitens @bodo7 - dass er im digitalen Zeitalter erwartet hat, dass das mit dem Widerruf genauso wie mit der Verlängerung quasi auf Knopfdruck passiert? Oder ist das schon einige Tage her und die Nachfrage war durchaus berechtigt?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von