Gelöst

Frage bei Vertragslaufzeit nach BGH-Urteil (III ZR 61/24) – Bitte um Korrektur für VVL

vor 7 Stunden

Hallo Telekom hilft Team,
ich benötige eure Hilfe bei einer manuellen Korrektur meiner Vertragslaufzeit im System. Ich möchte meinen Vertrag gerne verlängern, werde jedoch durch ein falsches Enddatum im Kundencenter blockiert.
Zu den Fakten:
  • Am 12.05.2024 habe ich meinen Vertrag vorzeitig (6 Monate vor dem regulären Ende) verlängert.
  • Das System zeigt mir nun den 11.10.2026 als nächstmögliches Verlängerungsdatum an, da die alten 6 Monate Restlaufzeit einfach hinten aufaddiert wurden.
  • Die telefonische Hotline (3 von 4 Mitarbeitern) verweist stur auf dieses Datum im System.
Die Rechtslage:
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Ich befinde mich ab heute rechtlich in der monatlich kündbaren Phase und möchte diese Gelegenheit nutzen, um direkt bei euch zu Top-Konditionen aktiv um 24 Monate mit einem neuen Smartphone zu verlängern.
Könntet ihr bitte mein Datensatz-Profil prüfen, das Enddatum korrigieren und mir ein Angebot für eine Vertragsverlängerung zukommen lassen? Meine Kundendaten sind in meinem Community-Profil hinterlegt.
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Viele Grüße

Letzte Aktivität

vor 21 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

139

29

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Stunden

      Hallo @patrick-delp1,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. :)

       

      Es freut mich sehr, dass du deinen Vertrag vorzeitig verlängern möchtest.

       

      Das genannte Urteil trat nach deiner vorzeitigen Vertragsverlängerung in Kraft. Die Vertragslaufzeit kann nicht manuell angepasst werden. Das Datum der Bindefrist wird in der MeinMagenta-App sowie auf der Rechnung korrekt angezeigt.

       

      Eine vorzeitige Vertragsverlängerung ist aktuell ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Bitte habe noch ein wenig Geduld.

       

      Sollten noch Fragen offen sein, lass es mich bitte wissen. 

       

      Viele Grüße

      Sarah 

      16

      von

      vor 3 Stunden

      der_Lutz

      Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €,

      pamperlapescus restintelligenz

      War aber eher Zufall.

      @der_Lutz 

      War aber eher Zufall.

      Es kommt, wie du schon sagst, immer auf den Bearbeiter an, über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.

      Ich habe seiner Zeit noch in Recklinghausen lange genug -Vorstandsbeschwerden- bearbeitet.

      dJ 🦂

      pamperlapescus restintelligenz

      War aber eher Zufall.

      war mir in dem Moment egal

      pamperlapescus restintelligenz

      über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.

      @der_Lutz 

      War aber eher Zufall.

      Es kommt, wie du schon sagst, immer auf den Bearbeiter an, über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.

      Ich habe seiner Zeit noch in Recklinghausen lange genug -Vorstandsbeschwerden- bearbeitet.

      dJ 🦂

      pamperlapescus restintelligenz

      über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.

      Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €, das ist für die meisten sicherlich noch leistbar.

      Länger ist auch relativ, hier geht es ja nicht weiter, also muss ein andere Weg eingeschlagen werden.

      Ich will dem TO da auch nichts einreden, ich habe nur geschrieben wie ich agieren würde.

      der_Lutz

      Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €,

      Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!

      🦂

      0

      von

      vor 24 Minuten

      pamperlapescus restintelligenz

      Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!

      der_Lutz

      Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €,

      war mir in dem Moment egal Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €, das ist für die meisten sicherlich noch leistbar. Länger ist auch relativ, hier geht es ja nicht weiter, also muss ein andere Weg eingeschlagen werden. Ich will dem TO da auch nichts einreden, ich habe nur geschrieben wie ich agieren würde.
      der_Lutz

      Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €,

      Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!

      🦂

      pamperlapescus restintelligenz

      Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!

      glücklicherweise darf man in Deutschland davon ausgehen dass Briefe ankommen  😊

      0

      von

      vor 21 Minuten

      der_Lutz

      glücklicherweise darf man in Deutschland davon ausgehen dass Briefe ankommen

      pamperlapescus restintelligenz

      Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!

      Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist! 🦂
      pamperlapescus restintelligenz

      Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!

      glücklicherweise darf man in Deutschland davon ausgehen dass Briefe ankommen  😊

      der_Lutz

      glücklicherweise darf man in Deutschland davon ausgehen dass Briefe ankommen

      Gut, dass du nicht vom Inhalt gesprochen hast 😊

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 7 Stunden

      Die Verlängerung ist nun nur noch max. 1 Monat vor Ende der MVLZ möglich

      2

      von

      vor 7 Stunden

      Laut dem Urteil, ja, genau so darf die Laufzeit nicht mehr als 24 Monate betragen.

      0

      von

      vor 7 Stunden

      @patrick-delp1 Das gilt für Vertragsverlängerungen, die nach der Urteilsverkündigung gemacht wurden.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 7 Stunden

      patrick-delp1

      Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.

      Hallo Telekom hilft Team,
      ich benötige eure Hilfe bei einer manuellen Korrektur meiner Vertragslaufzeit im System. Ich möchte meinen Vertrag gerne verlängern, werde jedoch durch ein falsches Enddatum im Kundencenter blockiert.
      Zu den Fakten:
      • Am 12.05.2024 habe ich meinen Vertrag vorzeitig (6 Monate vor dem regulären Ende) verlängert.
      • Das System zeigt mir nun den 11.10.2026 als nächstmögliches Verlängerungsdatum an, da die alten 6 Monate Restlaufzeit einfach hinten aufaddiert wurden.
      • Die telefonische Hotline (3 von 4 Mitarbeitern) verweist stur auf dieses Datum im System.
      Die Rechtslage:
      Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
      Ich befinde mich ab heute rechtlich in der monatlich kündbaren Phase und möchte diese Gelegenheit nutzen, um direkt bei euch zu Top-Konditionen aktiv um 24 Monate mit einem neuen Smartphone zu verlängern.
      Könntet ihr bitte mein Datensatz-Profil prüfen, das Enddatum korrigieren und mir ein Angebot für eine Vertragsverlängerung zukommen lassen? Meine Kundendaten sind in meinem Community-Profil hinterlegt.
      Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
      Viele Grüße

      patrick-delp1

      Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.

      Jetzt bin ich mal auf die Diskussionen und Ausreden gespannt, denn das Urteil betrifft auch Verlängerungen die vor dem Urteil abgeschlossen wurden. 

      6

      von

      vor 7 Stunden

      patrick-delp1

      Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe

      Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe, und um ehrlich zu sein, mein Vertrag läuft seit 2014 ich habe jedes mal bei Verlängermöglichkeit (jedes mal der 12.5.) Verlängert.

      patrick-delp1

      Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe

      Und jetzt möchtest Du die Telekom dafür verantwortlich machen, dass sie Dir 6 Monate vor Ende MVLZ ein neues Handy buchen ließ?

      Hattest Du vorher auch ein Handy im Vertrag, dessen MVLZ ja noch 6 Monate hatte und nochmal die Frage, sollte die Telekom Dir für die restlichen 6 Monate die Handygebühren im Vertrag erlassen?

      Oder möchtest Du für die letzten 6 Monate, die jetzt noch Handygebühren im Vertrag sind, eine Abstandszahlung in voller Höhe leisten?

      von

      vor 7 Stunden

      Ich stelle nur dumme Fragen, da ich über die MagentaAPP recht Schroff ohne Erklärung abgewiesen wurde, deshalb hatte ich mich über dieses Urteil schlau gemacht und war einfach etwas stutzig wegen der ganzen Laufzeitthematik. :) Bin schließlich kein Jurist, keiner verlangt irgendwelche erlassungen oder sonst was, aber ja evtl war mein Intialpost etwas zu Aggresiv. :)

      von

      vor 6 Stunden

      patrick-delp1

      Ich stelle nur dumme Fragen

      Ich stelle nur dumme Fragen, da ich über die MagentaAPP recht Schroff ohne Erklärung abgewiesen wurde, deshalb hatte ich mich über dieses Urteil schlau gemacht und war einfach etwas stutzig wegen der ganzen Laufzeitthematik. :) Bin schließlich kein Jurist, keiner verlangt irgendwelche erlassungen oder sonst was, aber ja evtl war mein Intialpost etwas zu Aggresiv. :)

      patrick-delp1

      Ich stelle nur dumme Fragen

      Das sehe ich nicht so.

      Mir würde schon genügen, Du würdest unsere (auch meine) Fragen einfach beantworten, ok.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Stunden

      @patrick-delp1 Die Vertragslaufzeit können wir hier leider nicht anpassen. Du kannst dich gerne eine Beschwerde einreichen. Die Kolleg*innen werden dein Anliegen überprüfen. 

      Hinweis

      Diese Antwort wurde aus diesem Kommentar erstellt.

      1

      von

      vor 6 Stunden

      Hallo Sarah E. ,

      Danke für die Antwort, gerne hätte ich die Antwort selbst als Lösung gekennzeichnet. 

      Beste Grüße

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...