Gelöst
Frage bei Vertragslaufzeit nach BGH-Urteil (III ZR 61/24) – Bitte um Korrektur für VVL
vor 20 Tagen
Hallo Telekom hilft Team,
ich benötige eure Hilfe bei einer manuellen Korrektur meiner Vertragslaufzeit im System. Ich möchte meinen Vertrag gerne verlängern, werde jedoch durch ein falsches Enddatum im Kundencenter blockiert.
Zu den Fakten:
- Am 12.05.2024 habe ich meinen Vertrag vorzeitig (6 Monate vor dem regulären Ende) verlängert.
- Das System zeigt mir nun den 11.10.2026 als nächstmögliches Verlängerungsdatum an, da die alten 6 Monate Restlaufzeit einfach hinten aufaddiert wurden.
- Die telefonische Hotline (3 von 4 Mitarbeitern) verweist stur auf dieses Datum im System.
Die Rechtslage:
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Ich befinde mich ab heute rechtlich in der monatlich kündbaren Phase und möchte diese Gelegenheit nutzen, um direkt bei euch zu Top-Konditionen aktiv um 24 Monate mit einem neuen Smartphone zu verlängern.
Könntet ihr bitte mein Datensatz-Profil prüfen, das Enddatum korrigieren und mir ein Angebot für eine Vertragsverlängerung zukommen lassen? Meine Kundendaten sind in meinem Community-Profil hinterlegt.
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Viele Grüße
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Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 20 Tagen
Hallo @patrick-delp1,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. :)
Es freut mich sehr, dass du deinen Vertrag vorzeitig verlängern möchtest.
Das genannte Urteil trat nach deiner vorzeitigen Vertragsverlängerung in Kraft. Die Vertragslaufzeit kann nicht manuell angepasst werden. Das Datum der Bindefrist wird in der MeinMagenta-App sowie auf der Rechnung korrekt angezeigt.
Eine vorzeitige Vertragsverlängerung ist aktuell ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Bitte habe noch ein wenig Geduld.
Sollten noch Fragen offen sein, lass es mich bitte wissen.
Viele Grüße
Sarah
25
von
vor 20 Tagen
Wir kennen aber weiterhin die Gründe nicht, warum die Telekom vor 2 Jahren der Vertragsverlängerung schon deutlich vor dem Ablauf zugestimmt hat
Für die letzten 6 Monate vor VVL , wenn da auch ein Handy dabei war?
Der TE beantwortet ja die Frage dazu nicht.
Inzwischen ist die Frage ja beantwortet. Wir kennen aber weiterhin die Gründe nicht, warum die Telekom vor 2 Jahren der Vertragsverlängerung schon deutlich vor dem Ablauf zugestimmt hat und welche Bedingungen daran geknüpft wurden.
Das war doch früher immer so.
Habe ich selbst auch schon genutzt, wenn ein neues Handy rausbekommen ist und meine MVLZ dafür ungünstig endete.
Habe ich mit meinen Samsung-Handys jetzt nicht mehr nötig, da duecbeuen Geräte jetzt fast immer Anfang Februar auf den Markt kommen.
0
von
vor 19 Tagen
Das war doch früher immer so.
Habe ich selbst auch schon genutzt, wenn ein neues Handy rausbekommen ist und meine MVLZ dafür ungünstig endete.
Wir kennen aber weiterhin die Gründe nicht, warum die Telekom vor 2 Jahren der Vertragsverlängerung schon deutlich vor dem Ablauf zugestimmt hat
Das war doch früher immer so.
Habe ich selbst auch schon genutzt, wenn ein neues Handy rausbekommen ist und meine MVLZ dafür ungünstig endete.
Habe ich mit meinen Samsung-Handys jetzt nicht mehr nötig, da duecbeuen Geräte jetzt fast immer Anfang Februar auf den Markt kommen.
Entsprechende Gepflogenheiten kenne ich tatsächlich nicht. Ich kaufe mir ein neues Smartphone wenn es technisch erforderlich ist. Die Entscheidung des BGH dürfte die Akkumulation von Vertragslaufzeiten beenden.
0
von
vor 19 Tagen
Die Entscheidung des BGH dürfte die Akkumulation von Vertragslaufzeiten beenden.
Das war doch früher immer so.
Habe ich selbst auch schon genutzt, wenn ein neues Handy rausbekommen ist und meine MVLZ dafür ungünstig endete.
Entsprechende Gepflogenheiten kenne ich tatsächlich nicht. Ich kaufe mir ein neues Smartphone wenn es technisch erforderlich ist. Die Entscheidung des BGH dürfte die Akkumulation von Vertragslaufzeiten beenden.
Das ist richtig aber trotzdem kann die Telekom aus vorher abgeschlossenen Handys nicht jetzt für 6 Monate auf den Kosten sitzen bleiben, denke ich.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Die Verlängerung ist nun nur noch max. 1 Monat vor Ende der MVLZ möglich
2
von
vor 20 Tagen
Laut dem Urteil, ja, genau so darf die Laufzeit nicht mehr als 24 Monate betragen.
0
von
vor 20 Tagen
@patrick-delp1 Das gilt für Vertragsverlängerungen, die nach der Urteilsverkündigung gemacht wurden.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Jetzt bin ich mal auf die Diskussionen und Ausreden gespannt, denn das Urteil betrifft auch Verlängerungen die vor dem Urteil abgeschlossen wurden.
6
von
vor 20 Tagen
Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe
Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe, und um ehrlich zu sein, mein Vertrag läuft seit 2014 ich habe jedes mal bei Verlängermöglichkeit (jedes mal der 12.5.) Verlängert.
Und jetzt möchtest Du die Telekom dafür verantwortlich machen, dass sie Dir 6 Monate vor Ende MVLZ ein neues Handy buchen ließ?
Hattest Du vorher auch ein Handy im Vertrag, dessen MVLZ ja noch 6 Monate hatte und nochmal die Frage, sollte die Telekom Dir für die restlichen 6 Monate die Handygebühren im Vertrag erlassen?
Oder möchtest Du für die letzten 6 Monate, die jetzt noch Handygebühren im Vertrag sind, eine Abstandszahlung in voller Höhe leisten?
von
vor 20 Tagen
Ich stelle nur dumme Fragen, da ich über die MagentaAPP recht Schroff ohne Erklärung abgewiesen wurde, deshalb hatte ich mich über dieses Urteil schlau gemacht und war einfach etwas stutzig wegen der ganzen Laufzeitthematik. :) Bin schließlich kein Jurist, keiner verlangt irgendwelche erlassungen oder sonst was, aber ja evtl war mein Intialpost etwas zu Aggresiv. :)
von
vor 20 Tagen
Ich stelle nur dumme Fragen
Ich stelle nur dumme Fragen, da ich über die MagentaAPP recht Schroff ohne Erklärung abgewiesen wurde, deshalb hatte ich mich über dieses Urteil schlau gemacht und war einfach etwas stutzig wegen der ganzen Laufzeitthematik. :) Bin schließlich kein Jurist, keiner verlangt irgendwelche erlassungen oder sonst was, aber ja evtl war mein Intialpost etwas zu Aggresiv. :)
Das sehe ich nicht so.
Mir würde schon genügen, Du würdest unsere (auch meine) Fragen einfach beantworten, ok.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 20 Tagen
@patrick-delp1 Die Vertragslaufzeit können wir hier leider nicht anpassen. Du kannst dich gerne eine Beschwerde einreichen. Die Kolleg*innen werden dein Anliegen überprüfen.
Hinweis:
1
von
vor 20 Tagen
Hallo Sarah E. ,
Danke für die Antwort, gerne hätte ich die Antwort selbst als Lösung gekennzeichnet.
Beste Grüße
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von