Gelöst
Frage bei Vertragslaufzeit nach BGH-Urteil (III ZR 61/24) – Bitte um Korrektur für VVL
vor 8 Stunden
Hallo Telekom hilft Team,
ich benötige eure Hilfe bei einer manuellen Korrektur meiner Vertragslaufzeit im System. Ich möchte meinen Vertrag gerne verlängern, werde jedoch durch ein falsches Enddatum im Kundencenter blockiert.
Zu den Fakten:
- Am 12.05.2024 habe ich meinen Vertrag vorzeitig (6 Monate vor dem regulären Ende) verlängert.
- Das System zeigt mir nun den 11.10.2026 als nächstmögliches Verlängerungsdatum an, da die alten 6 Monate Restlaufzeit einfach hinten aufaddiert wurden.
- Die telefonische Hotline (3 von 4 Mitarbeitern) verweist stur auf dieses Datum im System.
Die Rechtslage:
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Ich befinde mich ab heute rechtlich in der monatlich kündbaren Phase und möchte diese Gelegenheit nutzen, um direkt bei euch zu Top-Konditionen aktiv um 24 Monate mit einem neuen Smartphone zu verlängern.
Könntet ihr bitte mein Datensatz-Profil prüfen, das Enddatum korrigieren und mir ein Angebot für eine Vertragsverlängerung zukommen lassen? Meine Kundendaten sind in meinem Community-Profil hinterlegt.
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Viele Grüße
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Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 8 Stunden
Hallo @patrick-delp1,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. :)
Es freut mich sehr, dass du deinen Vertrag vorzeitig verlängern möchtest.
Das genannte Urteil trat nach deiner vorzeitigen Vertragsverlängerung in Kraft. Die Vertragslaufzeit kann nicht manuell angepasst werden. Das Datum der Bindefrist wird in der MeinMagenta-App sowie auf der Rechnung korrekt angezeigt.
Eine vorzeitige Vertragsverlängerung ist aktuell ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Bitte habe noch ein wenig Geduld.
Sollten noch Fragen offen sein, lass es mich bitte wissen.
Viele Grüße
Sarah
16
von
vor 4 Stunden
Glaubst du ernsthaft, in der Zentrale fasst diese Post einer an!
Was ich machen würde, einen Brief an die Postanschrift in Bonn schicken
Glaubst du ernsthaft, in der Zentrale fasst diese Post einer an!
Die geht nach Abgleich der Kundennummer direkt ins System und dann in den Work!
🦂
du weißt doch mit dem Glauben ist so ein Ding 😉
Ich hatte bisher einmal massive Probleme und da hat ein Brief an die Adresse in Bonn relativ zügig für Klärung gesorgt, ob der jetzt händisch bearbeitet wurde oder gescannt und dann den entsprechenden Bearbeitern zugewiesen ist doch egal, das Ergebnis zählt.
von
vor 4 Stunden
@der_Lutz
War aber eher Zufall.
Es kommt, wie du schon sagst, immer auf den Bearbeiter an, über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.
Ich habe seiner Zeit noch in Recklinghausen lange genug -Vorstandsbeschwerden- bearbeitet.
dJ 🦂
von
vor 4 Stunden
War aber eher Zufall.
@der_Lutz
War aber eher Zufall.
Es kommt, wie du schon sagst, immer auf den Bearbeiter an, über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.
Ich habe seiner Zeit noch in Recklinghausen lange genug -Vorstandsbeschwerden- bearbeitet.
dJ 🦂
war mir in dem Moment egal
über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.
@der_Lutz
War aber eher Zufall.
Es kommt, wie du schon sagst, immer auf den Bearbeiter an, über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.
Ich habe seiner Zeit noch in Recklinghausen lange genug -Vorstandsbeschwerden- bearbeitet.
dJ 🦂
Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €, das ist für die meisten sicherlich noch leistbar.
Länger ist auch relativ, hier geht es ja nicht weiter, also muss ein andere Weg eingeschlagen werden.
Ich will dem TO da auch nichts einreden, ich habe nur geschrieben wie ich agieren würde.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
Die Verlängerung ist nun nur noch max. 1 Monat vor Ende der MVLZ möglich
2
von
vor 8 Stunden
Laut dem Urteil, ja, genau so darf die Laufzeit nicht mehr als 24 Monate betragen.
0
von
vor 8 Stunden
@patrick-delp1 Das gilt für Vertragsverlängerungen, die nach der Urteilsverkündigung gemacht wurden.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Jetzt bin ich mal auf die Diskussionen und Ausreden gespannt, denn das Urteil betrifft auch Verlängerungen die vor dem Urteil abgeschlossen wurden.
6
von
vor 7 Stunden
Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe
Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe, und um ehrlich zu sein, mein Vertrag läuft seit 2014 ich habe jedes mal bei Verlängermöglichkeit (jedes mal der 12.5.) Verlängert.
Und jetzt möchtest Du die Telekom dafür verantwortlich machen, dass sie Dir 6 Monate vor Ende MVLZ ein neues Handy buchen ließ?
Hattest Du vorher auch ein Handy im Vertrag, dessen MVLZ ja noch 6 Monate hatte und nochmal die Frage, sollte die Telekom Dir für die restlichen 6 Monate die Handygebühren im Vertrag erlassen?
Oder möchtest Du für die letzten 6 Monate, die jetzt noch Handygebühren im Vertrag sind, eine Abstandszahlung in voller Höhe leisten?
von
vor 7 Stunden
Ich stelle nur dumme Fragen, da ich über die MagentaAPP recht Schroff ohne Erklärung abgewiesen wurde, deshalb hatte ich mich über dieses Urteil schlau gemacht und war einfach etwas stutzig wegen der ganzen Laufzeitthematik. :) Bin schließlich kein Jurist, keiner verlangt irgendwelche erlassungen oder sonst was, aber ja evtl war mein Intialpost etwas zu Aggresiv. :)
von
vor 7 Stunden
Ich stelle nur dumme Fragen
Ich stelle nur dumme Fragen, da ich über die MagentaAPP recht Schroff ohne Erklärung abgewiesen wurde, deshalb hatte ich mich über dieses Urteil schlau gemacht und war einfach etwas stutzig wegen der ganzen Laufzeitthematik. :) Bin schließlich kein Jurist, keiner verlangt irgendwelche erlassungen oder sonst was, aber ja evtl war mein Intialpost etwas zu Aggresiv. :)
Das sehe ich nicht so.
Mir würde schon genügen, Du würdest unsere (auch meine) Fragen einfach beantworten, ok.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Stunden
@patrick-delp1 Die Vertragslaufzeit können wir hier leider nicht anpassen. Du kannst dich gerne eine Beschwerde einreichen. Die Kolleg*innen werden dein Anliegen überprüfen.
Hinweis:
1
von
vor 7 Stunden
Hallo Sarah E. ,
Danke für die Antwort, gerne hätte ich die Antwort selbst als Lösung gekennzeichnet.
Beste Grüße
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von