Gelöst
Frage bei Vertragslaufzeit nach BGH-Urteil (III ZR 61/24) – Bitte um Korrektur für VVL
vor 8 Stunden
Hallo Telekom hilft Team,
ich benötige eure Hilfe bei einer manuellen Korrektur meiner Vertragslaufzeit im System. Ich möchte meinen Vertrag gerne verlängern, werde jedoch durch ein falsches Enddatum im Kundencenter blockiert.
Zu den Fakten:
- Am 12.05.2024 habe ich meinen Vertrag vorzeitig (6 Monate vor dem regulären Ende) verlängert.
- Das System zeigt mir nun den 11.10.2026 als nächstmögliches Verlängerungsdatum an, da die alten 6 Monate Restlaufzeit einfach hinten aufaddiert wurden.
- Die telefonische Hotline (3 von 4 Mitarbeitern) verweist stur auf dieses Datum im System.
Die Rechtslage:
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Ich befinde mich ab heute rechtlich in der monatlich kündbaren Phase und möchte diese Gelegenheit nutzen, um direkt bei euch zu Top-Konditionen aktiv um 24 Monate mit einem neuen Smartphone zu verlängern.
Könntet ihr bitte mein Datensatz-Profil prüfen, das Enddatum korrigieren und mir ein Angebot für eine Vertragsverlängerung zukommen lassen? Meine Kundendaten sind in meinem Community-Profil hinterlegt.
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Viele Grüße
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Offizielle Lösung
akzeptiert von
vor 8 Stunden
Hallo @patrick-delp1,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community. :)
Es freut mich sehr, dass du deinen Vertrag vorzeitig verlängern möchtest.
Das genannte Urteil trat nach deiner vorzeitigen Vertragsverlängerung in Kraft. Die Vertragslaufzeit kann nicht manuell angepasst werden. Das Datum der Bindefrist wird in der MeinMagenta-App sowie auf der Rechnung korrekt angezeigt.
Eine vorzeitige Vertragsverlängerung ist aktuell ein Monat vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Bitte habe noch ein wenig Geduld.
Sollten noch Fragen offen sein, lass es mich bitte wissen.
Viele Grüße
Sarah
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von
vor 4 Stunden
Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €,
War aber eher Zufall.
@der_Lutz
War aber eher Zufall.
Es kommt, wie du schon sagst, immer auf den Bearbeiter an, über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.
Ich habe seiner Zeit noch in Recklinghausen lange genug -Vorstandsbeschwerden- bearbeitet.
dJ 🦂
war mir in dem Moment egal
über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.
@der_Lutz
War aber eher Zufall.
Es kommt, wie du schon sagst, immer auf den Bearbeiter an, über die Zentrale in Bonn ist es aber nur ein meist teurer und längerer Weg zum Ziel.
Ich habe seiner Zeit noch in Recklinghausen lange genug -Vorstandsbeschwerden- bearbeitet.
dJ 🦂
Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €, das ist für die meisten sicherlich noch leistbar.
Länger ist auch relativ, hier geht es ja nicht weiter, also muss ein andere Weg eingeschlagen werden.
Ich will dem TO da auch nichts einreden, ich habe nur geschrieben wie ich agieren würde.
Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!
🦂
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von
vor einer Stunde
Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!
Naja, teuer, ein Brief kostet 0,95 €,
Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!
🦂
glücklicherweise darf man in Deutschland davon ausgehen dass Briefe ankommen 😊
0
von
vor einer Stunde
glücklicherweise darf man in Deutschland davon ausgehen dass Briefe ankommen
Hatte eher an so diverse dubiose Einschreibebriefe gedacht, durch die lediglich der Versand eines Umschlages bewiesen ist!
glücklicherweise darf man in Deutschland davon ausgehen dass Briefe ankommen 😊
Gut, dass du nicht vom Inhalt gesprochen hast 😊
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
Die Verlängerung ist nun nur noch max. 1 Monat vor Ende der MVLZ möglich
2
von
vor 8 Stunden
Laut dem Urteil, ja, genau so darf die Laufzeit nicht mehr als 24 Monate betragen.
0
von
vor 8 Stunden
@patrick-delp1 Das gilt für Vertragsverlängerungen, die nach der Urteilsverkündigung gemacht wurden.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Jetzt bin ich mal auf die Diskussionen und Ausreden gespannt, denn das Urteil betrifft auch Verlängerungen die vor dem Urteil abgeschlossen wurden.
6
von
vor 8 Stunden
Jetzt bin ich mal auf die Diskussionen und Ausreden gespannt, denn das Urteil betrifft auch Verlängerungen die vor dem Urteil abgeschlossen wurden.
Falls ich mich dahingehend irren sollte, wünsche ich mir eine schriftliche Begründung warum die 30 Monate Laufzeit, trotz dieses Urteils mit der 24 Monatsbegrenzung.
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) sowie der EuGH-Rechtsprechung ist das Aufaddieren von Restlaufzeiten bei vorzeitigen Verlängerungen unwirksam, da es die 24-Monats-Grenze aushebelt. Die maximale Bindung von 24 Monaten begann am Tag meiner Verlängerung (12.05.2024) und endete somit genau heute, am 12.05.2026.
Jetzt bin ich mal auf die Diskussionen und Ausreden gespannt, denn das Urteil betrifft auch Verlängerungen die vor dem Urteil abgeschlossen wurden.
Ich auch, vor allem, wenn es sein sollte, dass der alte Vertrag des TE ein Handy beinhaltete und mit neuem Handy verlängert worden ist.
Kann ja nicht sein, dass der TE jetzt versucht, 6 Monate Handyzuzahlung zu sparen.
Sollte der alte Vertrag kein Handy dabei gehabt haben und bei Verlängerung ein Handy dabei gewesen sein, dann hätte man ja keine Verlängerung machen brauchen, sondern lediglich einen Tarifwechsel in den gleichen Tarif mit Handy.
Dann hätten zu diesem Zeitpunkt 24 Monate MVZ begonnen und dann wäre er jetzt verlängerbar und auch kurzfristig kündbar.
Oder auch mit Tarifwechsel wieder zurück auf "ohne Handy". Auch hier ändert sich die MVL ja nicht.
@patrick-delp1
Warum hast Du eigentlich damals 6 Monate früher verlängert?
von
vor 8 Stunden
Weil ich mir mit der Verlängerung ein neues Smartphone besorgt habe, und um ehrlich zu sein, mein Vertrag läuft seit 2014 ich habe jedes mal bei Verlängermöglichkeit (jedes mal der 12.5.) Verlängert.
0
von
vor 7 Stunden
@patrick-delp1 Die Vertragslaufzeit können wir hier leider nicht anpassen. Du kannst dich gerne eine Beschwerde einreichen. Die Kolleg*innen werden dein Anliegen überprüfen.
Hinweis:
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Stunden
@patrick-delp1 Die Vertragslaufzeit können wir hier leider nicht anpassen. Du kannst dich gerne eine Beschwerde einreichen. Die Kolleg*innen werden dein Anliegen überprüfen.
Hinweis:
1
von
vor 7 Stunden
Hallo Sarah E. ,
Danke für die Antwort, gerne hätte ich die Antwort selbst als Lösung gekennzeichnet.
Beste Grüße
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von