Gelöst
Frage zur Wandlunng
vor 6 Jahren
Guten Abend
Habe mal eine Frage zur einer Wandlung
Ich habe im Oktober über VVL einen Iphone XS MAX bekommen.
Nach einem Defekt hat mich die Telekom Beraten direkt zur Apple zu fahren was ich auch gemacht habe.
Gerät wurde Ausgetauscht.
Auch das Tausch gerät hat einen Fehler.
Nun wurde mir von Apple gesagt ich soll noch mal einen Termin machen zum Austauschen oder mich an meinem Anbieter Richten bezüglich einer Wandlung.
Telekom Hotline meinte aber Heute das ich mindestens 3 Nachweise über einen Reparatur versuch haben muss.
Laut Apple und auch Verbraucherzentrale aber 2 Reparaturversuche
Was ist nun Richtig ??
Habe so gesehen jetzt das 3. Gerät mit einem Fehler
Was würdet Ihr mir Raten was sollte ich tun.
Vielen Dank
273
8
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
205
0
4
vor 6 Jahren
Mal ganz direkt gesagt, der Verkäufer hat sich vor der Gewährleistung gedrückt und Dich zum Hersteller geschickt um Garantie einzufordern. Insofern ist der Verkäufer fein raus, er hat nämlich noch gar keinen Reparaturversuch unternommen. Jetzt kannst Du entweder Gewährleistung einfordern oder bei Apple auf Garantie eine weitere Runde drehen.
Das Problrm mit der Gewährleistung könnte jetzt aber sein, dass es sich nicht mehr um das verkaufte Gerät handelt.
2
Antwort
von
vor 6 Jahren
Nicht Ganz
Apple Bietet ja immer Reparatur oder Austausch gegen ein Repariertes Gerät an-
Reparatur Bedeutet einsenden und Warten
Der Austausch gegen ein Repariertes Gerät geht sofort im Shop.
Und die haben mir nur zur Telekom Geraten da mein Vertrag dort Abgeschlossen wurde und die meinten dort wurde es schneller gehen.
Wie am Anfang auch die Telekom die hatten mir Empfohlen zum Apple Shop zu fahren.
Da dort es schneller gehen würde mit Reparatur bzw Austausch
Bei der Telekom sollte es über eine Woche dauern und im Shop wurde es sofort gemacht.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Die Frage ist ja auch.
was ist das für ein Fehler?
Denn es ist ist schon merkwürdig, dass zwei Geräte den gleichen Fehler haben sollen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Du hast doch bislang nur 1 Austauschgerät bekommen ... also der 1. Reperaturversuch war erfolgreich.
3
Antwort
von
vor 6 Jahren
Für die Telekom hat im Rahmen der Gewährleistung noch gar keine Reparatur stattgefunden. Das wäre jetzt der 1. Versuch zur Mangelbeseitigung den sie durchaus ablehnen kann da 1. ein anderes Gerät und 2. 6 Monate um sind.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ich habe jetzt das 3. Gerät
1 das Orginal neu
2 ausgetauscht
3 das Austausch gerät ausgetauscht
Antwort
von
vor 6 Jahren
das Rücktrittsrecht gibt es nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen. Voraussetzung ist allerdings, dass es jedes mal derselbe Fehler war, der nicht repariert werden konnte. das heißt, wenn das Tauschgerät auch einen Fehler hat, reicht das nicht, es muss denselben Fehler haben und zwar nach beiden Nachbesserungsversuchen.
Grüße
Peter
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
das Rücktrittsrecht gibt es nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen. Voraussetzung ist allerdings, dass es jedes mal derselbe Fehler war, der nicht repariert werden konnte. das heißt, wenn das Tauschgerät auch einen Fehler hat, reicht das nicht, es muss denselben Fehler haben und zwar nach beiden Nachbesserungsversuchen.
Grüße
Peter
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von