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Galaxy S10: Halbkreisrunder schwarzer Fleck, Telekom verweigert Reparatur

6 years ago

Auf dem Display meines im März über die Telekom im Vertrag erhaltenen Galaxy S10 ist seit ca. einem Monat am linken oberen Rand ein runder Fleck in Form eines Halbkreises zu sehen. Dieser Fleck entstand über den Tag, ohne Sturz oder eine Fremdeinwirkung.
Nun habe ich das Gerät Mitte August zum ortsansässigen Telekomshop gebracht, um es einschicken zu lassen. Nachdem das Gerät vom besagten Shop eingesendet wurde, erhielt ich wenig später die Nachricht, dass ich über 350 € für eine Reparatur zahlen sollte (1/3 des Gerätepreises). Die Ursache sei angeblich Fremdeinwirkung. Außer einem Foto (siehe Anhang) wurde mir nicht mitgeteilt, was überhaupt das Problem mit dem Display sei.

 

Daraufhin habe ich den Kundendienst kontaktiert, wo ich man mich erstmal versuchte mit tlw. absurd kernlosen Aussagen zuzutexten. Nachdem ich darauf insistierte, dass der Mitarbeiter sich den Fall und das Foto ansieht, wurde mir erklärt, dass er zwar verstehe, dass dieser Schaden nicht durch äußere Einflüsse entstanden ist, er in dieser Situation aber trotzdem nichts machen könne. Das Gerät sei ja im Telekomshop eingeliefert worden (andere Gesellschaft) und an einen externen Dienstleister zur Überprüfung gesendet worden. Aus Zeitmangel und langsam einkehrender Frustation beendete ich das Gespräch und teilte dem Dienstleister mit, dass man mir das Gerät unrepariert zurückzusenden solle.

 

Nach ca. zwei Wochen erwartete mich dann der nächste Hammer. Als ich gestern das Paket öffnete, durfte ich daraufhin feststellen, dass die Displayschutzfolie fehlt. Es wurde weder darauf hingewiesen, dass diese entfernt wurde, noch wurde ein Wort über materiellen oder finanziellen Ersatz verloren. Der Wert mag 10 € nicht übersteigen, trotzdem erachte ich es als eine bodenlose Frechheit, vor allem im Umgang mit fremden Eigentum.

 

Abschließend nochmal: Mir konnter bisher niemand bei der Telekom nachvollziehbar erklären, wie so ein Displayschaden entstehen kann, ohne dass eine einzige Beschädigung am Gehäuse oder auf dem Glas sichtbar ist. Auf Nachfrage erklärte mir selbst der Kundendienstmitarbeiter, dass er sich beim besten Willen nicht ausmalen könne, wie so ein Schaden ohne Sturz und äußerliche Schäden entstehen könnte. Mittlerweile ist meine Geduld so ziemlich am Ende und meine Hoffnung besteht noch darin, dass einer der Mitarbeiter hier einlenkt. Ansonsten werde ich mein Anliegen auf anderem Wege durchsetzen müssen.

 

Als langjähriger Festnetz- und Mobilfunk-Kunde mit derzeit fünf Verträgen und einer wirklich problemlosen und zufriedenen langjährigen Geschäftsbeziehung zur Telekom (es gab das eine oder andere Problem, welches jedoch schnell gelöst wurde), bin ich das erste Mal wirklich enttäuscht und erzürnt. Vor allem von der Kommunikation, der Logistik (ich hatte fast drei Wochen keine Möglichkeit mein Handy, für welches ich monatlich ein Entgeld zahle, zu benutzen und ein gleichwertiger Ersatz wurde auch nicht angeboten) und den Ausreden, um sich möglichst aus der Sache rauszuwinden. Übrigens war dies das erste Mobiltelefon, welches ich nach fast acht Jahren als Kunde einschicken musste.

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    • 6 years ago

      Hallo @Zugmeldung,

      Wenn ich das richtig sehe bei deinem Bild, gab es einen Eckschaden.

      Unbenannt.jpg


      0

    • 6 years ago

      Hallo @Zugmeldung,

      dieser Fleck sieht mir wirklich nicht nach einem Displayschaden durch Fremdeinwirkung aus. Ich kann in dem Fall aber leider nur an den Telekom-Shop verweisen. Alternativ steht noch unser Retourenportal für den Geräteservice zur Verfügung.
      https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/geraete-service/handy-reparatur
      Mehr kann ich an dieser Stelle leider nicht machen.

      Grüße
      Peter

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      6 years ago

      @Stefan 

      aber leider stellt die Telekom genau darauf ab.

      Sie behaupten es ist so weil ihr Dienstleister das festgestellt hat.

       

      Der Kunde kann jetzt nur die harten Bandagen rausholen ansonsten stellen die sich stur, leider.

      Answer

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      6 years ago

      der_Lutz

      @Stefan aber leider stellt die Telekom genau darauf ab. Sie behaupten es ist so weil ihr Dienstleister das festgestellt hat. Der Kunde kann jetzt nur die harten Bandagen rausholen ansonsten stellen die sich stur, leider.

      @Stefan 

      aber leider stellt die Telekom genau darauf ab.

      Sie behaupten es ist so weil ihr Dienstleister das festgestellt hat.

       

      Der Kunde kann jetzt nur die harten Bandagen rausholen ansonsten stellen die sich stur, leider.

      der_Lutz

      @Stefan 

      aber leider stellt die Telekom genau darauf ab.

      Sie behaupten es ist so weil ihr Dienstleister das festgestellt hat.

       

      Der Kunde kann jetzt nur die harten Bandagen rausholen ansonsten stellen die sich stur, leider.


      Wie könnten diese aussehen?

      Ich habe es ja schon be-/geschrieben, ein Sturzschaden kann auch passieren, ohne dass es sichtbare Beschädigungen am Gehäuse gibt.

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      6 years ago

      Ludwig II

      Wie könnten diese aussehen?

      Wie könnten diese aussehen?
      Ludwig II
      Wie könnten diese aussehen?

      Anwalt und mit seiner Hilfe seine Rechte einfordern, alles andere ist nicht zielführend und perlt am Koloss ab, das ist so oft hier zu lesen, wenn es um Hardwaredefekte geht.

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    • 6 years ago

      @Zugmeldung  mach es über Samsung selber geht total easy.

      https://www.samsung.com/de/support/smart-repair-service/

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      6 years ago

      der_Lutz

      Stefan Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Stefan Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. @Stefan übersiehst du dass es hier ja gerade um einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate geht? Kauf im März - Einsendung im August

      Stefan

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant.

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant.

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 
      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 

      Stefan

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant.

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 
      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 


       

      @Stefan  übersiehst du dass es hier ja gerade um einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate geht?

      Kauf im März - Einsendung im August

      der_Lutz
      Stefan

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant.

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant.

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 
      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 

      Stefan

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant.

      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 
      Die Beweislastumkehr mag kundenunfreundlich sein, aber vom Gesetz so vorgesehen, das ist daher irrelevant. 


       

      @Stefan  übersiehst du dass es hier ja gerade um einen Gewährleistungsfall innerhalb der ersten 6 Monate geht?

      Kauf im März - Einsendung im August


      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt - natürlich ist es dann anders - keine Frage.

      In dem Fall wird er auch Recht bekommen, denn wie auch schon mal geschrieben ist eine Behauptung des Reparaturservices kein Beweis.

      Answer

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      6 years ago

      Stefan

      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt

      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt

      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt
      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt

      Stefan

      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt

      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt
      Das hatte ich vor Wochen schin irgendwo gefragt



      Die Zeitschiene ist im Eröffnungsbeitrag ersichtlich, dazu gibt es das S10 auch erst seit März Zwinkernd

       

      Stefan

      In dem Fall wird er auch Recht bekommen, denn wie auch schon mal geschrieben ist eine Behauptung des Reparaturservices kein Beweis.


      In dem Fall wird er auch Recht bekommen, denn wie auch schon mal geschrieben ist eine Behauptung des Reparaturservices kein Beweis.

      Stefan


      In dem Fall wird er auch Recht bekommen, denn wie auch schon mal geschrieben ist eine Behauptung des Reparaturservices kein Beweis.


      Das ist ja das Problem, die Telekom zieht sich zurück, darum ja der Weg zum RA, was ich an dieser Stelle auch nach wie vor als sinnvoll erachte.

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      5 years ago

      Das Problem hat sich unterdessen durch wiederholtes Einschicken des Gerätes an Samsung gelöst. Ich finde es jedoch nach wie vor interessant, dass der Hersteller sowas als Garantiefall ansieht, ein autorisierter Servicepartner der Telekom jedoch nicht (was nicht zwangsläufig an Vorwurf an die Telekom ist).

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      5 years ago

      Das Problem hat sich unterdessen durch wiederholtes Einschicken des Gerätes an Samsung gelöst. Ich finde es jedoch nach wie vor interessant, dass der Hersteller sowas als Garantiefall ansieht, ein autorisierter Servicepartner der Telekom jedoch nicht (was nicht zwangsläufig an Vorwurf an die Telekom ist).

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