Gesetzliche Betreuung: Buchung Prepaid-Jahresvertrag, Identifikation
vor 25 Tagen
Hallo Ihr,
Ich möchte für unsere ehemalige Nachbarim im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung einen Prepaid-Jahresvertrag buchen. Wie läuft die Identifikation idealerweise ab - sie ist im Pflegeheim, Videoident und Besuch Telekomshop sind für sie eher nicht möglich. Gehe ich mit Ihrem und meinem Personalausweis und der Betreuungsurkunde zu einem Telekom-Shop, oder gibt es bei gesetzlichen Betreuungen einen speziellen Bestellweg?
Danke
Alexander
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vor 25 Tagen
Herzlich willkommen @alex.bergdolt das sollte eigentlich ausreichen als gesetzlicher Betreuer, ansonsten bitte gerne aufs Team warten , die helfen
Viele Grüße
0
vor 25 Tagen
Ich möchte für unsere ehemalige Nachbarim im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung einen Prepaid-Jahresvertrag buchen.
Hallo Ihr,
Ich möchte für unsere ehemalige Nachbarim im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung einen Prepaid-Jahresvertrag buchen. Wie läuft die Identifikation idealerweise ab - sie ist im Pflegeheim, Videoident und Besuch Telekomshop sind für sie eher nicht möglich. Gehe ich mit Ihrem und meinem Personalausweis und der Betreuungsurkunde zu einem Telekom-Shop, oder gibt es bei gesetzlichen Betreuungen einen speziellen Bestellweg?
Danke
Alexander
Hast du auch eine Bestellungsurkunde (Betreuerausweis)?
1
von
vor 25 Tagen
Natürlich. Momentan noch den üblichen Betreuungsbeschluss, der Betreuerausweis ist noch im Druck.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 25 Tagen
Auch dir ein freundliches Hallo @alex.bergdolt
Du solltest dich vorab bei der Telekom als öffentlich bestallter Betreuer registrieren lassen!
-
Ich informiere dazu mal das Team!
In deinen Profildaten sollte die Kundennummer der Betreuten, deine Mobilfunknummer und unter "weitere Informationen" ein großzügiges Zeitfenster angegeben sein!
-
Und bitte zur Identifikation bitte die letzten sechs Ziffern deiner IBAN bereit halten.
-
Grüßle
6
von
vor 19 Tagen
Der Gang zum T-Punkt hat das dann tatsächlich problemlos gelöst. Ich habe Betreuungsbeschluss, meinen Personalausweis und den Personalausweis der Betreuten vorgelegt. Da es ein Prepaidtarif ist und ich den Vertrag zu einem Telekom-Account hinzugefügt habe, kann ich die Rufnummer ganz einfach über das Kundencenter verwalten - muss also nicht unbedingt als Betreuer hinterlegt sein.
Zur Wirtschaftlichkeit: Das Pflegeheim hatte uns für ihr Zimmer eine Nebenstelle an der Telefonanlage incl. deutscher Telefonieflat für mtl. EUR 22 angeboten, Gerät extra. Stattdessen: Die Kombination Prepaid Jahresvertrag + SIM-Karten-fähiges Tasten-Tischtelefon bietet das gleiche für mtl. EUR 8,33. Und sollte sie mal umziehen, nimmt sie die Rufnummer einfach mit. Als Tischtelefon für die SIM habe ich das SPC WF100 genommen - super komfortabel für Personen, die mit einem Smartphone nicht klar kommen würden.
Danke für all Eure Tips!
von
vor 19 Tagen
Schön zu hören, dass es jetzt alles geklappt hat!
Hoffentlich fühlt sich die Nachbarin dort wohl.
Und meine Schulung von seinerzeit werfe ich dann auch auf den geistigen Müll!
Einen schönen Advent
🦂
von
vor 19 Tagen
Und meine Schulung von seinerzeit werfe ich dann auch auf den geistigen Müll!
Schön zu hören, dass es jetzt alles geklappt hat!
Hoffentlich fühlt sich die Nachbarin dort wohl.
Und meine Schulung von seinerzeit werfe ich dann auch auf den geistigen Müll!
Einen schönen Advent
🦂
Nicht unbedingt - Prepaid ist ja tatsächlich erheblich einfacher, da die Vertragsform für die Telekom praktisch kein Risiko darstellt. Für eine betreute geschäftsunfähige Person einen Postpaid-Laufzeitvertrag abzuschließen und zu verwalten dürfte ein paar Runden mehr bedeuten. "Einfach so" online und mit der IBAN geht es schon mal nicht - ich hatte das zunächst versucht, der Auftrag ist aber sofort auf Fehler gelaufen. Vermutlich ist bei der Schufa eine Info zur Betreuung hinterlegt.
Möchte man also für eine betreute Person einen Laufzeitvertrag mit Lastschrift abschließen, könnten Deine Schulungsinhalte doch nützlich sein ;-)
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 25 Tagen
Hallo @alex.bergdolt,
gerne helfe ich weiter. Hier greift das PAG:
Rechtsgrundlage für die Ausnahmen von der Ausweispflicht ist § 1 III Personalausweisgesetz:
- Personen, die dauerhaft unter Betreuung stehen (jedoch nicht durch einstweilige Anordnung).
- Handlungs- und einwilligungsunfähige Personen, die von einer Person mit notarieller Vollmacht vertreten werden.
- Personen, die dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind und eine Pflegestufe zugewiesen haben.
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Sprich, hierfür reicht der Schwerbehindertenausweis plus Bescheinigung für Ausweisbefreiung.
Via Shop sollte das kein Problem darstellen. 🙂
Liebe Grüße
Anna
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Uneingeloggter Nutzer
von