Gelöst

Gesetzliche Gewährleistung verweigert und nur kostenpflichtiger Austausch angeboten

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

ich habe zusammen mit meinem Vertrag Ende 2021 ein neues iPhone 13 Pro Max erhalten. Bei diesem sind nun seit kurzer Zeit auf einer der drei Kameras (3x Objektiv) 3 kleine, dunkle Punkte zu erkennen. Nach ausgiebiger online Recherche scheint dies an Staubkörnern unter dem Glas bzw. auf der Linse zu liegen. (Fehler/Schäden auf dem Kameraglas sind nicht zu sehen/fühlen). Also einem Herstellerproblem, da die Kamera ja nicht ohne weiteres geöffnet werden kann und auch eigentlich im Reinraum zusammengesetzt werden.

Ich habe das Gerät nie geöffnet und auch sonst immer mit Case und Schutzglas verwendet. D. h. es ist mMn. eigentlich nur möglich, dass der Staub schon von Anfang an dort war und sich jetzt über die Zeit nur gelockert und auf der Linse abgelegt hat.

Letzte Woche habe ich das Gerät per Reparaturauftrag an die Telekom geschickt. Erste Rückmeldung: "Fehler nicht reproduzierbar. Gerät wird zurückschickt." Trotz ausführlicher Beschreibung im "Fehler beschreiben"-Feld.

Daraufhin habe ich sowohl per Chat als auch telefonisch die Service-Mitarbeiter bemüht. Diese konnten mir allerdings nicht weiterhelfen und haben mir empfohlen, erneut einen Serviceauftrag anzulegen. Mit zusätzlichen Informationen.

Gesagt, getan. Zweiten Reparaturauftrag ausgefüllt. Alle 1000 möglichen Zeichen zur Fehlerbeschreibung, zum Reproduzieren des Problems und Hinweis, dass der Apple-Kundenservice (den habe ich als erstes kontaktiert) das Problem erkannt hat, verwendet. Zusätzlich noch Fotos und Screenshots bei dem das Problem erkennbar ist.

Nun habe ich die Rückmeldung bekommen, dass das Gerät keine Garantie mehr hat und nur ein kostenpflichtige/r Reparatur/Austausch angeboten werden kann.

Dass die Herstellergarantie nicht mehr greift, war mir vorher bewusst. Daher wollte ich die gesetzliche Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen. Diese wird ja auch von der Telekom auf der FAQ-Webseite noch einmal schriftlich beworben. Auch, dass die Beweislast jetzt bei mir liegt, ist mir klar. Ich bin zwar gutgläubig davon ausgegangen, dass es bei meinem beschriebenem Problem und dem Zustand des Gerätes eindeutig ein Herstellerfehler sein sollte, aber okay.

Jetzt hab ich die Frage: Wie kann ich hier weiter vorgehen? Einfach so ein Gutachten erstellen zu lassen und das mitzuschicken, scheint ja auch nicht zu helfen, wenn ich mir die anderen Beiträge hier so im Forum anschauen. Am Telefon konnte mir nicht weitergeholfen werden und sonst habe ich keinen weiteren Kontakt gefunden.

Gibt es für solche Fälle eine eigene Hotline oder eventuell ein Team hier im Forum, die sich das nochmal anschauen, bzw. mir hier irgendeine Art der Rückmeldung geben können? Das Reparatur-Portal ist ja leider eher minimalistisch aufgebaut …

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Ich zitiere mal aus einem anderen Beitrag, was ich dort geschrieben habe:

     

     die Telekom ist ohne Nachweis vom Hersteller der falsche Ansprechpartner.... dann lass Dir von Apple eine Bestätigung geben, dass es ein Herstellungsfehler ist, der eben schon bei der Produktion latent vorhanden war und damit schon beim Verkauf... nur das zählt.

    Ein Gerät, was bei Gefahrenübergang mangelfrei war und im Laufe der Zeit kaputt geht, fällt nicht unter die Gewährleistung.

    In den ersten 12 Monaten muss der Verkäufer den Gegenbeweis antreten, danach eben Du bzw. der Hersteller.

    @buenni  schrieb:

    Der Reklamationsablauf sieht vor, dass Du Dich zwecks Unterstützung bei der Nachweisführung an den Hersteller wendest.

     

    Also es gilt:

     

    Monate 1-12:

    Es gilt die Vermutung, dass die Ware bereits bei Kauf mangelhaft war, der Verkäufer muss den Nachweis führen, falls er anderer Meinung ist. Der Austausch kann unkompliziert im (regulären) Telekom Shop stattfinden, bzw. kann auch über den Shop beim Hersteller repariert werden.

     

    nach Monat 12:

    Es gilt die Vermutung, dass die Ware bei Kauf mangelfrei war, der Kunde muss den Nachweis führen, falls er anderer Meinung ist. Ein Austausch findet nicht statt. Der Kunde wird an den Hersteller verwiesen (denn dieser könnte ja einen Serienfehler bestätigen). Letztlich würde sich ein Verkäufer in so einem Fall vom Hersteller den Ausgleich zurückholen (Ersatz oder Erstattung) .

     

    Die gesetzlichen Mängelrechte bedeuten nicht, dass die verkaufte Sache eine bestimmte Zeit lang halten bzw. fehlerfrei bleiben muss.

    Es geht bei Gewährleistung ausschließlich um die Frage, ob die gelieferte Sache bereits bei Gefahrenübergang/Verkauf einen Mangel aufwies oder nicht.


     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @Snoap ,

     

    an dieser Stelle können wir leider nichts bewirken, um vom Reparaturservice ein anderes Ergebnis zu erhalten.  Ein erneutes Abgeben an den Service scheint mir wenig zielführend, da auch ich technisch nicht beurteilen kann, ob der Fehler von Anfang an bestand. Ich mag zwar dieses Paragraphen-Reiten nicht, aber wie @buenni schon schrieb, nach 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Und solange kein Beweis erbracht wurde, wird das Ergebnis beim Austauschservice gleich bleiben.  Traurig

     

    Viele Grüße

    Michael

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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