Gelöst
Gesprächsaufzeichnung und Rückabwicklung
vor 4 Jahren
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zum Anspruch auf seine Gesprächsaufzeichnung bei einer Vertragsverlängerung am Telefon und generell zur Rückabwicklung.
Zu meinem Sachverhalt:
Ich habe einer telefonischen Beratung zugestimmt und mir wurde ein Preis angeboten der oh Überraschung nicht in die Auftragsbestätigung übernommen wurde. Ich habe mich direkt darauf beim Kundenservice gemeldet und um eine korrigierte Fassung gebeten. Zurück kam leider nichts und ich habe mir gedacht das dauert ein wenig. Die Hoffnung starb mit der nächsten Beitragsrechnung.
Nach meiner Beschwerde wurde mir gesagt ich soll das neue Handy einfach zurückschicken dann wird der Vertrag storniert.
Hat jemand Erfahrung mit der Rückabwicklung?
Ich habe die Gesprächsaufzeichnung angefordert, da ich nach dem gefühlten Betrug kein großes Vertrauen aufbringen kann, dass ich a. eine Beitragsrückerstattung bekomme (die Differenz vom telefonischen Abschluss zur Auftragsbestätigung) und b. die Erstattung des Einmalbetrag für das Gerät.
Mir wurde gesagt, dass die Aufnahme nur zur Qualitätsverbesserung herangezogen wird und schnell gelöscht wird. Ich kann dies leider nicht ganz ernst nehmen, da jeder Kunde so die Möglichkeit hat zu sagen, dass der Vertag nie abgeschlossen wurde und die Beweislast bei der Telekom liegt. Bekommt man diese Aufzeichnung nur durch das Einschalten eines Rechtsanwaltes?
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