Gelöst
Gesprächsaufzeichnung Vertragsabschluss
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
nach Kündigung meines Vertrags habe ich auf Rückruf des Kundenservices ihn erneut verlängert. Es war ein langes Gespräch und zum Schluss konnte man sich einigen. Als der erste Brief mit "Ihre gewohnten Leistungen bleiben bestehen..." kam, habe ich leider überlesen, dass mein Tarif von M auf L geändert wurde. Dies hat neben höheren Preisen auch einen reduzierten MagentaEins Bonus zur Folge; ich zahle wesentlich mehr.
Dies wollte ich absolut nicht und ich bin mir sicher, dass der Mitabeiter mir versichert hat, dass alles exakt gleich bleibt.
Auf Anfrage beim Kundenservice, folgte nur die Antwort: zu spät für Widerruf.
Ich forderte die Gesprächsaufzeichnung an, um zu sehen ob ich mich getäsucht habe, oder ob unter der Vortäuschung falscher Tatsachen ein Vertrag geschlossen wurde.
Dies wurde abgelehnt, obwohl nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz die Pflicht hierzu besteht.
Viel mehr erhielt ich die Antwort: Selber schuld, ich soll dann halt kündigen...
Für mich ist das kein normales Geschäftsgebaren, sondern handeln auf Ramschniveau.
Mich würde interessieren ob jemand ähnliches erlebt hat, bzw. wie man die Herausgabe der eigenen Daten (an der amn immerhin ein Recht hat) erreicht.
Besten Dank und viel Grüße!
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vor 11 Monaten
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten.
Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken vorgenommen.
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten. Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken vorgenommen.
ich glaube du lässt dich mal zu §34 BDSG beraten.
Die Gesprächsaufnahme - sofern zugestimmt - wird wie bei der Einholung der Genehmigung mitgeteilt, anonym und nur zu Schulungszwecken vorgenommen.
Was du meinst ist die pauschale Ansage vom Band.
Bei Abschlüssen wird jedoch eine bewusste Aufzeichnung gestartet, um alles fest halten zu können. Den muss der Kunde dann bewusst zustimmen.
an diese Aufzeichnungen kommt man aber wohl nur dran, wenn es auf ein Gericht hinaus geht.
Antwort
von
vor 4 Jahren
er spricht aber von einem längeren Gespräch, und das ist auf der qualifizierten Aufnahme nicht enthalten.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Gesprächsaufzeichnungen sind nicht vertragsrelevant und dienen nur für interne Schulungszwecke.
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vor 4 Jahren
Hallo @CMMM86
So hart es klingt, wenn man die Auftragsbestätigung nicht richtig liest, ist man leider selber schuld.
Denn ab Zustellung dieser, hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wenn man aber danach erst feststellt, das das Schreiben und die Erinnerungen an das Gespräch anders ist, hat man vor dem Gesetz leider Pech.
Selbst wenn der Vertragsabschluss separat aufgezeichnet wurde (wo man mit einem "ja" am Ende bestätigt), gilt die Auftragsbestätigung vor dem Gesetz, als gültiges Dokument, wenn dem nicht widersprochen wurde.
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vor 4 Jahren
Hallo @CMMM86,
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
Für deine Vertragsverlängerung hast du von der Telekom eine schriftliche und für dich verbindliche Auftragsbestätigung erhalten. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sollte diese Frist verstrichen sein, so akzeptierst du die in der Auftragsbestätigung bestätigten Konditionen.
Die Gesprächsaufzeichnung wird nur intern verwendet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht. Darauf hast du also keinen Anspruch.
Erzähl uns doch mal, welchen Tarif du vorher hattest und welche Leistung dir jetzt in der Auftragsbestätigung bestätigt wurden.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Die Gesprächsaufzeichnung wird nur intern verwendet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht.
Bist du sicher das die Gesprächsaufzeichnungen gelöscht und nicht ausgewertet werden?
Welchen Sinn sollte es sonst machen Gesprächsaufzeichnungen für Schulungszwecke zu nutzen?
Ich hoffe mal du verstehst worauf ich hinaus will.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer die Aufzeichnungen werden ausgewertet, aber nach einer bestimmten Zeit werden die Aufzeichnungen gelöscht😉
Antwort
von
vor 4 Jahren
@MP0602
Vorher M, jetzt L mit reduziertem Magenta 1 Vorteil.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielen Dank an alle für die Antworten.
Mir geht es nur um die kurze Aufzeichnung, welche zum Vertragsschluss erstellt wird. Da der Vertrag darauf basiert gehe ich ja davon aus, dass dieser gespeichert wird. Das restliche Gespräch - ob es nun nur zu Schulungszwecken dient oder nicht - ist fürs Erste nicht so relevant.
Mein Vertrag wurde von M nach L umgebucht unter Reduktion des Bonus.
Klar, ich verstehe, dass ich die Bestätigung genauer durchlesen hätte müssen. Allerdings sollte meines Erachtens das Geschäftsmodell nicht darauf basieren, dass man hofft, dass fehlerhafte Buchungen überlesen werden. Wenn man Suchmaschinen bemüht, bin ich bei Weitem auch nicht der Einzige..
Und die einzige Antwort vom Kundenservice ist, man soll kündigen und man geht nicht mal auf das Anliegen ein.
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vor 4 Jahren
magst du mir einmal dein Kundenprofil befüllen und mir anschließend Bescheid geben, sobald du diesen Schritt ausgeführt hast?
Vielleicht lässt sich die Aufnahme ja noch finden. Versprechen möchte ich aber nichts.
Lieben Gruß,
Klaudija D.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo,
die Daten wurden hinterlegt. Ich würde mich über eine positive Rückmeldung freuen. Mir geht es nur darum, was bei dem Gespräch tatsächlich abgemacht wurde, falls ich mich irren sollte nehme ich gerne alles zurück.
Besten Dank und liebe Grüße!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
bitte hinterlegen Sie einmal die Festnetzkundennummer. Diese sollte 10-stellig sein.
Vielen Dank!
Viele Grüße
Claudia Bö.
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
Erledigt.
Viele Grüße
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Nochmals vielen Dank für die Antworten.
Nach erneuter Beschwerde wurde ich heute vom Kundenservice kontaktiert und der Vertrag auf die ausgemachten Konditionen zurückgesetzt.
Besten Dank hierfür.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von