Gewährleistung innerhalb der 24monatigen Frist abgelehnt

vor einem Tag

Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone nach Abstimmung mit dem Kundenservice der Telekom zur Reparatur im Rahmen der Gewährleistung an das Telekom Repaircenter bei Komsa Services GmbH versandt. Alle erforderlichen Unterlagen waren nicht nur ins Portal der Telekom hochgeladen, sondern lagen auch dem eingesandten Gerät bei.

Heute erhielt ich dann von der Firma plötzlich die Nachricht, die Überprüfung meines Gerätes habe ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist. Statt dessen bietet man mir eine kostenpflichtige Reparatur für nahezu 300 Euro an.

Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

Bevor ich das Thema interessewahrend bei meinem Anwalt plaziere, bitte ich Sie um eine hausinterne Klärung und Überprüfung dieser Entscheidung.

Der Telekom-Reparaturauftrag trägt die Nummer R2500312619.

Danke vorab und freundliche Grüße

Jürgen 

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    • vor einem Tag

      user_b83005

      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone nach Abstimmung mit dem Kundenservice der Telekom zur Reparatur im Rahmen der Gewährleistung an das Telekom Repaircenter bei Komsa Services GmbH versandt. Alle erforderlichen Unterlagen waren nicht nur ins Portal der Telekom hochgeladen, sondern lagen auch dem eingesandten Gerät bei.

      Heute erhielt ich dann von der Firma plötzlich die Nachricht, die Überprüfung meines Gerätes habe ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist. Statt dessen bietet man mir eine kostenpflichtige Reparatur für nahezu 300 Euro an.

      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Bevor ich das Thema interessewahrend bei meinem Anwalt plaziere, bitte ich Sie um eine hausinterne Klärung und Überprüfung dieser Entscheidung.

      Der Telekom-Reparaturauftrag trägt die Nummer R2500312619.

      Danke vorab und freundliche Grüße

      Jürgen 

      user_b83005
      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Die aktuelle Rechtssprechung besagt aber auch dass DU als Käufer nachweisen musst dass dieser Mangel beim Kauf bereits bestand.

      Hast du diesen Nachweis erbracht? Wenn ja, wie?

      2

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Nein, natürlich nicht ... wie sollte ich das auch können?

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Na ja, dann frage ich mich warum du hier von der Rechtssprechung redest aber den wichtigen Aspekt außer Acht lässt.

      Nämlich dass Du in der Beweispflicht bist dass der Mangel bereits beim

      Kauf bestand.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      user_b83005

      eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist u

      Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone nach Abstimmung mit dem Kundenservice der Telekom zur Reparatur im Rahmen der Gewährleistung an das Telekom Repaircenter bei Komsa Services GmbH versandt. Alle erforderlichen Unterlagen waren nicht nur ins Portal der Telekom hochgeladen, sondern lagen auch dem eingesandten Gerät bei.

      Heute erhielt ich dann von der Firma plötzlich die Nachricht, die Überprüfung meines Gerätes habe ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist. Statt dessen bietet man mir eine kostenpflichtige Reparatur für nahezu 300 Euro an.

      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Bevor ich das Thema interessewahrend bei meinem Anwalt plaziere, bitte ich Sie um eine hausinterne Klärung und Überprüfung dieser Entscheidung.

      Der Telekom-Reparaturauftrag trägt die Nummer R2500312619.

      Danke vorab und freundliche Grüße

      Jürgen 

      user_b83005
      eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist u

      Kommt auf den Schaden an..

      Welcher Art war er.. ?

      Warum erst nach 23 Monaten gemeldet ?

      2

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Das Smartphone funktionierte bis zum 01.05. noch einwandfrei. Am 02.05.2025 hatte ich plötzlich keinen Mobilfunkempfang mehr und die SIM-Karte wurde nicht mehr erkannt. Auch ein Versuch mit anderen SIM-Karten zeigte keinen Erfolg.

      Das Serviceunternehmen bietet nun den kostenpflichtigen Austausch der Hauptplatine für ca. 300 Euro an.

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Und wie wurde jetzt von dir der Nachweis erbracht dass der Fehler schon beim Kauf bestand?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      user_b83005

      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone nach Abstimmung mit dem Kundenservice der Telekom zur Reparatur im Rahmen der Gewährleistung an das Telekom Repaircenter bei Komsa Services GmbH versandt. Alle erforderlichen Unterlagen waren nicht nur ins Portal der Telekom hochgeladen, sondern lagen auch dem eingesandten Gerät bei.

      Heute erhielt ich dann von der Firma plötzlich die Nachricht, die Überprüfung meines Gerätes habe ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist. Statt dessen bietet man mir eine kostenpflichtige Reparatur für nahezu 300 Euro an.

      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Bevor ich das Thema interessewahrend bei meinem Anwalt plaziere, bitte ich Sie um eine hausinterne Klärung und Überprüfung dieser Entscheidung.

      Der Telekom-Reparaturauftrag trägt die Nummer R2500312619.

      Danke vorab und freundliche Grüße

      Jürgen 

      user_b83005
      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Auch die Rechtsprechung muss sich an den Paragraphen 477 des BGB halten, Beweislastumkehr nach 12 Monaten @user_b83005 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html

      0

    • vor einem Tag

      Und wie habe ich dann die Zusicherung der Telekom zu verstehen, dass bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mangel das Gerät nach spätestens zwei Tagen durch ein Austauschgerät ersetzt wird?

      2

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Keine Ahnung wie DU das zu verstehen hast, ändert aber auch an der aktuellen Rechtslage nicht dass DU in der Beweispflicht bist.

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      user_b83005

      Und wie habe ich dann die Zusicherung der Telekom zu verstehen, dass bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mangel das Gerät nach spätestens zwei Tagen durch ein Austauschgerät ersetzt wird?

      Und wie habe ich dann die Zusicherung der Telekom zu verstehen, dass bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mangel das Gerät nach spätestens zwei Tagen durch ein Austauschgerät ersetzt wird?

      user_b83005
      Und wie habe ich dann die Zusicherung der Telekom zu verstehen, dass bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mangel das Gerät nach spätestens zwei Tagen durch ein Austauschgerät ersetzt wird?

      genau so wie es da steht, bei dir liegt aber , nach Meinung der Telekom, kein Sachmangel.

      user_b83005

      Das Smartphone funktionierte bis zum 01.05. noch einwandfrei. Am 02.05.2025 hatte ich plötzlich keinen Mobilfunkempfang mehr und die SIM-Karte wurde nicht mehr erkannt. Auch ein Versuch mit anderen SIM-Karten zeigte keinen Erfolg.

      Das Smartphone funktionierte bis zum 01.05. noch einwandfrei. Am 02.05.2025 hatte ich plötzlich keinen Mobilfunkempfang mehr und die SIM-Karte wurde nicht mehr erkannt. Auch ein Versuch mit anderen SIM-Karten zeigte keinen Erfolg.

      Das Serviceunternehmen bietet nun den kostenpflichtigen Austausch der Hauptplatine für ca. 300 Euro an.

      user_b83005
      Das Smartphone funktionierte bis zum 01.05. noch einwandfrei. Am 02.05.2025 hatte ich plötzlich keinen Mobilfunkempfang mehr und die SIM-Karte wurde nicht mehr erkannt. Auch ein Versuch mit anderen SIM-Karten zeigte keinen Erfolg.

      genau damit sagst du ja selbst dass beim Gefahrübergang kein Mangel vorlag, denn das Gerät hat ja bis zum 01.05 einwandfrei funktioniert, demzufolge bleibt dir nur nachzuweisen dass der Mangel bei Gefahrübergang angelegt war, du zahlst die Reparatur oder kaufst dir was neues.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      Ok, das scheint mir hier absolut nicht hilfreich zu sein. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom ... ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      5

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      user_b83005

      Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom

      Ok, das scheint mir hier absolut nicht hilfreich zu sein. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom ... ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      user_b83005
      Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom

      du hast doch von der Telekom schon alles bekommen, nämlich das Angebot für eine kostenpflichtige Reparatur, nichts anderes wird man dir hier sagen.

      Anwalt ist dir natürlich freigestellt, die haben es auch nicht leicht und müssen von irgendwas leben, da ist so ein eindeutiger Fall schnelles Geld ohne Kopfzerbrechen genau das richtige zwischendurch.

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      user_b83005

      ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      Ok, das scheint mir hier absolut nicht hilfreich zu sein. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom ... ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      user_b83005
      ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      mach dass, der wird dir Gewährleistung bestimmt kostenpflichtig erklären.

      Kannst ja mal versuchen eine E-SIM zu registrieren 

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      user_b83005

      Ok, das scheint mir hier absolut nicht hilfreich zu sein. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom ... ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      Ok, das scheint mir hier absolut nicht hilfreich zu sein. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom ... ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      user_b83005
      Ok, das scheint mir hier absolut nicht hilfreich zu sein. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom ... ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      Abgesehen davon, dass Dein Säbelrasseln mit dem Anwalt hier niemandem imponiert, bedenke, dass eine Erstberatung ca 190,00 € Netto kostet. Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben ohne Selbstbeteiligung, so wird die RS Vers. das eher ablehnen zu übernehmen, da der Fall zu eindeutig ist. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      user_b83005

      Und wie habe ich dann die Zusicherung der Telekom zu verstehen, dass bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mangel das Gerät nach spätestens zwei Tagen durch ein Austauschgerät ersetzt wird?

      Und wie habe ich dann die Zusicherung der Telekom zu verstehen, dass bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mangel das Gerät nach spätestens zwei Tagen durch ein Austauschgerät ersetzt wird?

      user_b83005
      Und wie habe ich dann die Zusicherung der Telekom zu verstehen, dass bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist auftretenden Mangel das Gerät nach spätestens zwei Tagen durch ein Austauschgerät ersetzt wird?

      Indem du den Text vollständig liest und hier wieder gibst:

      Im Gewährleistungsfall tauschen wir Ihr Mobilfunk-Gerät innerhalb von zwei Werktagen per Versand kostenlos aus. Nach Ablauf der Gewährleistung bieten wir einen kostenpflichtigen Austauschservice. Eine DHL-Paketmarke für den Versand können Sie nach Eingabe des Auftrags ausdrucken. 

      Und der entscheidende Passus ist "Im Gewährleistungsfall", der bei Dir anscheinend leider nicht vorliegt @user_b83005 

      3

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Falsch ... es wird damit argumentiert, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei und das kann nach nicht einmal 23 Monaten nicht sein.

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      user_b83005

      Falsch ... es wird damit argumentiert, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei und das kann nach nicht einmal 23 Monaten nicht sein.

      Falsch ... es wird damit argumentiert, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei und das kann nach nicht einmal 23 Monaten nicht sein.

      user_b83005
      Falsch ... es wird damit argumentiert, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei und das kann nach nicht einmal 23 Monaten nicht sein.

      Was sagt die VZ dazu?@user_b83005 

      Bitte das graue Feld genau lesen und verstehen:

      https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/garantie-gewaehrleistung/unterschied-zwischen-garantie-gewaehrleistung

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      Hallo @user_b83005,

       

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

       

      Es tut mir leid, dass der Schaden an dem Handy offenbar nicht von der Gewährleistung abgedeckt ist. Wie hier schon mehrfach beschrieben wurde, musst du als Kunde nach einem Jahr den Nachweis erbringen, dass der Fehler schon beim Kauf bestand. Wenn du das Handy einschickst, wird geprüft, ob eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt werden kann. Falls das nicht möglich ist, wird dir ein Angebot für eine Reparatur gemacht, wie es in diesem Fall auch geschehen ist. 

      Grüße

      Peter

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      user_b83005

      ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      Ok, das scheint mir hier absolut nicht hilfreich zu sein. Vielleicht meldet sich ja noch jemand von der Telekom ... ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      user_b83005
      ansonsten geht das Thema spätestens am Montag zu meinem Anwalt.

      Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie dein Anwalt die Situation einschätzt, gern auch etwas ausführlicher @user_b83005 

      0

    • vor einem Tag

      @user_b83005 

      Eine wichtige Regelung im Kaufvertrag von Verbrauchsgütern ist die Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB. Diese besagt, dass Mängel, die innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe der Ware auftreten, als bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden gelten, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen kann.

      Danach kehrt sich die Beweislast um und Du musst beweisen dass ein Mangel vorlag. Das kann schwierig werden und ob da ein Anwalt helfen kann ist fraglich

      1

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      E.B.E.Richter

      wichtige Regelung im Kaufvertrag von Verbrauchsgütern ist die Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB

      @user_b83005 

      Eine wichtige Regelung im Kaufvertrag von Verbrauchsgütern ist die Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB. Diese besagt, dass Mängel, die innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe der Ware auftreten, als bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden gelten, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen kann.

      Danach kehrt sich die Beweislast um und Du musst beweisen dass ein Mangel vorlag. Das kann schwierig werden und ob da ein Anwalt helfen kann ist fraglich

      E.B.E.Richter
      wichtige Regelung im Kaufvertrag von Verbrauchsgütern ist die Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB

      Die wichtigste Regelung bei der Gewährleistung hingegen ist, dass der Fehler schon bei Lieferung zumindest versteckt vorhanden sein muss.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      Ich denke du lässt das alles mit Anwalt usw

      Du hast sehr wenig Chancen und kostet dich mehr als 300 Euro plus Zeit und Stress.

      Entweder zahlst du je nach Handyneupreis die 300 Euro  und der Hoffnung das handy hat keinen weiteren Fehler ...oder gleich ein neues frisches.Smartphone.

      Stell dir vor der Fehler wär 5 Wochen später aufgetreten also nach mehr als 24 Monaten.dann wär gar nichts mehr mit Gewährleistung ..Keep it simple..

      1

      Antwort

      von

      vor einem Tag

      HARTMUTIX

      dann wär gar nichts mehr mit Gewährleistung

      Ich denke du lässt das alles mit Anwalt usw

      Du hast sehr wenig Chancen und kostet dich mehr als 300 Euro plus Zeit und Stress.

      Entweder zahlst du je nach Handyneupreis die 300 Euro  und der Hoffnung das handy hat keinen weiteren Fehler ...oder gleich ein neues frisches.Smartphone.

      Stell dir vor der Fehler wär 5 Wochen später aufgetreten also nach mehr als 24 Monaten.dann wär gar nichts mehr mit Gewährleistung ..Keep it simple..

      HARTMUTIX
      dann wär gar nichts mehr mit Gewährleistung

      Ist jetzt auch nicht 🙄

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor einem Tag

      user_b83005

      Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone

      Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone nach Abstimmung mit dem Kundenservice der Telekom zur Reparatur im Rahmen der Gewährleistung an das Telekom Repaircenter bei Komsa Services GmbH versandt. Alle erforderlichen Unterlagen waren nicht nur ins Portal der Telekom hochgeladen, sondern lagen auch dem eingesandten Gerät bei.

      Heute erhielt ich dann von der Firma plötzlich die Nachricht, die Überprüfung meines Gerätes habe ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist. Statt dessen bietet man mir eine kostenpflichtige Reparatur für nahezu 300 Euro an.

      Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

      Bevor ich das Thema interessewahrend bei meinem Anwalt plaziere, bitte ich Sie um eine hausinterne Klärung und Überprüfung dieser Entscheidung.

      Der Telekom-Reparaturauftrag trägt die Nummer R2500312619.

      Danke vorab und freundliche Grüße

      Jürgen 

      user_b83005
      Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone

      Welches Modell/Gerät?

      Es gibt ja u.U. auch noch eine Herstellergarantie. Bei iPhones 12 Monate, bei Samsung Smartphone 24 Monate.

      Sollte es sich um ein Samsung handeln, dann wäre es natürlich bitter sollte die Telekom Dich nicht darauf aufmerksam gemacht haben.

      Ansonsten würde ich nicht auf irgendwelche nicht-juristischen Marketingformulierungen der Telekom achten. Wenn Du auf die hin irgendwas einklagen willst, dann richte Dich schon mal auf eine nervenaufreibende längere Aktion ein, die keinesfalls sicher von einem Erfolg gekrönt sein wird. Und was passiert in der Zwischenzeit mit Deinem Smartphone?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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