Rufnummermitname TELEKOM zu fonial - abgelehnt … die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde

vor 9 Monaten

Hallo

wir ziehen um. Am neuen Wohnort ist aus techn. Gründen kein Telekom-Anschluss möglich. Die Kündigung des bestehenden Anschlusses ist zum 30.4.2024 bestätigt.
Wir wollen nun eine Rufnummer behalten und zu fonial umziehen - 08****-9***** . Die Portierung wurde von der TELEKOM abgelehnt mit der Begründung … „die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“. 
Was heißt das im Klartext und nicht TELEKOM-Deutsch ? 
Wie ist der richtige Weg diese Portierung zu ermöglichen ?

Was gibt es beim Portierungsauftrag zu beachten ?  Datum ? 
Muss diese eine Nummer (zugebuchte Nummer) extra gekündigt werden ?

Kann diese eine Nummer vom neuen Anbieter gekündigt werden ? 

Also wie macht man das am einfachsten ? 

 

Sorry - einfach geht anders … 

Danke im Voraus für Eure Hilfe 

 

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42

  • Community Guide

    vor 9 Monaten

    Das Problem ist vermutlich dass der neue Anbieter falsch anfrägt, bei der Anfrage muss alles exakt übereinstimmen, auch zB die Adresse.

    In deinem Fall darfst du für den Anbieterwechsel nicht die neue Adresse im Anbieterwechselformular angeben sondern musst die alte Adresse angeben.

    Wenn das dann auch noch in einem anderen Vorwahlgebiet ist dann kannst du die Nummer eh nicht portieren, das ist nicht erlaubt.

    5

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @der_Lutz  schrieb:
    doch muss, denn im Festnetz ist die vorzeitige Portierung gar nicht festgelegt, hier handelt es sich um eine reine Kulanzleistung

    Nein, muss nicht, haben wir mehrfach mit unseren Kunden so gemacht, da musste die Telekom nicht im Vorfeld informiert werden.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 9 Monaten

    Ok dann probier ich das nochmals … ich dachet aber dass ich im Portierungsauftrag die alte / Bestandsadresse hatte … 
    dann nochmals … 

    Danke 

    0

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    vielleicht hat der Anbieter zu sofort angefragt ?

    edit :

    bei einer Portierung kündigt im übrigen auch der Anbieter und nicht du

    2

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    bei bereits gekündigten Anschlüssen muss er aber dann anders anfragen, soweit ich weis

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 9 Monaten

    Unser Vetrag wurde per Sonderkündigunsrecht zum 30.4.2024 gekündigt. An beiden neuen Standorten wo wir hinziehen Eltern/ Sohn ist aus techn. Gründen kein Telekom-Anschluss möglich. Einmal Umzug im Ort und ein Umzug anderer Landkreis … 

    Egal .. noch läuft der Vertrag und ich möchte eine Rufnummer behalten …. 
    Die Begründung der Ablehnung ist für mich unklar . 

    0

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    ist aber in dem Fall auch egal, weil der Anschluss in Kündigung ist, also würde bei jetzigem Stand nur eine nachträgliche nur Nummernportierung gehen

     

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 9 Monaten

    @CobraCane 

    hier offensichtlich schon, und nun?

     

    4

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @CobraCane  schrieb:
    dann lass ich das halt so stehen.

    genau das machst du nicht Zwinkernd

     

     

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    Warte die Abschaltung des Anschlusses ab und lass dann die gekündigte Rufnummer nachträglich portieren.

    Das gibt nur Drama ... wenn man sich erst kurz vor der Angst um sowas kümmert. 

     

    Die Fehlermeldung gehört aber zur automatischen Meldung der WBCI .. wenn der neue Anbeiter die Portierung zu früh angefragt hat.

    Frist: 20 AT - schon immer so gewesen. 

     

    Wer heute für den 8.4.24 anfragt, bekommt automatisch ne Ablehnung. 

    Einfach weil die 20 AT nicht eingehalten wurden. So wurde das aber mit der BNetzA abgestimmt.

    Man kann kürzere Fristen versuchen aber hat keine Garantie drauf. 

     

    Warum dein neuer Anbieter dich mit einer Textmeldung - die NICHT für dich bestimmt ist - unnötig auf die Reise schickt - lässt tief blicken.

    Würde mich eher für nen anderen Anbieter entscheiden....

    1

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @CyberSW  schrieb:

    Die Fehlermeldung gehört aber zur automatischen Meldung der WBCI .. wenn der neue Anbeiter die Portierung zu früh angefragt hat.

    Frist: 20 AT - schon immer so gewesen. 

    Perfekt, danke fürs Aufklären @CyberSW 

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    Finds halt nur wieder traurig, dass der Endkunde damit auf die Reise geschickt wird.

    Die hatten 3 Möglichkeiten:

    1. Auftrag mit späteren Termin neu einstellen.
    2. Bei der Telekom anrufen und den Bestand abklären und zum genauen richtigen Termin einstellen.
    3. Den Kunden einfach die Ablehnung vom alten Anbieter geben und ihn das übernehmen lassen.

     

    Entscheidung für 3 ist halt die billigste für den Anbieter - kostet keine eigene Zeit....

    Ist halt kein Kundenservice in meinen Augen. 

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 9 Monaten

    Also  1. die Portierungsanfrage habe ich im Portal des neuen Providers gestellt.
    2. Woher soll ich als Endkunde von „20“ AT wissen ?

    3. Die Meldung „die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“. kommt vom alten Provider . Telekom ohne weitere Angabe. 
    4. die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“.   ist für mich als Endkunde nicht verständlich … schreibt doch dazu dass es erst 20 Tage vorher geht … also bei uns dann erst am 10.4 oder 11.4 

    5. der neue Provider bekommt nur das was der „alte“ ihm schickt .. aus Datenschutzgründen gibts nicht mehr …. 

    6. ich wäre ja gerne bei der TELEKOM geblieben, aber wenns technisch nicht geht … dann gehts nicht ..

    7. und erspart Euch die Hinweise … such Dir nen anderen Provider der es hinbekommt ….  Danke das ist nicht hilfreich . 

    - Immerhin wissen wir jetzt von 20 AT - das ist doch schon mal was . - Danke für den Hinweis 

    - und der Anschluss ist in Kündigung … also gehts vermutlich nur nachträglich … Auch danke für diesen Hinweis 

    1

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @Fraban  schrieb:
    2. Woher soll ich als Endkunde von „20“ AT wissen ?

    du musst da gar nichts wissen sondern der anfragende Provider

     

     

    @Fraban  schrieb:
    Die Meldung „die Frist für eine Rufnummernmitnahme, unterschritten wurde..“. kommt vom alten Provider .

    dann muss auch dieser dich informieren

     

     

    @Fraban  schrieb:
    Telekom ohne weitere Angabe. 

    über die WBCI Schnittstelle hat fonial die genauen Gründe erhalten, die müssen sich halt kümmern.

     

     

    @Fraban  schrieb:
    5. der neue Provider bekommt nur das was der „alte“ ihm schickt .

    stimmt eben nicht, das geht alles über normierte Schnittstellen.

     

     

    @Fraban  schrieb:
    und erspart Euch die Hinweise … such Dir nen anderen Provider der es hinbekommt

    kam das von jemanden? Wenn kam lediglich der Hinweis dass fonial sich kümmern muss

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    Richtig .. du als Endkunde hast davon keine Ahnung, musst du auch nicht haben.

    Und du weißt ja auch nicht, was die genau wie angefragt haben.

     

    Es ist halt einfach nicht dein Job dich darum zu kümmern.

    Dafür hast du ja mit dem neuen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen, dass er sich darum kümmert, dass du da Kunde wirst. 

    Deine Rufnummern gehören da einfach mit dazu. 

     

    Immerhin bezahlst du ihn ja dann auch dafür. 

    Das er seine Arbeit auf dich als Kunde umlegt, hat halt nen Geschmäckle. 

     

    Die Anbieter wissen genau was sie gemacht haben, warum sie die Meldungen bekommen und was man da tun könnte. 

    Auch haben die, gerade in Bezug auf die Telekom, Ansprechpartner mit denen die mündlich Sachen klären können.

    Ist ja nicht so, dass du vom Zwergen-Provider A zum Zwergen-Provider B wechselst, die sich gegenseitig nicht erreichen können, weils einfach dafür keine Kontakte gibt. 

     

    Rein aus der Erfahrung heraus kann ich nur sagen, dass es einfacher sein wird, die Rufnummern nachträglich zu portieren. 

    Dann passiert bei der Telekom nichts mehr mit der Kündigung - die läuft wie bisher bestätigt einfach zum 30.4. durch.

    Dann wartest 3 Tage und sagt deinen neuen Anbieter, er möchte bitte die Rufnummern vom alten abgeschalteten Anschluss auf deinen neuen Anschluss portieren.

     

    Ist eine nachträgliche Rufnummerportierung (die ist 3 Monate nach Kündigung möglich) und geht dann innerhalb weniger Tage durch. 

    2

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @Lorenz S.  schrieb:
    Generell sind reine Rufnummernportierungen erst nach Abschluss der Kündigung möglich.

    @CobraCane 😉

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