Gewährleistung innerhalb der 24monatigen Frist abgelehnt

vor 8 Monaten

Am 02.05.2025 habe ich mein 23 Monate junges Smartphone nach Abstimmung mit dem Kundenservice der Telekom zur Reparatur im Rahmen der Gewährleistung an das Telekom Repaircenter bei Komsa Services GmbH versandt. Alle erforderlichen Unterlagen waren nicht nur ins Portal der Telekom hochgeladen, sondern lagen auch dem eingesandten Gerät bei.

Heute erhielt ich dann von der Firma plötzlich die Nachricht, die Überprüfung meines Gerätes habe ergeben, dass eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Gewährleistung nicht mehr möglich ist. Statt dessen bietet man mir eine kostenpflichtige Reparatur für nahezu 300 Euro an.

Hiermit bin ich nicht einverstanden, denn die  aktuelle Rechtsprechung unterstreicht ganz eindeutig die 24monatige Gewährleistungsfrist und ich kann nicht einsehen, weshalb diese bei meinem Gerät nicht gelten soll.

Bevor ich das Thema interessewahrend bei meinem Anwalt plaziere, bitte ich Sie um eine hausinterne Klärung und Überprüfung dieser Entscheidung.

Der Telekom-Reparaturauftrag trägt die Nummer R2500312619.

Danke vorab und freundliche Grüße

Jürgen 

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    • vor 8 Monaten

      user_b83005

      Falsch ... es wird damit argumentiert, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei und das kann nach nicht einmal 23 Monaten nicht sein.

      Falsch ... es wird damit argumentiert, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei und das kann nach nicht einmal 23 Monaten nicht sein.

      user_b83005
      Falsch ... es wird damit argumentiert, dass die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen sei und das kann nach nicht einmal 23 Monaten nicht sein.

      @user_b83005 

      Falsch . So haben die Kollegen nicht argumentiert . Da kenne ich die Kollegen gut , da ich selber lange Zeit Garantie / Gewährleistungsreparaturen durchgeführt habe und daher oft auch mit den Kollegen der KOMSA (früher W-.Support) im Austausch gestanden habe. Sie haben Dir nur bestätigt , das ein Fehler vorliegt , der innerhalb der Gewährleistung nicht kostenlos behoben werden kann , nicht , das nach 23 Monaten die Gewährleistung ausgelaufen ist . Das ist der feine Unterschied. 

       

      Gruß Ralf

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