Gewährleistung XPLORA X6 Play

vor 3 Monaten

Forderung der Gewährleistung aufgrund der beworbenen Wasserdichtigkeit der Explorer X6 Smartwatch

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands der Telekom,

 

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der im Zusammenhang mit der beworbenen Wasserdichtigkeit der von Ihnen vertriebenen Explorer X6 Smartwatch steht.

*Unsere Smartwatches wurden unter kontrollierten Laborbedingungen getestet und sind nach IP68/IP68 als wasser- und staubbeständig klassifiziert. * ( Quelle Telekom Seite / myxplora.de )

 

Im Rahmen Ihrer Marketingkampagne und den dazugehörigen Produktinformationen wird die Explorer X6 Smartwatch als wasserdicht beworben. Aufgrund dieser Eigenschaft habe ich mich für den Kauf des Geräts entschieden. Kürzlich ist die Uhr jedoch kurzzeitig mit Wasser in Berührung gekommen ( beim Händewaschen), was leider dazu führte, dass sie sofort Defekte aufwies und nicht mehr funktionsfähig ist. Dies widerspricht eindeutig der beworbenen Eigenschaft der Wasserdichtigkeit.

 

Nachdem ich mich mit Ihrem Kundenservice in Verbindung gesetzt und die Situation detailliert geschildert habe, wurde mir mitgeteilt, dass keine Gewährleistung für diesen Schaden übernommen wird. Diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen, da der Defekt offensichtlich auf eine mangelhafte Erfüllung der beworbenen Produkteigenschaften zurückzuführen ist. Die Uhr wurde unter Bedingungen verwendet, die Ihrer Werbung zufolge problemlos hätte bewältigt werden müssen.

 

Gemäß §§ 434 ff. BGB habe ich als Käufer das Recht auf ein mangelfreies Produkt und auf Gewährleistung, sollte das Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Die Explorer X6 hat die Wasserdichtigkeitsanforderungen in meinem Fall nicht erfüllt, was als Sachmangel zu bewerten ist.

 

Ich fordere daher eine kostenlose Reparatur, einen Umtausch oder alternativ die Rückerstattung des Kaufpreises. Sollte keine Einigung erzielt werden, werde ich gezwungen sein, weitere rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

 

Ich hoffe jedoch, dass eine einvernehmliche und zeitnahe Lösung im Sinne Ihrer Kundenzufriedenheit möglich ist und erwarte eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

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  • vor 3 Monaten

    Musti2428

    Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands der Telekom

     

    Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands der Telekom

    Musti2428

     

    Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands der Telekom


    Schön geschrieben, nur der Vorstand der Telekom liest hier nicht.

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    Na Toll 🙈

  • vor 3 Monaten

    Forderung der Gewährleistung aufgrund der beworbenen Wasserdichtigkeit der Explorer X6 Smartwatch

     

    Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands der Telekom,

     

    mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der im Zusammenhang mit der beworbenen Wasserdichtigkeit der von Ihnen vertriebenen Explorer X6 Smartwatch steht.

    *Unsere Smartwatches wurden unter kontrollierten Laborbedingungen getestet und sind nach IP68/IP68 als wasser- und staubbeständig klassifiziert. * ( Quelle Telekom Seite / myxplora.de )

     

    Im Rahmen Ihrer Marketingkampagne und den dazugehörigen Produktinformationen wird die Explorer X6 Smartwatch als wasserdicht beworben. Aufgrund dieser Eigenschaft habe ich mich für den Kauf des Geräts entschieden. Kürzlich ist die Uhr jedoch kurzzeitig ins Wasser gefallen, was leider dazu führte, dass sie sofort Defekte aufwies und nicht mehr funktionsfähig ist. Dies widerspricht eindeutig der beworbenen Eigenschaft der Wasserdichtigkeit.

     

    Nachdem ich mich mit Ihrem Kundenservice in Verbindung gesetzt und die Situation detailliert geschildert habe, wurde mir mitgeteilt, dass keine Gewährleistung für diesen Schaden übernommen wird. Diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen, da der Defekt offensichtlich auf eine mangelhafte Erfüllung der beworbenen Produkteigenschaften zurückzuführen ist. Die Uhr wurde unter Bedingungen verwendet, die Ihrer Werbung zufolge problemlos hätte bewältigt werden müssen.

     

    Gemäß §§ 434 ff. BGB habe ich als Käufer das Recht auf ein mangelfreies Produkt und auf Gewährleistung, sollte das Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Die Explorer X6 hat die Wasserdichtigkeitsanforderungen in meinem Fall nicht erfüllt, was als Sachmangel zu bewerten ist.

     

    Ich fordere daher eine kostenlose Reparatur, einen Umtausch oder alternativ die Rückerstattung des Kaufpreises. Sollte keine Einigung erzielt werden, werde ich gezwungen sein, weitere rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

     

    Ich hoffe jedoch, dass eine einvernehmliche und zeitnahe Lösung im Sinne Ihrer Kundenzufriedenheit möglich ist und erwarte eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.

     

    Mit freundlichen Grüßen,

    5

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    Musti2428

    Mein Sohn, hat sich kurz die Hände gewaschen ohne Seife also nur mit klarem Wasser

    Mein Sohn, hat sich kurz die Hände gewaschen ohne Seife also nur mit klarem Wasser 
    Musti2428
    Mein Sohn, hat sich kurz die Hände gewaschen ohne Seife also nur mit klarem Wasser 

    würde ich jetzt auch so schreiben 😂

     

    und passt so nicht zu:

     

    Kürzlich ist die Uhr jedoch kurzzeitig ins Wasser gefallen

  • vor 3 Monaten

    beiträge zusammengeführt

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  • vor 3 Monaten

    @Musti2428 

    der Komplette Text zu IP68 der watch  ist übrigens deutlich erhellend

     

    Unsere Smartwatches wurden unter kontrollierten Laborbedingungen getestet und sind nach IP68/IP68 als wasser- und staubbeständig klassifiziert. Dennoch empfehlen wir die Smartwatch vor dem Kontakt mit Wasser abzulegen! Der Schutz vor Wasser und Staub ist nicht dauerhaft und kann mit der Zeit als Resultat von normaler Abnutzung geringer werden. Eine nasse Xplora Smartwatch darf nicht geladen werden. Die Garantie deckt keine Schäden durch Flüssigkeiten ab.

    6

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    Hallo @Musti2428,

     

    vielen Dank für deine Nachricht.

     

    Wie hier schon richtig geschrieben wurde, handelt es sich hier um ein Kundenforum und der Telekom Vorstand erhält so diese Nachricht nicht.

     

    @Mr. Oizo hat den richtigen Link hinterlegt und dort muss die Reklamation eingereicht werden.

     

    Viele Grüße

     

    Maria

     

     

  • vor 3 Monaten

    Screenshot 2024-10-07 215302.png

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  • vor 3 Monaten

    @Musti2428 

    Wann wurde denn die Uhr gekauft?

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    Mai 2024

     

  • vor 3 Monaten

    Du kannst hier den Gewährleistungsanspruch prüfen:

     

    https://www.telekom.de/hilfe/handy-reparatur/device

     

     

    0

  • vor 3 Monaten

    Seifenwasser-Dichtigkeit wurde weder geprüft noch garantiert. 

    Natürlich kriecht das anders durch Ritzen als normales Wasser. 

    0

  • vor 3 Monaten

    Alle Xplora Uhren die ich kenne und von Kindern getragen werden, würde ich nach 6 Monaten keine Wasserdichtigkeit mehr zuschreiben. 

    Beim Spielen bekommt die Uhr zwangsläufig Macken, die dafür sorgen das die Uhr nicht mehr dicht ist. 

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