Gewährleistung XPLORA X6 Play

vor einem Jahr

Forderung der Gewährleistung aufgrund der beworbenen Wasserdichtigkeit der Explorer X6 Smartwatch

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands der Telekom,

 

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf einen Sachverhalt aufmerksam machen, der im Zusammenhang mit der beworbenen Wasserdichtigkeit der von Ihnen vertriebenen Explorer X6 Smartwatch steht.

*Unsere Smartwatches wurden unter kontrollierten Laborbedingungen getestet und sind nach IP68/IP68 als wasser- und staubbeständig klassifiziert. * ( Quelle Telekom Seite / myxplora.de )

 

Im Rahmen Ihrer Marketingkampagne und den dazugehörigen Produktinformationen wird die Explorer X6 Smartwatch als wasserdicht beworben. Aufgrund dieser Eigenschaft habe ich mich für den Kauf des Geräts entschieden. Kürzlich ist die Uhr jedoch kurzzeitig mit Wasser in Berührung gekommen ( beim Händewaschen), was leider dazu führte, dass sie sofort Defekte aufwies und nicht mehr funktionsfähig ist. Dies widerspricht eindeutig der beworbenen Eigenschaft der Wasserdichtigkeit.

 

Nachdem ich mich mit Ihrem Kundenservice in Verbindung gesetzt und die Situation detailliert geschildert habe, wurde mir mitgeteilt, dass keine Gewährleistung für diesen Schaden übernommen wird. Diese Entscheidung kann ich nicht nachvollziehen, da der Defekt offensichtlich auf eine mangelhafte Erfüllung der beworbenen Produkteigenschaften zurückzuführen ist. Die Uhr wurde unter Bedingungen verwendet, die Ihrer Werbung zufolge problemlos hätte bewältigt werden müssen.

 

Gemäß §§ 434 ff. BGB habe ich als Käufer das Recht auf ein mangelfreies Produkt und auf Gewährleistung, sollte das Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Die Explorer X6 hat die Wasserdichtigkeitsanforderungen in meinem Fall nicht erfüllt, was als Sachmangel zu bewerten ist.

 

Ich fordere daher eine kostenlose Reparatur, einen Umtausch oder alternativ die Rückerstattung des Kaufpreises. Sollte keine Einigung erzielt werden, werde ich gezwungen sein, weitere rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

 

Ich hoffe jedoch, dass eine einvernehmliche und zeitnahe Lösung im Sinne Ihrer Kundenzufriedenheit möglich ist und erwarte eine Rückmeldung innerhalb von zwei Wochen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

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