Gewährleistungsanspruch geltend machen

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

Ich habe mir vor ca. 1,5 Jahren zusammen mit meiner Vertragsverlängerung ein neues iPhone 12 Pro zugelegt (Rechnungsdatum 09.11.2020). Vor etwas über einem Monat musste ich feststellen, dass die Hörmuschel defekt ist und habe den Reparaturservice der Telekom in Anspruch genommen. Dieser hat festgestellt, dass kein „anfänglicher Mangel“ vorliegt. Stattdessen wurde der Defekt „Die Garantie ist abgelaufen“ angegeben. Ich möchte hierbei anmerken, dass eine Abgelaufene Garantie in meinen Augen kein Defekt ist. Ich habe mir das Gerät zurückschicken lassen und zu einem Sachverständigen geschickt. Dieser hat festgestellt, dass es sich bei dem Defekt um einen Gewährleistungsschaden handelt. Zusammen mit dem erstellten Gutachten habe ich das iPhone wieder eingeschickt. Leider habe ich die exakt gleiche Mail wie beim ersten mal erhalten. Das beigelegte Gutachten wurde nicht berücksichtigt. Warum wurde das Gerät überhaupt im Onlineformular angenommen, wenn die Gewährleistung so oder so pauschal nach einem Jahr ausgeschlossen wird?

Daraufhin habe ich den Kundenservice angerufen, welcher mir gesagt hat, dass ich nach einem Jahr direkt auf Apple zugehen müsste.

Diese Aussage passt aber gar nicht zu der Angabe der Telekom, dass sie 2 Jahre Gewährleistung auf Apple-Produkte gibt. Ich habe auch die AGB vom Kauf durchgelesen und keine Informationen bezüglich einer verkürzten Gewährleistung gefunden.

 

Ich muss zugeben, dass ich mich aktuell hilflos und von der Telekom alleingelassen fühle. Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der bin ich meiner Meinung nach nachgekommen. Ich bekomme keine transparente Aussage, mit der ich arbeiten kann. Liege ich im Unrecht? Falls ja, würde ich nur gerne wissen warum. Beim Reparaturservice habe ich bis auf die Antragsmaske keine Anlaufstelle zur Kontaktaufnahme.

 

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.  Danke!

 

Kai

1345

20

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    Auch dir ein freundliches Hallo @Kai93 

     

     

    @Kai93  schrieb:
    Nach einem Jahr gilt die Beweislastumkehr und der bin ich meiner Meinung nach nachgekommen.

    In dem Gutachten steht geschrieben, dass dieser Defekt schon bei der Übergabe seinerzeit an dich vorgelegen hat?

     

    schöne Grüsse

    17

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @buenni  schrieb:
    was kommt da raus?

    Ich konnte unter der Rubrik "kein Ton-Problem" ein Termin im Apple/Gravis-Store buchen. Ich lasse mir mein Gerät jetzt zurücksenden, um diesen Weg zu probieren. Warum der Apple-Mitarbeiter im Chat mir gesagt hat, dass ich nicht berechtig bin, ist mir schleierhaft. Vielen Dank für den Link!

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 2 Jahren

    Hallo,

     

    bevor wie alle zu Hobby-Gutachtern werden. 

     

    Besteht die Möglichkeit, dass ich über Telekom-Hilft eine Aussage von der Telekom o.Ä. erhalte oder vermittelt werde? Ich weiß, dass die Telekom den Reparaturservice über einen Dienstleister macht und mein Fall durch den Prozess gerutscht sein könnte.

     

    Wenn das Gutachten nicht akzeptiert wird, will ich dazu einfach nur von der Telekom die Aussage haben: "Wir akzeptieren Ihr Gutachten nicht."

     

    Beste Grüße

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Kai93 

    Warum gehst du nicht direkt zu Apple?

    Was hast du zu befürchten, außer das diese dir helfen?

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