Handy nach einem Jahr defekt, Nachbesserung blieb ohne Erfolg
vor 4 Jahren
Ich habe einen Telekom-Vertrag abgeschlossen über 30€ im Monat wobei davon 20€ im Monat explizit für das Handy bezahlt werden. Das Handy selbst steht auf der Rechnung mit 999€ und da drunter steht 998€ Rabatt (und ja, die monatlichen Gebühren vom Handyvertrag inkl. Subvention betragen "nur" 720€ über 2 Jahre) womit ich 1€ für das Handy bezahlt habe.
Jetzt hat das Handy aber einen defekt, welcher von Anfang an bestand, aber erst nach 10 Monaten entdeckt wurde (die Sache ist auch unstrittig). Das Handy wurde nun 2 mal repariert.
Das Handy soll vom Händler zurück genommen werden, der Vertrag soll aber weiterlaufen.
Der Händler sagt nun aber, auf der Rechnung steht ja unten nur 1€ weshalb er mir nur diesen 1€ zurückzahlen will. Am Vertrag soll sich dabei nichts ändern.
Ich bin dagegen der Meinung, dass er mir das Handy für 999€ verkauft hat und ich 998€ über eine Art Gutschein bezahlt habe den ich für das Abschließen des Handyvertrags erhalten habe und dann eben noch 1€ aus eigener Tasche bezahlt habe.
Im Angebot stand halt, dass das Handy 1€ kostet aber nur wenn man gleichzeitig den bestimmten Vertrag abschließt. Ich sehe zwar ein, dass diese Konstellation für den Händler echt ungünstig ist, aber er hätte ja auf der Rechnung problemlos schreiben können, dass das Handy nur 399€ kostet und ich 398€ Rabatt erhalten habe oder "Handy XYZ mit 24m Vertrag ZYX: 1€".
Der Kauf-Vertrag wurde über das Handy für 1€ in Verbindung mit dem Vertrag abgeschlossen. Es tauchte nirgendwo auf, dass das Handy 999€ kostet. Erst als alles unterschrieben war, der Vertrag eingegeben und angenommen wurde und ich die 1€ bezahlt habe, habe ich die Rechnung erhalten wo eben die 999€ - 998€ draufstand.
Wenn der Händler mit seiner 1€ Rückzahlung durchkommt, habe ich 480€ für nichts bezahlt da der Vertrag ja schon 12 Monate lief und noch etwa 12 Monate läuft und ich kein Handy mehr habe.
Ich habe dem Händler auch vorgeschlagen, mir bei ihm ein neues Handy auszusuchen und er dann dort die 999€ von der UVP eines anderen Handys welches ich mir aussuchen würde abzieht was er aber auch sofort abgelehnt hat.
Der Händler verkauft keine Handys ohne Vertrag weswegen die 999€ auch nirgendwo auf der Homepage standen. Einige Wochen später gab es das gleiche Handy mit identischem Vertrag für 499€ Zuzahlung statt 1€. Ob es sich bei meinem Vertrag nun um einen Preisfehler handelte oder es einfach ein gutes Angebot war, kann ich nicht beurteilen. Hätte das Auswirkungen in meinem Fall?
Ich finde im Internet primär den Fall, das darum gestritten wird, ob der Vertrag ebenfalls rückabgewickelt wird oder nicht aber das ist ja bei mir kein Problem.
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vor 11 Monaten
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vor 4 Jahren
Wie heißt denn der Vertrag und was steht genau in der Auftragsbestätigung?
Es scheint so zu sein, als ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund der Sachmängel, die nicht behoben werden können, möglich sein könnte. Wir sind hier aber ein Kundenforum und keine Rechtsberatung. Daher würde ich nicht unbedingt versuchen, das in die Vorschriften des BGB einzusortieren, sondern empfehlen, eine Lösung mithilfe eines Telekom-Mitarbeiters ( Teamies ) herbeizuführen. Dafür müssten aber Kunden- und Kontaktdaten im Profil ergänzt werden (das ist nur für Teamies sichtbar). Schnell dahin geht es über den Link in meiner Signatur.
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vor 4 Jahren
Ist der Händler ein Telekom Shop oder die Telekom telefonisch/per Internet?
Falls nicht - warum wendest Du Dich hier ans Forum?
Weiterhin: Du hast den Thread als Geschäftskunde eröffnet - bist Du Telekom Geschäftskunde oder Telekom Privatkunde?
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @EumelPeter
Dir stehen keine 999€ zu, sondern maximal das, was Du gezahlt hast.
Also 12*20€=240€+1€=241€.
Warum?
Du kannst nicht mehr wiederbekommen als das was bezahlt wurde.
Wenn du mir das nicht glaubst, frage deinen Anwalt.
Zur Not Klage, kostet alles dann mehr als die 241€.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@EumelPeter
Warum gehst du denn nicht auf die wichtigste Frage ein:
Wer ist der Händler?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Das Handy und der Fehler sind doch hier irrelevant.
Allein daran erkennt man, dass Du viel zu wenig Ahnung in der Materie hast und alleine deshalb möglicherweise schon in die falsche Richtung läufst. Ich bin zwar auch kein Jurist und das folgende ist meine persönliche Einschätzung/mein Wissensstand...
Du musst unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung/Sachmängelhaftung (wo das Handy in der Tat nicht reinspielt) und einer möglicherweise bestehenden Herstellergarantie. Und dem Unterschied zwischen beiden.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung ist der Stichtag "6 Monate ab Kauf" entscheidend. Jeder bis dahin gemeldete Fehler ist zunächst einmal (außer der Verkäufer beweist/plausibilisiert etwas anderes) ein Mangel, der beim Kauf bereits vorlag. Ein NACH diesen sechs Monaten festgestellter Mangel ist zunächst mal angenommen, dass der beim Kauf noch nicht vorlag (außer Du beweist/plausibilisierst etwas anderes). Bei der gesetzlichen Gewährleistung/Sachmängelhaftung geht es nur um Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits vorhanden waren. Nicht darum, dass das Gerät in der Zeit mängelfrei bleibt. Der Einfachkeit halber geht der Gesetzgeber allerdings davon aus, dass ein innerhalb der ersten 6 Monate gemeldeter Mangel bereits beim Kauf vorlag (falls nichts anderes bewiesen wird).
Falls der Hersteller eine Garantie gibt, dann ist das komplett anders. Die Garantie besagt meist, dass ein Mangel während der Garantiefrist vom Hersteller behoben wird. Je nach Hersteller/Modell läufst Du u.U. ins Ende der Garantiezeit rein, aber gut, das ist Dein Problem wenn Du auf Fragen nicht antwortest.
Aber der Vertrag ist in meinen Augen auch komplett irrelevant da 2 separate Verträge abgeschlossen wurden. Einmal der Laufzeitvertrag welcher auch nicht gewandelt werden soll und eben der Kaufvertrag zum Handy.
Das stimmt so nicht ganz.
Wenn Du tatsächlich einen rechtlichen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag hast, dann hat das in der Regel auch Auswirkungen auf den Telekommunikationsvertrag, andernfalls wäre das ja u.U. eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Das ist meines Wissens aber ein etwas komplizierteres juristisches Konstrukt. da spielt u.U. auch noch der Aspekt eines Finanzierungsvertrages mit rein.
Wenn der Händler kulant ist und das Gerät obwohl Du rechtlich wegen der verstrichenen 6 Monate keinen gesetzlichen Anspruch mehr hast zurücknimmt - dann kann er m.E. zu einem erheblichen Maße die Konditionen der Kulanz diktieren.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich habe einen Telekom-Vertrag abgeschlossen über 30€ im Monat wobei davon 20€ im Monat explizit für das Handy bezahlt werden.
Es gibt wenige original Telekom-Laufzeitverträge, die monatlich 10 Euro ohne Handy kosten, bei denen man ein Handy zubuchen kann für einen Aufpreis von monatlich 20 Euro... Eigentlich fällt mir gerade kein einziger ein...
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vor 4 Jahren
Jetzt hat das Handy aber einen defekt, welcher von Anfang an bestand, aber erst nach 10 Monaten entdeckt wurde (die Sache ist auch unstrittig).
Welches Handy, welcher unstrittige Fehler?
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vor 4 Jahren
Guten Morgen @EumelPeter ,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne schaue ich mir das Ganze einmal an. Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus.
Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil.
Im Anschluss freue ich mich hier über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
Natascha A.
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Uneingeloggter Nutzer
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