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Handy / Top Smartphone Option gezahlt ohne Gegenleistung / Telekom behält Geld ein / Betrug ? / Abzocke ? / Verbraucherschutz / Vertragsrecht

6 years ago

Guten Tag,

 

seit ungefähr 15 Jahren bin ich nun Bestandskunde der Telekom mit Verträgen von 35€ - 56€ pro Monat, Top Handy/Smartphone Option (mit entsprechendem Aufpreis) sowie ein und derselben Nummer. Kurzum: ein sehr unkomplizierter Kunde, der sich ungern Ärger macht, um bspw. durch rechtzeitiges Kündigen und den Neuabschluss von Verträgen alle Prämien und Vorteile zu sichern. Mir ging es immer einzig und allein darum, mich auf meinen Vertragspartner (die Telekom) verlassen und das beste Netz nutzen zu können.

 

Zwischen 2014 und 2015 habe ich mit Erscheinen des Blackberry Passports zuletzt wissentlich Gebrauch der Option "mit Top Smartphone" gemacht. Seitdem wurde nicht weiter auf die Abrechnungen geachtet und Mitte 2017 habe ich mir unabhängig von meinem Vertrag (Magenta Mobil L) ein Blackberry KeyOne Black Edition bei einem Onlinehändler gekauft, da es zu meiner Enttäuschung bei der Telekom selbst nicht erhältlich war.

 

Ende 2018 fragte ich mich durch den Defekt des Handys meines Vaters, ob ich ihm nicht mit einem neuen Smartphone über meinen Vertrag aushelfen könne und telefonierte dann mit einem Mitarbeiter der Service Hotline, welcher mir etwas zögerlich gestand, dass die Telekom die Mehrkosten der Option "mit Top Smartphone" einfach einbehält, sofern man sein Neugerät nicht rechtzeitig beansprucht. Auf meine Bitte, die Option herauszunehmen, da ich ja seit Jahren kein Gerät der Telekom mehr nutze, geschah leider nichts, obwohl mir am Telefon noch bestätigt wurde, dass man sich darum kümmern würde.

 

Die Verträge von mir und meiner Familie wurden mittlerweile mit schriftlicher Bestätigung geändert.

 

Rein finanziell ist das für mich kein Drama, allerdings bin ich ein Mensch der Prinzipien. Für Geld bekommt man in meiner Welt Gegenleistungen, solange man nicht dem Glücksspiel verfällt oder beklaut wird.

 

Zu keiner Zeit wurde ich darüber informiert, dass mir ein neues Gerät zusteht, geschweigedenn ungerechtfertigte Nebenkosten entstehen, sofern ich gewisse Zeitpunkte zur Inanspruchnahme verpasse oder gar kein Gerät beziehe.

 

Dass dies nicht rechtens ist, muss ich niemandem erklären.

 

An dieser Stelle möchte ich alle Kunden der Telekom, denen es ähnlich ergangen ist, dazu auffordern, sich hier einzureihen. Je nach Feedback wird es zeitnah diverse Möglichkeiten (E-Mail Adresse, Facebookseite, Verbraucherschutz) geben, nachhaltig auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.

1873

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    • 6 years ago

      § 186 StGB Üble Nachrede
      § 187 StGB Verleumdung

      Es gibt Urteile dazu, die genau dies bestätigt haben - dass du dich damit nicht beschäftigst ist dein Problem. Dass ihr nicht in der Lage wart die Verträge zu lesen ist auch euer Problem. Und jetzt hier Betrug vorwerfen .. überhaupt mal drüber nachgedacht was du da loslässt?

       

      §186 ist schonmal erfüllt.

      Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      3

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      6 years ago

      "Betrug" diente hier lediglich zur Orientierung und wird von mir sogleich präzisiert. Können sie ihr Statement anhand eines Auszuges des Vertrages untermauern? Ich konnte bisher nichts finden - weder im Internet, noch im Vertrag selbst.

      Answer

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      6 years ago

      Elektroniksupport

      Können sie ihr Statement anhand eines Auszuges des Vertrages untermauern?

      Können sie ihr Statement anhand eines Auszuges des Vertrages untermauern?

      Elektroniksupport

      Können sie ihr Statement anhand eines Auszuges des Vertrages untermauern?


      Bisher sind wir Kunden hier noch unter uns.

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      6 years ago

      Unlogged in user

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    • 6 years ago

      Was du hier von den "Mit Handy"-Tarifen erzählst ist doch allgemein bekannt,  das pfeifen doch die Spatzen von den Dächern.

       

      1

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      6 years ago

      Würden das die Spatzen machen, gäbe es keine solchen Verträge mehr.

      Unlogged in user

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    • 6 years ago

      @Elektroniksupport

      Das musst Du ähnlich sehen wie mit einer Eintrittskarte für einen Logenplatz in der Oper oder bei "Deinem" Bundesliga-Fußballverein.

      1. die ist auch teuer
      2. mit der kannst Du Eintritt erhalten, aber wenn Du sie nicht nutzt und die Vorführung/das Spiel ist vorbei, dann gibt es auch kein Geld zurück

      Zu Deinem Trost: Es gibt ein paar vereinzelte andere Kunden, die das auch nicht so richtig verstanden haben auf welches Konstrukt sie sich da einlassen. Egal ob Telekom oder anderer Anbieter. Ein "mit Handy" Zuschlag ist leider kein separater Betrag der einer Abzahlung eines Kredits gleichzusetzen ist.

       

       

       

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      6 years ago

      Elektroniksupport

      dass ich mich betrogen fühle, ist erstmal eine rein subjektive Aussage.

      dass ich mich betrogen fühle, ist erstmal eine rein subjektive Aussage.

      Elektroniksupport

      dass ich mich betrogen fühle, ist erstmal eine rein subjektive Aussage.


      Das ist eine ganz andere Aussage als die im ursprünglichen Threadtitel. Und Du hast zwar den Threadtitel geändert (da nachträglich Fragezeichen reingeflickt) - aber halt nur im Eröffnungsbeitrag. Du müsstest das in jedem einzelnen Beitrag hier im Thread machen...

       

      Akzeptier es halt, dass Deine beabsichtigte Botschaft eine andere ist als die ursprünglich angekommene Botschaft. Und jetzt verbeiß Dich nicht so sehr an dieser Stelle.

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      6 years ago

      @muc80337_2

      Richtig, weil sie weder mit der initialen, noch mit der überarbeiteten Überschrift in Zusammenhang steht. Das Zitat stammt aus einer Antwort, die an "JetztzufriednerKunde" gerichtet war. Die Namen werden beim Antworten scheinbar nicht automatisch verlinkt, was ich jetzt begriffen habe.

       

      Wenn ich mir durchlese, was sonst an Begriffen in diesem Forum fällt, wundere ich mich, dass ich wegen der bloßen Erwähnung eines Wortes ohne Kontext direkt darauf angesprochen werde - daher die ausschweifenden Erklärungen. Aber lassen wir das, denn sie haben Recht - weiter darüber zu reden wäre albern.

      Keine Sorge, ich bin nicht verbissen oder nehme irgendetwas in Diskussionen persönlich. Eine sehr unproduktive Eigenschaft, die man sich allgemein abgewöhnen sollte... warum das gerade im Internet so verbreitet ist, frage ich mich auch noch. Im übrigen bin ich dankbar für z.B. den Link zum gesprochenen Urteil aus Bayern, der mir hilft, weitere Schritte zu gehen. Ich habe wirklich lange gesucht und nichts zu dem Thema gefunden.

      Answer

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      6 years ago

      @Elektroniksupport

       

      Wenn Du adressieren möchtest, auf wessen Beitrag Du antworten oder an wen Du Dich wenden möchtest, dann benutze "zitieren" oder gib zu Beginn ein @-Zeichen ein.

      Dann klappt eine Liste auf mit den Namen derer, die sich bereits beteiligt haben.

      Wählen einen aus, gib 2 Enter ein und leg los, ok?

       

      Unlogged in user

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    • 6 years ago

      @Elektroniksupport

       

      Da hast du nun soviel in die Überschrift gepresst, hat es für ich lese meine Verträge nicht nicht auch noch gereicht?

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    • Accepted Solution

      accepted by

      6 years ago

      Elektroniksupport

      Das ist gut gemeint, aber da vergleichen sie Äpfel mit Birnen. Eine Veranstaltung ist zeitlich begrenzt und natürlich kann niemand erwarten, dass er das Geld für eine nicht genutzte Eintrittskarte zurückerhält.

      Das ist gut gemeint, aber da vergleichen sie Äpfel mit Birnen. Eine Veranstaltung ist zeitlich begrenzt und natürlich kann niemand erwarten, dass er das Geld für eine nicht genutzte Eintrittskarte zurückerhält.
      Elektroniksupport
      Das ist gut gemeint, aber da vergleichen sie Äpfel mit Birnen. Eine Veranstaltung ist zeitlich begrenzt und natürlich kann niemand erwarten, dass er das Geld für eine nicht genutzte Eintrittskarte zurückerhält.

      Das ist bei Deinem Vertrag genau das Gleiche.

      Einfach AGB lesen. Da steht sinngemäß drin, dass Dein Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten hat.

      Zum Ende des Vertrages hast Du Anspruch auf eine neues Smartphone, wozu DU eine Vertragsverlängerung machen musst.

      Falls Du das nicht machst, auch keinen Downgrad auf die Option "ohne Handy" machst und auch nicht kündigst, verlängert sich der Vertrag immer automatisch um 12 Monate. Nach weiteren 12 Monaten genau das Gleiche und immer so weiter. 

      Vor allem passiert das mit den aktuellen Optionen, mit denen der Vertrag ursprünglich abgeschlossen worden ist.

       

      Es ist also allein Deine Angelegenheit, tätig zu werden.

       

      Und wenn es Dir nicht ums Geld geht, dann verstehe ich eh nicht, was das jetzt hier soll?

      Verbuche es einfach unter Lehrgeld, lerne daraus und gut ist es.

       

      Oder hole Dir ein neues Smartphone Deiner Wahl.

      Dann ist auch wieder alles in Ordnung für 24 weitere Monate.

      Wenn Du das nicht möchtest, kannst Du jetzt, in der automatischen Verlängerung natürlich auch jederzeit in die Option "ohne Handy" wechseln.

       

      0

    • 6 years ago

      Hallo @Elektroniksupport,
      herzlich willkommen in der Community.

      Hier wurde ja schon einiges auf Ihren Beitrag geantwortet und ich hoffe, Sie sehen es mir nach, wenn ich nicht auf jedes Detail eingehe. Aber natürlich möchte ich etwas zur Klärung beitragen.

      Bei einem Vertrag „mit Handy“ oder „mit TopHandy“ handelt es sich nicht um einen Zuschlag. Es ist vielmehr ein Tarif, der im Vergleich etwas höherpreisig ist. Im Gegenzug fällt die Zuzahlung zum gewählten Endgerät geringer aus.

      Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit besteht auch nicht, wie es hier formuliert wurde, ein Anrecht auf ein neues Handy.
      Der Vertrag kann mit den vereinbarten Fristen gekündigt werden, er kann mit einem neuen Endgerät erneuert (verlängert) werden oder es kann in einen beliebigen anderen Laufzeitvertrag mit oder ohne Handy gewechselt werden.

      Es mag sich nach Haarspalterei anhören, aber ich finde, aus dem Blickwinkel wird es etwas deutlicher.

      Viele Grüße
      Klaus K.

      1

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      6 years ago

      @Klaus K.

      "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." - so sagt man ja. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein anderes Gericht zu einem anderen Urteil gekommen wäre als im von mir verlinkten Urteil. Oder auch dasselbe Gericht zu einem anderen Urteil gekommen wäre, wenn der Anwalt des Kunden besser vorbereitet gewesen wäre oder "besser" gewesen wäre.

       

      Man kann sich nämlich schon auch die Frage stellen weshalb die Telekom die vielen Kunden ja so enorm wichtige Sache mit den Mobiltelefonen in der Leistungsbeschreibung Mobilfunk https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45403.pdf überhaupt nicht erwähnt.

       

      Und auch in der Preisliste https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45495.pdf steht dazu herzlich wenig drin, gerade mal zu einer solchen Fußnote #3 hat es gereicht:

       

      Der monatliche Grundpreis mit Handy gilt bei Abschluss eines Mobilfunk-Vertrages mit gleichzeitigem Abschluss eines Kaufvertrages über ein vergünstigtes Handy.

       

       

      Ich weiß, dass es bei der Konkurrenz in der Regel auch nicht besser aussieht.

       
       

      Unlogged in user

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    • 4 years ago

      Genauso geht es mir auch und das schlimme ist das ich online den Vertrag verlängern wollte aber diese Option nicht möglich war . 

      1

      Answer

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      4 years ago

      friedelbaby

      Genauso geht es mir auch und das schlimme ist das ich online den Vertrag verlängern wollte aber diese Option nicht möglich war

      Genauso geht es mir auch und das schlimme ist das ich online den Vertrag verlängern wollte aber diese Option nicht möglich war 

      friedelbaby

      Genauso geht es mir auch und das schlimme ist das ich online den Vertrag verlängern wollte aber diese Option nicht möglich war 


      Das ist ein Thread hier aus Januar 2019.

      Mach doch bitte ein eigenes Thema auf und schildere Dein Problem, ok?

      Die Sache, warum sich der Vertrag um 12 Monate zu vollen Laufzeitkosten verlängert, ist aber irgendwie hinreichend ausdiskutiert, denke ich.

       

      Was mich wundert, ist die Tatsache, dass sich alle hier in der Community nach Jahren darüber beschweren, wie es ihnen ergangen ist und niemand macht mal den Versuch, das gerichtlich klären zu lassen, ob diese automatische Verlängerung mit den Zuschlägen im Tarif für das Smartphone, entsprechend der gewählten Stufe, überhaupt rechtens ist.

       

      Bei Vertragsabschluss unterschreibt man oder stimmt zu, dass man über eine Laufzeit von 24 Monaten diese Gebühren zahlt.

      Und dass in den AGB nichts davon steht, dass die Zahlung für das Smartphone nach 24 Monaten nicht endet, sondern weitere 12 Monate und immer wieder weitere 12 Monate gilt, ist normalerweise so nicht in Ordnung.

      Wenn es im Kleingedruckten heißt (ich lese da jetzt nicht extra nach) dass man parallel zum Vertrag das Smartphone kauft zu diesen Konditionen, dann dürfte das Smartphone ja gerade deswegen so kalkuliert sein, dass es auch nach 24 Monaten tatsächlich über den Vertrag bezahlt ist.

       

      Über die Smartphone-Optionen und der Einmalzuzahlung bekommt die Telekom ja den vollen Preis des Smartphones vom Kunden bezahlt, egal in welcher Kombination. Warum also die Mehreinnahmen für das immer noch gleiche Smartphone nach Ablauf der 24 Monate?

       

      Bei nur 12 Monaten automatischer Verlängerung zahlt man für Top-Smartphone-Option ja immerhin weitere 240 € drauf, ohne was davon zu haben.

      Ich vertrete die Auffassung, dass diese Option auch bei automatischer Verlängerung automatisch wegfallen muss, da der Kunde hier für etwas weiter bezahlen, was er bereits voll bezahlt hat.

       

      Würde man das endlich mal ändern, könnte sich die Telekom zudem auch Kosten sparen für diese ewige Vertragsänderung zu "ohne Handy" in den Verträgen durch den Kunden.

      Da könnte bei den Tarifbezeichnungen nach 24 Monaten zur Abwechslung doch mal automatisch "ohne Handy" erscheinen. Dann wüsste der Kunde auch Bescheid darüber.

       

      Unlogged in user

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