Gelöst

Happy Tarif

vor 2 Jahren

Hi,

ich habe folgenden Tarif: Magenta Mobil L Happy Friends.

Dessen Verlängerung im Rahmen des Happy Bonuses wird mir jedoch verwehrt.  Habe mehrmals in der Hotline angerufen und verschiedene Argumente bekommen:

- der Tarif wurde eingestellt

- ich bin nicht mehr young und daher kann er nicht verlängert werden

 

In meinem damaligen Auftrag heist es klar: "Zusätzlicher Vorteil: Bereits zwölf Monate vor Ende der Mindestlaufzeit können Sie ihren Vertrag in einem der Happy-Tarife verlängern" Für dieses Recht habe ich extra bezahlt und habe deswegen auch einen Festnetzanschluss bei der Telekom.

 

Interessanterweise hat es seit Einstellung des Tarifs Im Jahr  2018 vier mal funktioniert zu verlängern. Es scheint so als ob die Software geändert wurde und demnach die Hotlinemitarbeiter nicht mehr in der Lage sind eine Verlängerung durchzuführen.

 

Wo erhalte ich die genauen Vertragsbedingungen zu meinen Tarif?

 

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

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18

    • vor 2 Jahren

      Grüße @Advotcauts92 

      Es ist auch seit 2018 bekannt, das es nicht ewig weiter geht. Es wurde ja 2022 als Enddatum genannt, was sich ja nun bewahrheitet.

      Und ja, sobald man 28 ist, kann man keine Young-Tarife mehr verlängern.

      Somit kannst du nun in einen anderen Tarif wechseln, aber da kann auch passieren, das du dann einen neuen Friends-Code brauchst.

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      hi,

      was heißt 2022 wurde als Enddatum genannt. Von wem wurde es wo benannt?

       

      Mit freundlichen Grüßen 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Dies ist keine Lösung. Ich benötige die Tarifbedingungen die insbesondere die Happy Komponente spezifizieren. 

       

      Drüber hinaus konnte ich den Young Tarif mit 28, 29 und 30 Jahren verlängern. Sodass die Theorie und Praxis hier bei der Telekom wohl nicht übereinstimmt.

       

      Ich bitte um mehr Informationen wer 2022 als Enddatum für den happy Tarif benannt hat und warum ich als Vertragsinhaber darüber nicht informiert wurde.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Hi @→Mataimaki← 

      es geht mir lediglich um den Happy Vorteil. Der extra kostet und einen Festnetzvertrag als Voraussetzung hatte. Deren Beschreibung ist eindeutig und berechtigt mich zwölf Monate vor Ende der Mindestlaufzeit in einem der Happy-Tarife zu verlängern.

      Mitarbeiter konnten mir alle auch nicht die Tarifbedingungen geben. Schon sehr merkwürdig. Finde sie auch nicht im Internet.

       

       

      Andere Aussagen seitens der Telekom:

      "Seid ihr bereits MagentaEINS-Kunden? Wollt ihr immer mit dem neusten Smartphone oder Tablet ausgestattet sein? Ab dem 1. März 2016 sind unsere MagentaMobil Happy Tarife verfügbar, mit denen ihr bereits nach zwölf Monaten ein neues Endgerät erhaltet!"

      "Getreu nach dem Motto „Jedes Jahr eins“, erhaltet ihr in diesen Tarifen nicht erst nach den üblichen 24 Monaten ein neues Smartphone oder Tablet, sondern schon nach zwölf Monaten. So verpasst ihr nie wieder die neusten Innovationen und seid immer up to date." (mit nie wieder meint die Telekom wohl bis 2022)

       

      Die Aussagen sind alle eindeutig. Ich möchte mir zusätzlich noch die Tarifbedingungen durchlesen und dann das ganze an meine Rechtsschutzversicherung weitergeben.

       

      Mit freundlichen Grüßen 

      5

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Advotcauts92

      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung gibt.

      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung  gibt.
      Advotcauts92
      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung  gibt.

      Die Telekom hat aber auch das Recht, dir den Vertrag jederzeit von ihrer Seite zu kündigen.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Advotcauts92

      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung gibt.

      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung  gibt.
      Advotcauts92
      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung  gibt.

      8 Wie können wir unsere AGB und Leistungen ändern?
      8.1 Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist,
      - die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
      - die die Telekom nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
      - deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und
      - soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht geändert werden. Wesentliche Regelungen sind Regelungen über Art und Umfang der
      vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen.
      8.2 Die AGB können auch angepasst werden, soweit damit nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche
      Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit
      von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder
      eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
      8.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund
      erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen der Telekom und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung
      für Sie zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor,
      - wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder
      - neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
      8.4 Änderungen der AGB oder der Leistungen gemäß Ziffer 8.1 bis 8.3 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem geplanten
      Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten
      frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang
      der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht werden wir Sie in der
      Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
      Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Änderungen
      - ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind,
      - rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf Sie haben oder
      - unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind

       

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49963.pdf?

       

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Wie alt bist du denn mittlerweile @Advotcauts92 

      Wenn du über 28 bist kannst du schon alleine aufgrund der Altersgrenze nicht mehr in einem Friends (neu: YOUNG) Tarif verlängern.

       

      EDIT: Bei Friends war es sogar 25 Jahre oder maximal 29 mit Nachweis (z.B. Studentenausweis)

       

       

      • Sobald der Kunde 30 Jahre alt wird, entfällt auch die Berechtigung für Friends Tarife. Eine  VVL  ist nur möglich, wenn der Kunde einem Tarifwechsel in einen Standardtarif zustimmt. (Für Friends Tarife der 1. Generation galt das Höchstalter von 25 Jahren, bzw. für Relax Student Tarife 30 Jahre).

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Advotcauts92

      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung gibt.

      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung  gibt.
      Advotcauts92
      Ändert nichts daran dass ich einen laufenden Vertrag habe, der mir ausdrücklich das Recht einer Verlängerung  gibt.

      8 Wie können wir unsere AGB und Leistungen ändern?
      8.1 Die AGB können geändert werden, soweit dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist,
      - die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und
      - die die Telekom nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und
      - deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertrages in nicht unbedeutendem Maße stören würde und
      - soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertrags nicht geändert werden. Wesentliche Regelungen sind Regelungen über Art und Umfang der
      vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen.
      8.2 Die AGB können auch angepasst werden, soweit damit nach Vertragsschluss entstandene Regelungslücken geschlossen werden, die nicht unerhebliche
      Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages verursachen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit
      von Bestimmungen dieser AGB ändert, wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt werden oder
      eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
      8.3 Die vertraglich vereinbarten Leistungen können geändert werden, wenn und soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Grund
      erforderlich ist und das Verhältnis von Leistungen der Telekom und Ihrer Gegenleistung nicht zu Ihren Ungunsten verschoben wird, so dass die Änderung
      für Sie zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor,
      - wenn die Leistung in der bisherigen vertraglich vereinbarten Form aufgrund neuer technischer Entwicklung nicht mehr erbracht werden kann oder
      - neue oder geänderte gesetzliche oder sonstige hoheitliche Vorgaben eine Leistungsänderung erfordern.
      8.4 Änderungen der AGB oder der Leistungen gemäß Ziffer 8.1 bis 8.3 werden wir Ihnen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor ihrem geplanten
      Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ihnen steht bei Änderungen das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten
      frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zu kündigen. Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang
      der Änderungsmitteilung erklären. Auf den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht werden wir Sie in der
      Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
      Ein Kündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Änderungen
      - ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind,
      - rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf Sie haben oder
      - unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind

       

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49963.pdf?

       

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    • vor 2 Jahren

      Die Happy Komponente ermöglicht es mir bereits zwölf Monate vor Ende der Mindestlaufzeit den Vertrag in einem der Happy-Tarife zu verlängern. Ich poche hier nicht auf den Young Tarif aber auf die Happy Komponente die mir nicht einfach gestrichen werden kann bzw. für die ich extra bezahlt habe und jetzt für nutzlos erklärt wurde.

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Da kommt ja der Teil " Eine  VVL  ist nur möglich, wenn der Kunde einem Tarifwechsel in einen Standardtarif zustimmt. "

      Und es gibt halt keine Happy (Standard)tarife mehr.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ich habe leider noch keinen Zugriff auf die Vertragsbedingungen zu meinen Tarif. Aber in der Bestätigung und Auflistung der Leistungen steht explizit Verlängerung in einen Happy-Tarif. Und hier steht nicht in einen Standardtarif.

       

      So wie du es schreibst würde das bedeuten, mit dem Happy Vorteil darfst du solange 12 Monate vor Vertragende verlängern bis die Telekom nein  sagt ( den Tarif einstellt).  Und dann hätte ich den Tarif nicht abgeschlossen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Happy Happy Friends

       

      Das ist hier ein ganz wichtiger Punkt. Da TE vermutlich nicht mehr für Friends/Young berechtigt ist, fällt die VVL im gleichen Tarif aus.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Advotcauts92

      - ich bin nicht mehr young und daher kann er nicht verlängert werden

      - ich bin nicht mehr young und daher kann er nicht verlängert werden
      Advotcauts92
      - ich bin nicht mehr young und daher kann er nicht verlängert werden

      screenshot-www.telekom.de-2023.09.16-15_43_38.png

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/51015.pdf?

       

      Reicht das nun @Advotcauts92 ?

      Ist seit letzten Jahr so, glaube September/Oktober gekommen.

      Somit kannst du noch die Restlaufzeit nutzen, dann wirst du automatisch auf MagentaMobil L umgestellt.

      Dann hast du ohne Magenta1-Vorteil 40GB zur Verfügung, als jetzt in deinem Tarif von 12GB.

       

       

       

      Advotcauts92

      Ich bitte um mehr Informationen wer 2022 als Enddatum für den happy Tarif benannt hat und warum ich als Vertragsinhaber darüber nicht informiert wurde.

      Ich bitte um mehr Informationen wer 2022 als Enddatum für den happy Tarif benannt hat und warum ich als Vertragsinhaber darüber nicht informiert wurde.
      Advotcauts92
      Ich bitte um mehr Informationen wer 2022 als Enddatum für den happy Tarif benannt hat und warum ich als Vertragsinhaber darüber nicht informiert wurde.

      https://www.teltarif.de/telekom-magentamobil-happy-eingestellt/news/69909.html 

      Ging sogar durch die Presse. Und stand bei meinen Bekannten sogar als Info damals auf der Rechnung.

      Leider hat er diese nicht mehr, sonst hätte ich sie dir gezeigt mit der Info.

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Advotcauts92,

       

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

       

      Eigentlich ist es ganz einfach. Der Happy-Tarif hat zu einer vorzeitigen Verlängerung in einem Happy-Tarif berechtigt. Also konntest du nach einem Jahr mit Happy verlängern aber erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren in einen Tarif ohne Happy. Da es die Happy-Tarife nicht mehr gibt, geht das aber nicht mehr, außer du bleibst als Bestandskunde in deinem bestehenden Tarif, machst also eine Verlängerung ohne Tarifwechsel. Da bei dir mittlerweile aber die Berechtigung für Friends weggefallen ist, musst du bei der Verlängerung einen Tarifwechsel machen und dabei stehen eben keine Happy-Tarife mehr zur Verfügung.. Also Verlängerung mit Tarifwechsel erst zum Ende der Laufzeit und kein Happy mehr.

       

      Außerdem passiert es tatsächlich, dass auch mal Alttarife komplett eingestellt werden und dann eine Verlängerung im Alttarif nicht mehr möglich ist.

       

      Aber ich biete dir an, dass ich mir deinen Vertrag ansehe und schaue wann eine Verlängerung möglich ist und berate dich gerne zu einem passenden Tarif. Dafür hinterlegst du einfach hier die Kundendaten für den Kundenservice und gibst mir eine kurze Rückmeldung.

       

      Grüße

      Peter

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Advotcauts92,

       

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

       

      Eigentlich ist es ganz einfach. Der Happy-Tarif hat zu einer vorzeitigen Verlängerung in einem Happy-Tarif berechtigt. Also konntest du nach einem Jahr mit Happy verlängern aber erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren in einen Tarif ohne Happy. Da es die Happy-Tarife nicht mehr gibt, geht das aber nicht mehr, außer du bleibst als Bestandskunde in deinem bestehenden Tarif, machst also eine Verlängerung ohne Tarifwechsel. Da bei dir mittlerweile aber die Berechtigung für Friends weggefallen ist, musst du bei der Verlängerung einen Tarifwechsel machen und dabei stehen eben keine Happy-Tarife mehr zur Verfügung.. Also Verlängerung mit Tarifwechsel erst zum Ende der Laufzeit und kein Happy mehr.

       

      Außerdem passiert es tatsächlich, dass auch mal Alttarife komplett eingestellt werden und dann eine Verlängerung im Alttarif nicht mehr möglich ist.

       

      Aber ich biete dir an, dass ich mir deinen Vertrag ansehe und schaue wann eine Verlängerung möglich ist und berate dich gerne zu einem passenden Tarif. Dafür hinterlegst du einfach hier die Kundendaten für den Kundenservice und gibst mir eine kurze Rückmeldung.

       

      Grüße

      Peter

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