iPhone 6 64 GB Neuwertig bestellt - iPhone 6 16 GB neuwertig bekommen

vor 10 Jahren

Hallo,

 

ich habe vor kurzem einen neuen Vetrag mit Handy abgeschlossen und als Handy ein iPhone 6 64 GB neuwertig bestellt. Das Handy ist gekommen und war im Karton in Folie eingeschweißt. Auf dem Karton steht auch 64 GB und auf dem Karton ist ein Aufkleber iPhone 6 gr 64 GB Neuwertig.

 

Nach dem Aktivieren musste ich leider festellen, dass das Telefon nur 16 GB hat.

 

Wie kann sowas passieren und was muss ich jetzt machen?

 

Viele Grüße

Monsieur K

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vor 10 Jahren

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    • vor 10 Jahren

      Wie das iPhone in den falschen Karton geraten ist, wird sich wohl nicht mehr klären lassen.

       

      Am Besten den Retourenschein drucken (www.telekom.de/retoure), das Ganze zurücksenden und gleichzeitig eine korrekte Nachlieferung in Auftrag geben.

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      von

      vor 10 Jahren

      Ich bin auch kein Jurist. Aber da der Vetrag ja erst vor ein paar Tagen abgeschlossen worden ist, habe ich ja immer noch das Widerrufsrecht. (MagentaMobil M mit Handy)

      Ich habe leider mit der Telekom-Hotline in diesem Jahr sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Darum versuche ich die Hotline zu meiden. Bisher habe ich in diesem Forum sehr positive Erfahrungen gemacht.

      Als Käufer eines "neuwertigen" Handys muss man natürlich Vetrauen in die Fachwerkstatt haben, die das Handy überprüft ('"Technisch und optisch einwandfrei – von einer Fachwerkstatt überprüft und bestätigt."). Wenn hier nicht mal auffällt, dass das Handy nur 16 GB statt 64 GB hat, wachsen in mir natürlich auch Zweifel an der Überprüfung der technischen Einwandfreiheit. Wie gesagt der Karton war in Folie eingeschweißt.

      Gruß
      Monsieur K

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      von

      vor 10 Jahren

      Hall Frau K.,

      dann werde ich den (oder die Verträge) widerrufen. Der Widerruf muss an folgende Adresse geschickt werden?
      Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
      E-Mail: kundenservice.mobilfunk@telekom.de

      Ich werde vorrab per E-Mail widerrufen und ebenfalls per Einschreiben an die postalische Anschrift. Die Einzugsermächtigung widerrufe ich natürlich ebenfalls, bereits abgebuchte Beträge lasse ich zurückbuchen.

      Vielen Dank für Ihre Mühe
      Monsieur K

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      von

      vor 10 Jahren

      Vorschlag von meiner Seite ist, dass Sie mir bitte einmal Ihre Kontaktdaten zukommen lassen.
      Ich würde mir den Sachverhalt sehr gerne im Detail ansehen und mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

      Was halten Sie davon?

      Sehr schön wäre auch, wenn Sie mir dort dann auch bitte bei IMEI -Nummern schicken könnten (Karton, Gerät).
      Um das Zurückschicken, werden Sie aber wohl oder übel nicht herumkommen.

      Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

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    • vor 10 Jahren

      Da Du heute einen neuen Thread zum selben Thema aufgemacht hast mit denselben Fragen - warum schreibst Du nur und agierst nicht?

       

      Meine erste Anlaufstelle wäre übrigens die Hotline gewesen - und erst, wenn ich da nicht zufriedengestellt worden wäre, dann hätte ich mich hier ans Forum gewandt.

       

      Und Du musst Dich auch damit abfinden, dass es nicht auf jede Deiner Fragen eine konkrete Antwort gibt.

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      von

      vor 10 Jahren

      ???

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    • vor 10 Jahren

      Meine VERMUTUNG ist übrigens, dass der Erstkäufer ein ganz schlauer war und ein kostenloses Upgrade von 16 GByte auf 64 GByte gemacht hat, indem er sein 16 GByte Gerät einfach in "Deinen" Karton reingelegt hat.

       

      Das könnte für den Erstkäufer aber dumm ausgehen, denn jedes iPhone ist über die IMEI eindeutig identifizierbar (sofern da nicht herumgehackt wird). Und wenn das 64 GByte iPhone im Telekomnetz eingebucht ist, dann bekommt die Telekom das sogar ohne die Polizei heraus, wer "Dein" iPhone nutzt.

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