Gelöst

Kaufbeleg

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich bräucht bitte meinen Kaufbeleg für das Samsung S 21 Plus, das ich im November/Dezember 2021 im Zuge der Vertragsverlängerung erhalten hatte.

 

Ich hatte gestern mit dem Kundenservice telefoniert und ein Formular ausgefüllt, laut Service sollte der Beleg spätestens abends da sein, ist er aber leider nicht.

 

Vielleicht könnt ihr mir helfen.  Ohne den Beleg, kann ich die Gewährleistung für das Gerät nicht in Anspruch nehmen.

 

Vielen Dank vorab.

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15

    • vor 2 Jahren

      Cindy-B

      Ich hatte gestern mit dem Kundenservice telefoniert und ein Formular ausgefüllt, laut Service sollte der Beleg spätestens abends da sein, ist er aber leider nicht.

      Ich hatte gestern mit dem Kundenservice telefoniert und ein Formular ausgefüllt, laut Service sollte der Beleg spätestens abends da sein, ist er aber leider nicht.
      Cindy-B
      Ich hatte gestern mit dem Kundenservice telefoniert und ein Formular ausgefüllt, laut Service sollte der Beleg spätestens abends da sein, ist er aber leider nicht.

      Bisschen Geduld, sollte heute ankommen.

      Ansonsten noch mal den Service kontaktieren, oder hier auf einen Teamie warten.

      0

    • vor 2 Jahren

      Cindy-B

      ich bräucht bitte meinen Kaufbeleg für das Samsung S 21 Plus, das ich im November/Dezember 2021 im Zuge der Vertragsverlängerung erhalten hatte.

      ich bräucht bitte meinen Kaufbeleg für das Samsung S 21 Plus, das ich im November/Dezember 2021 im Zuge der Vertragsverlängerung erhalten hatte.
      Cindy-B
      ich bräucht bitte meinen Kaufbeleg für das Samsung S 21 Plus, das ich im November/Dezember 2021 im Zuge der Vertragsverlängerung erhalten hatte.

      Hast du denn keine Rechnung bekommen?

      Als ich damals meinen Speedport über die Kundenhotline kaufte, konnte ich mir die Rechnung aus dem Kundencenter herunterladen und ausdrucken. Reicht als Kaufbeleg. Leider bist du etwas zu spät, da die Rechnung mehr als 18 Monate zurückliegt.

      0

    • vor 2 Jahren

      Cindy-B

      Ohne den Beleg, kann ich die Gewährleistung für das Gerät nicht in Anspruch nehmen.

      Ohne den Beleg, kann ich die Gewährleistung für das Gerät nicht in Anspruch nehmen.
      Cindy-B
      Ohne den Beleg, kann ich die Gewährleistung für das Gerät nicht in Anspruch nehmen.

      Gewährleistung nach über 18 Monaten?

      Das wird schwierig, die Beweislast liegt nämlich jetzt bei dir.

       

      4

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Beweislast finde ich immer witzig. Man muß beweisen, dass ein Defekt schon unmittelbar nach dem Kauf auftrat.

      Beweislast finde ich immer witzig. Man muß beweisen, dass ein Defekt schon unmittelbar nach dem Kauf auftrat.
      Beweislast finde ich immer witzig. Man muß beweisen, dass ein Defekt schon unmittelbar nach dem Kauf auftrat.

      Nein, das ist falsch, man muss nachweisen dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorlag, also beim Erhalt der Ware.

      In den ersten 12 Monaten muss der Händler nachweisen dass es nicht so war danach muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon vorlag.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      der_Lutz

      man muss nachweisen dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorlag, also beim Erhalt der Ware.

      man muss nachweisen dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorlag, also beim Erhalt der Ware.
      der_Lutz
      man muss nachweisen dass der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorlag, also beim Erhalt der Ware.

      Der Händler könnte dem Kunden aber fragen, warum die Gewährleistung nicht in der ersten 12 Monaten in Anspruch genommen wurde. Was will man darauf antworten?

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      das wird jetzt nur wieder OT.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Grüße @Cindy-B 

      Nach 18 Monaten geht das nicht mehr.

      Und Samsung gibt z.B. auf den Akku "nur" 12 Monate.

       

      Was ist denn defekt?

      Cindy-B

      Ohne den Beleg, kann ich die Gewährleistung für das Gerät nicht in Anspruch nehmen.

      Ohne den Beleg, kann ich die Gewährleistung für das Gerät nicht in Anspruch nehmen.
      Cindy-B
      Ohne den Beleg, kann ich die Gewährleistung für das Gerät nicht in Anspruch nehmen.

      Bedenke da auch die Umkehrbeweislast.

      Kann man einen Sturz am Gerät erkennen, ist die Gewährleistung schon fast erledigt.

      Denn das deckt eine Gewährleistung nicht ab, wenn durch einen Sturz was defekt geht.

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo,

      es ist schon längst abgeklärt, dass ich die Gewährleistung von 24 Monaten Nutzen kann. Ich brauche nur dafür den Kaufbeleg.

       

      Danke

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Cindy-B

      Ich brauche nur dafür den Kaufbeleg.

      Ich brauche nur dafür den Kaufbeleg.
      Cindy-B
      Ich brauche nur dafür den Kaufbeleg.

      Und den gibt es nach über 18 Monaten nicht mehr @Cindy-B .

      Da hält sich die Telekom auch an die gesetzlichen Vorgaben.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Hallo @Cindy-B,

       

      leider konnte ich Dich nicht erreichen. 

      Ein kurzes Gespräch zur Legitimation ist aber nötig, bevor ich die Rechnung an Dich schicken kann.

       

      Schreib mir hier einmal kurz, wann Du erreichbar bist.

       

      Liebe Grüße

      Karin Kr. 🌞

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Liebe Karin,

       

      Jetzt bin ich wieder erreichbar. 

       

      Vielen Dank 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Cindy-B

      Liebe Karin, Jetzt bin ich wieder erreichbar. Vielen Dank

      Liebe Karin,

       

      Jetzt bin ich wieder erreichbar. 

       

      Vielen Dank 

      Cindy-B

      Liebe Karin,

       

      Jetzt bin ich wieder erreichbar. 

       

      Vielen Dank 


      @Karin Kr. 📞

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hi @Cindy-B,

      vielen Dank für das tolle Gespräch. 

      Die versprochene E-Mail habe ich an dich versendet.

      Ich freue mich, dass ich dir helfen konnte.

       

      Lieben Gruß und noch einen schönen Tag.

      Christoph T.  

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hi @Cindy-B,

      vielen Dank für das tolle Gespräch. 

      Die versprochene E-Mail habe ich an dich versendet.

      Ich freue mich, dass ich dir helfen konnte.

       

      Lieben Gruß und noch einen schönen Tag.

      Christoph T.  

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      Uneingeloggter Nutzer

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