Gelöst

Keine Leitung bis in neue Wohnung

vor 3 Jahren

Hallo,

ich ziehe zum 01.06.2021 mit meinem Partner in eine neue Wohnung.

In diesem Zusammenhang 2 Anliegen.

Ich bin bereits länger Kunde der Telekom und bin Ende letzten Jahres in meine derzeitige Wohnung gezogen.

Offensichtlich wurde in diesem Zusammenhang statt eines Umzuges ein neuer Vertrag geschlossen aufgrund einer dort liegenden Glasfaserleitung. Hier bin ich nun offensichtlich an einen neuen Vertrag mit Laufzeit bis 06.01.2021 gebunden.

Ich wollte meinen bestehenden Anschluss aufgrund Zusammenzug mit meinem Partner kündigen und mir liegt nun eine Kündigungsbestätigung zum 06.01.2024 vor, was für mich natürlich absolut unbefriedigend ist. Mir war nicht klar, dass aufgrund eines Umzuges und obwohl ich ja bereits Kunde der Telekom war mit diesem Umzug ein neuer Vertrag einhergeht an den ich erneut so lange gebunden bin. Grundsätzlich ja kein Problem, wäre da nicht die hinzukommende Sachlage.

 

Nun kommt ein gravierendes Problem hinzu. Die Telekom hat mir bereits mitgeteilt das der Vertrag an der neuen Wohnung bereitgestellt werden kann. Inzwischen haben wir jedoch die Info seitens des neuen Vermieters erhalten, dass die Telefonleitung nicht bis in die Wohnung verlegt ist. Die Leitung müsste laut Vermieter aus dem Keller bis hoch in die Wohnung verlegt werden, wobei dies nicht ohne weiteres möglich sei. Der Vermieter verweigert dies zu übernehmen! Bedeutet das wir den Anschluss gar nicht nutzen können und hoffen auf die Kulanz der Telekom mich vorzeitig zu Ende Mai aus dem Vertrag zu entlassen. Im Forum findet man durchaus weitere Fälle mit gleichem Problem in dem aus einmaliger Kulanz Kunden aus dem Vertrag entlassen wurden. Was können Sie für mich tun und ich hoffe auf eine kulante Lösung.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo @NLieth1709,

     

    ich habe gesehen, dass die Kündigung bereits neu zum 31.05.2022 eingestellt wurde. Die Kollegen waren hier also schon aktiv. Zwinkernd

     

    Gruß

    André A.

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