Gelöst
Kundenrückgewinnung
vor 7 Jahren
Hallo zusammen,
habe vor wenigen Wochen meinen Vertrag gekündigt, da mir die monatlichen Kosten einfach deutlich zu viel sind, vorallem wenn man die Konditionen mit der Konkurrenz vergleicht.
Heute erhielt ich einen Anruf von der Kundenrückgewinnung.
Der freundliche Mitarbeiter machte mir ein seltsames Angebot, welches wie folgt aussehen soll:
- 1 Monat Befreiung Grundgebühr
- Vetragslaufzeit bleibt unberührt
- in 1-2 Monaten auf meine Bedürfnisse angepasstes Angebot/Anpassung des Tarifs
im Gegenzug soll die Kündigung zurückgenommen werden.
Wie genau soll ich mir denn dieses angebliche Angebot in der Zukunft vorstellen?
Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht ?
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community. Vielen Dank für die hinterlegten Daten. Deine Vertragslaufzeit ist für ein Angebot noch ein wenig zu weit hinten. Melde dich doch einfach wieder, wenn es so weit ist. Das Datum findest du in deinem Kundencenter oder auf der Rechnung. Vielleicht finden wir etwas Passendes.
Viele Grüße
Christoph T.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Können die in den Callcentern eigentlich auch selbst erkennen, ob jemand gekündigt hat? Gibt es auch Provisionen, wenn die den dann "zurückholen"?
Können die in den Callcentern eigentlich auch selbst erkennen, ob jemand gekündigt hat?
Gibt es auch Provisionen, wenn die den dann "zurückholen"?
Das kann man fragen. Aber es wird keine Antwort auf Interna geben.
Deshalb kann man sich Fragen hierzu auch gleich schenken!
hajo777
Antwort
von
vor 7 Jahren
@hajo777
Interna hin oder her.
Die Callcenter betrügen offensichtlich die Kunden der Telekom, bzw. in vorliegendem Fall, versuchen sie es eventuell, was aber genau so strafbar wäre.
Und die Telekom deckt den Mantel des Schweigens drüber?
Solche Unerhörtheiten oder Dreistigkeiten gehören einfach aufgeklärt und richtig gesellt und nichts sonst.
Oder stützt die Telekom so etwas?
Nach Deinem Post muss man ja bald davon ausgehen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hi @BigWoelfi2,
dazu kann ich dir leider nichts sagen. Diesen Fall habe ich zur Prüfung weitergegeben.
Grüße
Christoph T.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von