Kündigung nicht angenommen wegen falschem Begriff (hätte Widerruf sein sollen)

vor 4 Jahren

Sehr geehrtes Telekom-Team, 

 

ich bin seit Mai bei einem anderen Anbieter und hatte am 22.4.2022 meine Kündigung vermeldet (Verlängerung wäre am 8.2022 gewesen) - ich hätte aber nach Angabe Ihrer Mitarbeiterin "widerrufen", nicht "kündigen" müssen - das wusste ich nicht. Ich bitte Sie,  meine Kündigung als Widerruf anzunehmen, denn ich kann keine zwei Verträge zahlen, schon gar nicht bei den enormen Kostensteigerungen.

Früher hat mein Arbeitgeber den Vertrag gezahlt, da war das einfacher ... !

Können Sie das kulanterweise in die Wege leiten bitte?

Ich habe schon eine Mahnung: vom 14.7.2022!

Ich wäre Ihnen sehr dankbar,

Bernadette S.

Dxxxxstrasse xx

xxxxx xxxxxx

0170-8xxx (alte Nummer), neue Nummern angeblich (ich wusste von nichts und habe nicht mal  mehr das Handy bzw. die Karten):

0151-73xxxx (Kombikarte) und 0170-8xxxx (Handy).

 

Vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen

Bernadette S.

21.7.2022

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