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Kündigung wegen Umzug ins Ausland - Umwandlung in Prepaid
vor 3 Jahren
Hallo,
ich werde ggf. nächstes Jahr berufsbedingt ins Ausland ziehen. In diesem Fall habe ich ein gesetzliches Kündigungsrecht meiner Handyverträge (Frist 3 Monate).
Ist es möglich, die außerordentlich gekündigten Verträge in Prepaid-Tarife umzuwandeln, so dass mir die Rufnummern erhalten bleiben?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
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vor 5 Jahren
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Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @webber1234
Ja das ist möglich.
Aber dazu müssen die Bedingungen für das Prepaid, wegen dem Auswandern, erfüllt werden.
Bedeutet, man verliert die Nummer bzw das Prepaid wenn man zu lange sich nicht in Deutschland befindet bzw die Prepaid nicht lang genug in Deutschland im funkmast eingeloggt ist.
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der_Lutz
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
@dunikohler
das ist falsch, es gilt bei Umzug ins Ausland für den Mobilfunkvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
Genau so wie du es oben verlinkt hast.
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dunikohler
Community Guide
vor 3 Jahren
Herzlich willkommen @webber1234
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-ins-ausland?samChecked=true
Ich ziehe ins Ausland. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Wenn Sie ins Ausland umziehen, haben Sie nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.
Für Ihre Verträge bei uns gelten unterschiedliche Regelungen:
Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
Für den Festnetzanschluss gewähren wir Ihnen eine verkürzte Frist von 6 Arbeitstagen
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Has
Antwort
von
dunikohler
vor 3 Jahren
Wenn der Vertrag erst nach dem Umzug ins Ausland ausläuft, dürfte die Umwandlung an der fehlenden Vertragsanschrift in Deutschland scheitern.
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Sarah E.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
ein Tarifwechsel auf einen Prepaid Vertrag ist auf jeden Fall möglich. Bitte schreibe es bei deiner Kündigung dabei.
Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
Sarah E.
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Diandra
Antwort
von
Sarah E.
vor 3 Jahren
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