Kündigung wegen Umzug ins Ausland - Umwandlung in Prepaid
4 years ago
Hallo,
ich werde ggf. nächstes Jahr berufsbedingt ins Ausland ziehen. In diesem Fall habe ich ein gesetzliches Kündigungsrecht meiner Handyverträge (Frist 3 Monate).
Ist es möglich, die außerordentlich gekündigten Verträge in Prepaid-Tarife umzuwandeln, so dass mir die Rufnummern erhalten bleiben?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
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Anonymous User
4 years ago
Hallo @webber1234
Ja das ist möglich.
Aber dazu müssen die Bedingungen für das Prepaid, wegen dem Auswandern, erfüllt werden.
Bedeutet, man verliert die Nummer bzw das Prepaid wenn man zu lange sich nicht in Deutschland befindet bzw die Prepaid nicht lang genug in Deutschland im funkmast eingeloggt ist.
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Anonymous User
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Anonymous User
4 years ago
@webber1234 Es sollte ca 9 Monate eingeloggt sein in Deutschland.
Das ist halt eine EU- Vorgabe.
Und wenn zu lange kein Geld gebucht wird, wird diese auch gekündigt.
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dunikohler
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Anonymous User
4 years ago
Es gibt lt TKG bei Umzug ins Ausland für Mobilfunk (man kann den Vertrag ja im Ausland nutzen) keine Sonderkündigungsfrist sondern nur für Festnetz ! Also kann nicht außerordentlich gekündigt werden !
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der_Lutz
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Anonymous User
4 years ago
@dunikohler
das ist falsch, es gilt bei Umzug ins Ausland für den Mobilfunkvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
Genau so wie du es oben verlinkt hast.
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dunikohler
4 years ago
Herzlich willkommen @webber1234
https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-ins-ausland?samChecked=true
Ich ziehe ins Ausland. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Wenn Sie ins Ausland umziehen, haben Sie nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.
Für Ihre Verträge bei uns gelten unterschiedliche Regelungen:
Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.
Für den Festnetzanschluss gewähren wir Ihnen eine verkürzte Frist von 6 Arbeitstagen
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dunikohler
4 years ago
nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt. Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.⬅⬅
nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.
Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.⬅⬅
@dunikohler
Du hast es doch selbst so eingestellt.
3 Monate zum Monatsende - nicht 3 Monate vor möglichem Laufzeitende.😳
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dunikohler
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dunikohler
4 years ago
Ok @der_Lutz
@Gelöschter Nutzer
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Has
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dunikohler
4 years ago
Wenn der Vertrag erst nach dem Umzug ins Ausland ausläuft, dürfte die Umwandlung an der fehlenden Vertragsanschrift in Deutschland scheitern.
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dunikohler
Sarah E.
Telekom hilft Team
4 years ago
ein Tarifwechsel auf einen Prepaid Vertrag ist auf jeden Fall möglich. Bitte schreibe es bei deiner Kündigung dabei.
Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag.
Viele Grüße
Sarah E.
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webber1234
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Sarah E.
4 years ago
Hallo @Sarah E. ,
das klingt super! Kann hierzu eine verbindliche Antwort der Telekom kriegen, auf die ich mich im Zweifel berufen kann?
Danke und viele Grüße
webber1234
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Diandra
Telekom hilft Team
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Sarah E.
4 years ago
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Sarah E.
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webber1234