Kündigung wegen Umzug ins Ausland - Umwandlung in Prepaid

vor 4 Jahren

Hallo,

 

ich werde ggf. nächstes Jahr berufsbedingt ins Ausland ziehen. In diesem Fall habe ich ein gesetzliches Kündigungsrecht meiner Handyverträge (Frist 3 Monate).

Ist es möglich, die außerordentlich gekündigten Verträge in Prepaid-Tarife umzuwandeln, so dass mir die Rufnummern erhalten bleiben?

 

Vielen Dank und ein schönes Wochenende

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @webber1234 

      Ja das ist möglich.

      Aber dazu müssen die Bedingungen für das Prepaid, wegen dem Auswandern, erfüllt werden.

      Bedeutet, man verliert die Nummer bzw das Prepaid wenn man zu lange sich nicht in Deutschland befindet bzw die Prepaid nicht lang genug in Deutschland im funkmast eingeloggt ist.

      4

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @webber1234 Es sollte ca 9 Monate eingeloggt sein in Deutschland.

      Das ist halt eine EU- Vorgabe.

      Und wenn zu lange kein Geld gebucht wird, wird diese auch gekündigt.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Es gibt lt TKG  bei Umzug ins Ausland  für Mobilfunk (man kann den Vertrag ja im Ausland nutzen) keine Sonderkündigungsfrist sondern  nur für Festnetz ! Also kann nicht außerordentlich gekündigt werden !

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @dunikohler 

      das ist falsch, es gilt bei Umzug ins Ausland für den Mobilfunkvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

       

      Genau so wie du es oben verlinkt hast.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Herzlich willkommen @webber1234 


      https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/umzug/umzug-ins-ausland?samChecked=true

      Ich ziehe ins Ausland. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

      Ja. Wenn Sie ins Ausland umziehen, haben Sie nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.

      Für Ihre Verträge bei uns gelten unterschiedliche Regelungen:

      •  

         

        Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.

      •  
         

         

        Für den Festnetzanschluss gewähren wir Ihnen eine verkürzte Frist von 6 Arbeitstagen 

         

      4

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      dunikohler

      nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt. Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.⬅⬅

      nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.

      •  

        Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.⬅⬅

      dunikohler

      nach § 46 TKG (Telekommunikationsgesetz) ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzlich wird Ihnen eine Frist von drei Monaten zum Monatsende eingeräumt.

      •  

        Für Ihren Mobilfunkvertrag gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende.⬅⬅


      @dunikohler 

      Du hast es doch selbst so eingestellt.

       

      3 Monate zum Monatsende - nicht 3 Monate vor möglichem Laufzeitende.😳

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ok @der_Lutz 

      @Gelöschter Nutzer 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Wenn der Vertrag erst nach dem Umzug ins Ausland ausläuft, dürfte die Umwandlung an der fehlenden Vertragsanschrift in Deutschland scheitern.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @webber1234,

      ein Tarifwechsel auf einen Prepaid Vertrag ist auf jeden Fall möglich. Bitte schreibe es bei deiner Kündigung dabei.

      Ich wünsche dir noch einen schönen Sonntag.

      Viele Grüße
      Sarah E.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Sarah E. ,

       

      das klingt super! Kann hierzu eine verbindliche Antwort der Telekom kriegen, auf die ich mich im Zweifel berufen kann?

       

      Danke und viele Grüße

       webber1234

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Guten Abend @webber1234, ich verstehe nicht ganz, was du meinst, aber ich kann bestätigen, was meine Kollegin bereits gesagt hat. Um das Ganze zu vereinfachen, kümmere ich mich gerne darum, dass die Wandlung auf Prepaid zum Vertragsende vorgenommen wird. Sag' mir einfach kurz Bescheid, dann melde ich mich kurz. Lieben Gruß, Diandra S.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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