Laufzeit bei Tarifwechsel von Premium- zu höherem Premium-Tarif

vor 10 Jahren

Hallo,

 

ich eröffne mal ein neues Thema, da schon vorhandene Themen, wenn man sie nach längerer Zeit ergänzt, offenbar nicht nach oben geholt werden.

Außerdem weicht der Inhalt dieses neuen Themas etwas vom alten Thema ab.

 

Bezug nehmend auf dieses Thema, insbesondere meines letzten Beitrags, möchte ich mal folgendes Problem zur Diskussion stellen, mit dem Ziel eine Lösung dazu zu erhalten.

 

In dem alten Thema ging es ja um vorzeitige Vertragsverlängerung von einem Nicht-Premium-Tarif in einen Premium-Tarif mit Top-Handy und der Formulierung zu dem Zeitpunkt, wann die Premium-Option (neues Smartphone nach wie viel Monaten) in Anspruch genommen werden kann.

 

In meinem leztten Beitrag hatte ich noch einmal festgestellt, dass die Formulierung allein schon, gem. der Beschreibung der Tarife, nicht korrekt war, da man nicht NACH 12 Monaten einen Anspruch darauf hat, sondern 12 Monate vor Vertragsende.

 

So weit, so gut - oder auch nicht, weil:

 

Was passiert jetzt genau, wenn ich im Verlauf der ersten 12 Monate der Laufzeit des Premium-Tarifs in einer höherwertigen Premium-Tarif wechseln möchte (ohne neues Smartphone zunächst, da ich ja zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anspruch darauf habe ("vorzeitige Vertragsverlängerung" sollte ja wegen der 12-Monats-Regelung ausgeschlossen sein) was grundsätzlich doch gehen sollte, wie in anderen Verträgen auch?

 

Wenn ich dann auch erst 12 Monate vor Ablauf des Vertrages Anspruch auf ein neues Smartphone hätte, würde man spätestens bei einem solchen Wechsel in einen höherwertigen Tarif, aus welchem Grund auch immer, benachtieiligt sein, da man dabei die Zeit verliert, die man im alten Premium-Tarif bereits die Gebühren dann ohne Gegenleistung gezahlt hätte.

 

Wird in einem solchen Fall, der in Zukunft sicher öfter eintreten wird, je mehr Kunden Premium-Tarife ordern und je öfter die Telekom neue Tarife generiert, wie vermutlich heute auch schon vorgestellt werden,

 

1.

die ursprüngliche Laufzeit beibehalten und nur monatliche Grundgebühr sowie Inhalte angepasst, ohne dass die Laufzeit verlängert wird oder

 

2.

eine andere Regelung bzgl. des Anspruches auf ein neues Smartphone getroffen?

Selbst, wenn der Vertrag mit Tarifwechsel sich weider auf 24 Monate verlängerte und die 12 Monate für den Anspruch an den Anfang verlegt würden, käme das gleiche Debakel heraus.

 

3.

Oder wird das intern irgenwie und -wo registriert, wann man als Premium-Kunde den Anspruch auf ein neues Smartphone hat?

 

Letztlich ist die Formulierung "12 Monate vor Vertragsende" ja irgendwie wertfrei, wenn die Laufzeit von Premium-Verträgen immer 24 Monate beträgt und erst beginnen kann, wenn ein bestehender Vor-Vertrag ausgelaufen ist, wie in meinem Fall.

Erfüllt man einen soclhen Vertrag von Anfang bis Ende, liegt der Anspruch genau bei 50% Laufzeit, also genau so gut bei "nach 12 Monaten". 

 

Eigentlich sollte dann also intern registriert sein, wann der Kunde mit einem Premium-Vertrag begonnen hat und dann alle 12 Monate Anspruch haben auf ein neues Smartphone.

Da sich genau an diesem Tag dann der Vertrag dann eh wieder auf 24 Monate verlängert, ist man spätestens dann wieder in der richtigen Reihenfolge, da man sicher nicht ständig zwischendurch in einen  höherwertigen Vertrag wechselt.

 

Gibt es zu diesem Problem schon Handhabungs-Richtlinien oder Vorstellungen?

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    • vor 10 Jahren

      @BigWoelfi2

      Du machst Dir einiges an Gedanken...

       

      Für mich selbst habe ich das so abgespeichert:

      • im Festnetz bedeutet eine Tarifänderung den Neubeginn der Mindestlaufzeit
      • im Mobilfunk bedeutet eine Tarifänderung den Beibehalt der Mindestlaufzeit, bei Downgrades ist eine Tarifänderung ggf. kostenpflichtig

      Darüber hinaus sind die Regeln welcher Tarifwechsel angeboten wird und wann eine Vertragsverlängerung möglich ist sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk nur eine Momentaufnahme und können einseitig von der Telekom geändert werden (da das nur ein Vertragsänderungsangebot ist). Was aktuell möglich ist kann man im Kundencenter erfahren bzw. an der Hotline/im Shop.

       

      Ein laufender Vertrag ist zunächst nämlich einfach mal von beiden Seiten zu erfüllen ohne Änderung. Und wenn die Telekom sagt "ich stimme nur einer Vertragsänderung zu wenn sie meinen aktuellen Vorstellungen entspricht" dann kann man darauf eingehen (dann geänderter Vertrag) oder es bleiben lassen. Man kann natürlich auch der Telekom einen Vorschlag machen und die Telekom ihrerseits kann darauf eingehen oder es bleiben lassen. Das ist dann ein wenig wie auf dem Basar - kommt es zu einer Einigung, dann alles o.k. zu neuen Konditionen. Wenn nicht, dann alles o.k. zu alten Konditionen.

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      von

      vor 10 Jahren

      muc80337_2

      Für mich selbst habe ich das so abgespeichert: im Festnetz bedeutet eine Tarifänderung den Neubeginn der Mindestlaufzeit im Mobilfunk bedeutet eine Tarifänderung den Beibehalt der Mindestlaufzeit, bei Downgrades ist eine Tarifänderung ggf. kostenpflichtig

      Für mich selbst habe ich das so abgespeichert:

      • im Festnetz bedeutet eine Tarifänderung den Neubeginn der Mindestlaufzeit
      • im Mobilfunk bedeutet eine Tarifänderung den Beibehalt der Mindestlaufzeit, bei Downgrades ist eine Tarifänderung ggf. kostenpflichtig
      muc80337_2

      Für mich selbst habe ich das so abgespeichert:

      • im Festnetz bedeutet eine Tarifänderung den Neubeginn der Mindestlaufzeit
      • im Mobilfunk bedeutet eine Tarifänderung den Beibehalt der Mindestlaufzeit, bei Downgrades ist eine Tarifänderung ggf. kostenpflichtig

      Ah so, das wusste ich bisher gar nicht, außer das mit dem Downgrade - man lernt halt nicht aus. Zwinkernd

      Dann hat sich mein Problem ja in Luft aufgelöst - hoffentlich.

       

      Danke für den Hinweis

      0

    • vor 10 Jahren

      @BigWoelfi2

      versuche mal das, was du hier geschrieben hast, jemandem an der Hotline zu "verklickern" ...

      dann landest du gleich wieder in der Warteschleife Zwinkernd

      0

      von

      vor 10 Jahren

      Rudi-1

      @BigWoelfi2 versuche mal das, was du hier geschrieben hast, jemandem an der Hotline zu "verklickern" ... dann landest du gleich wieder in der Warteschleife

      @BigWoelfi2

      versuche mal das, was du hier geschrieben hast, jemandem an der Hotline zu "verklickern" ...

      dann landest du gleich wieder in der Warteschleife Zwinkernd

      Rudi-1

      @BigWoelfi2

      versuche mal das, was du hier geschrieben hast, jemandem an der Hotline zu "verklickern" ...

      dann landest du gleich wieder in der Warteschleife Zwinkernd


      Würde ich nie versuchen und brauche es ja auch nicht mehr. Verlegen

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    • vor 10 Jahren

      Hallo @BigWoelfi2,
      wenn du innerhalb der ersten 12 Monate des Premium-Tarifes in einen höherwertigen Premium-Tarif wechselst, erfolgt dies im Rahmen eines Tarifwechsel, der die Vertragslaufzeit nicht beeinflusst. Der Tag, ab dem du die vorzeitige VVL buchen kannst, bleibt bestehen.
      Die Verschiebung der Laufzeit bei einer vorzeitigen VVL aus einem „normalen“ Tarif in einen Premium-Tarif ist etwas verwirrend, da gebe ich dir recht. Aber hier verhält es sich wie bei jeder anderen vorzeitigen VVL in allen anderen Tarifen: Die neue Vertragslaufzeit startet mit Ablauf der alten Vertragslaufzeit.
      Viele Grüße Daniel H.

      0

      von

      vor 10 Jahren

      Daniel He.

      wenn du innerhalb der ersten 12 Monate des Premium-Tarifes in einen höherwertigen Premium-Tarif wechselst, erfolgt dies im Rahmen eines Tarifwechsel, der die Vertragslaufzeit nicht beeinflusst. Der Tag, ab dem du die vorzeitige VVL buchen kannst, bleibt bestehen. Die Verschiebung der Laufzeit bei einer vorzeitigen VVL aus einem „normalen“ Tarif in einen Premium-Tarif ist etwas verwirrend, da gebe ich dir recht. Aber hier verhält es sich wie bei jeder anderen vorzeitigen VVL in allen anderen Tarifen: Die neue Vertragslaufzeit startet mit Ablauf der alten Vertragslaufzeit.

      wenn du innerhalb der ersten 12 Monate des Premium-Tarifes in einen höherwertigen Premium-Tarif wechselst, erfolgt dies im Rahmen eines Tarifwechsel, der die Vertragslaufzeit nicht beeinflusst. Der Tag, ab dem du die vorzeitige VVL buchen kannst, bleibt bestehen.
      Die Verschiebung der Laufzeit bei einer vorzeitigen VVL aus einem „normalen“ Tarif in einen Premium-Tarif ist etwas verwirrend, da gebe ich dir recht. Aber hier verhält es sich wie bei jeder anderen vorzeitigen VVL in allen anderen Tarifen: Die neue Vertragslaufzeit startet mit Ablauf der alten Vertragslaufzeit.
      Daniel He.
      wenn du innerhalb der ersten 12 Monate des Premium-Tarifes in einen höherwertigen Premium-Tarif wechselst, erfolgt dies im Rahmen eines Tarifwechsel, der die Vertragslaufzeit nicht beeinflusst. Der Tag, ab dem du die vorzeitige VVL buchen kannst, bleibt bestehen.
      Die Verschiebung der Laufzeit bei einer vorzeitigen VVL aus einem „normalen“ Tarif in einen Premium-Tarif ist etwas verwirrend, da gebe ich dir recht. Aber hier verhält es sich wie bei jeder anderen vorzeitigen VVL in allen anderen Tarifen: Die neue Vertragslaufzeit startet mit Ablauf der alten Vertragslaufzeit.

      Das muss ich jetzt noch mal hinterfragen.

       

      Mein Alt-Vertrag läuft ja noch bis 15. Mai 2016. Da ich ja bereits einen Tarifwechsel mit der Verlängerung vorgenommen habe und der jetzt aber erst nach Ablauf des Altvertrages zu laufen beginnt, könnte ich erst wieder nach dem 15. Mai 2016 in einen höherwertigen Tarif wechseln?

       

      Gilt das eigentlich auch für Wechsel in die neuen Tarife, die ab April 2016 aktiv geschaltet werden?

       

      Ich musste ja einige Kröten schlucken bei dem Vertragswechsel, da ich vorher Auslandstelefonie, Hotspot und MultiSIM inklusive hatte, was alles in den bezahlbaren MagentaMobil-Premium-Tarifen nicht inklusiv ist.

      Da mir die MultiSIM wichtig war, hatte ich zunächst das Unterwegspaket gebucht, mit Hot-Spot und MultiSIM und musste dies in das Daten-Paket tauschen, da VoLTE nicht mit der Festnetz-Option aus dem Unterwegspaket funktioniert.

       

      Wenn die neuen Tarife jetzt ab April Hot-Spot, Ausland und MultiSIM wieder inklusive haben, würde ich schon noch mal wechseln wollen, wenn das geht, auch wenn ich mein Datenpaket weiter bezahlen muss.

       

      Könnte man dann ja separat kündigen und das 1GB Volumen noch mitnehmen die Zeit über.  Oder auch lassen für immer, denn das ist ja eh nur der halbe Preis von 4x SpeedOn.

      0

      von

      vor 10 Jahren

      Hallo @BigWoelfi2,
      grundsätzlich muss im Mobilfunkbereich unterschieden werden, zwischen einem Tarifwechsel und einer Vertragsverlängerung.
      Bei einem reinen Tarifwechsel bleibt die bestehende Vertragslaufzeit unangetastet.
      Bei einer Vertragsverlängerung gibt es eine neue Vertragslaufzeit. Der Start dieser neuen Laufzeit richtet sich danach, ob zum Ende der vorherigen Laufzeit verlängert wurde oder vorzeitig. So oder so, ausschlaggebend ist der letzte Tag der vorherigen Laufzeit, ab dem Folgetag startet dann die neue Laufzeit.

      Ein reiner Tarifwechsel in die neuen Tarife wird möglich sein. Natürlich können Faktoren wie Downgradesperre und eventuelle Kosten für ein Downgrade entstehen, dies ist jedoch individuell zu betrachten.

      Die neuen Tarife ab dem 19. April 2016 werden aber nicht die MultiSIM inklusive haben, den Zahn muss ich dir leider ziehen.

      Viele Grüße Daniel H.

      von

      vor 10 Jahren

      Daniel He.

      Die neuen Tarife ab dem 19. April 2016 werden aber nicht die MultiSIM inklusive haben, den Zahn muss ich dir leider ziehen.

      Die neuen Tarife ab dem 19. April 2016 werden aber nicht die MultiSIM inklusive haben, den Zahn muss ich dir leider ziehen.
      Daniel He.
      Die neuen Tarife ab dem 19. April 2016 werden aber nicht die MultiSIM inklusive haben, den Zahn muss ich dir leider ziehen.

      @Daniel He.,

       

      ich schrieb ja schon bezüglich meines Daten-Pakets:

      "Oder auch lassen für immer, denn das ist ja eh nur der halbe Preis von 4x SpeedOn."

      Und da sind die MultiSIM ja ohnehin enthalten.

       

      Schaun wir mal, wie das ab 19.04. dann genau aussieht und ob ein Wechsel überhaupt für mich möglich sein wird.

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