Laufzeit bei Tarifwechsel von Premium- zu höherem Premium-Tarif
vor 10 Jahren
Hallo,
ich eröffne mal ein neues Thema, da schon vorhandene Themen, wenn man sie nach längerer Zeit ergänzt, offenbar nicht nach oben geholt werden.
Außerdem weicht der Inhalt dieses neuen Themas etwas vom alten Thema ab.
Bezug nehmend auf dieses Thema, insbesondere meines letzten Beitrags, möchte ich mal folgendes Problem zur Diskussion stellen, mit dem Ziel eine Lösung dazu zu erhalten.
In dem alten Thema ging es ja um vorzeitige Vertragsverlängerung von einem Nicht-Premium-Tarif in einen Premium-Tarif mit Top-Handy und der Formulierung zu dem Zeitpunkt, wann die Premium-Option (neues Smartphone nach wie viel Monaten) in Anspruch genommen werden kann.
In meinem leztten Beitrag hatte ich noch einmal festgestellt, dass die Formulierung allein schon, gem. der Beschreibung der Tarife, nicht korrekt war, da man nicht NACH 12 Monaten einen Anspruch darauf hat, sondern 12 Monate vor Vertragsende.
So weit, so gut - oder auch nicht, weil:
Was passiert jetzt genau, wenn ich im Verlauf der ersten 12 Monate der Laufzeit des Premium-Tarifs in einer höherwertigen Premium-Tarif wechseln möchte (ohne neues Smartphone zunächst, da ich ja zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anspruch darauf habe ("vorzeitige Vertragsverlängerung" sollte ja wegen der 12-Monats-Regelung ausgeschlossen sein) was grundsätzlich doch gehen sollte, wie in anderen Verträgen auch?
Wenn ich dann auch erst 12 Monate vor Ablauf des Vertrages Anspruch auf ein neues Smartphone hätte, würde man spätestens bei einem solchen Wechsel in einen höherwertigen Tarif, aus welchem Grund auch immer, benachtieiligt sein, da man dabei die Zeit verliert, die man im alten Premium-Tarif bereits die Gebühren dann ohne Gegenleistung gezahlt hätte.
Wird in einem solchen Fall, der in Zukunft sicher öfter eintreten wird, je mehr Kunden Premium-Tarife ordern und je öfter die Telekom neue Tarife generiert, wie vermutlich heute auch schon vorgestellt werden,
1.
die ursprüngliche Laufzeit beibehalten und nur monatliche Grundgebühr sowie Inhalte angepasst, ohne dass die Laufzeit verlängert wird oder
2.
eine andere Regelung bzgl. des Anspruches auf ein neues Smartphone getroffen?
Selbst, wenn der Vertrag mit Tarifwechsel sich weider auf 24 Monate verlängerte und die 12 Monate für den Anspruch an den Anfang verlegt würden, käme das gleiche Debakel heraus.
3.
Oder wird das intern irgenwie und -wo registriert, wann man als Premium-Kunde den Anspruch auf ein neues Smartphone hat?
Letztlich ist die Formulierung "12 Monate vor Vertragsende" ja irgendwie wertfrei, wenn die Laufzeit von Premium-Verträgen immer 24 Monate beträgt und erst beginnen kann, wenn ein bestehender Vor-Vertrag ausgelaufen ist, wie in meinem Fall.
Erfüllt man einen soclhen Vertrag von Anfang bis Ende, liegt der Anspruch genau bei 50% Laufzeit, also genau so gut bei "nach 12 Monaten".
Eigentlich sollte dann also intern registriert sein, wann der Kunde mit einem Premium-Vertrag begonnen hat und dann alle 12 Monate Anspruch haben auf ein neues Smartphone.
Da sich genau an diesem Tag dann der Vertrag dann eh wieder auf 24 Monate verlängert, ist man spätestens dann wieder in der richtigen Reihenfolge, da man sicher nicht ständig zwischendurch in einen höherwertigen Vertrag wechselt.
Gibt es zu diesem Problem schon Handhabungs-Richtlinien oder Vorstellungen?
Hinweis:
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