MagentaMobil XL im Router (Gesetzliche Freigabe durch Router-Freiheit?)

vor 3 Jahren

Es gibt ja bereits einige Threads (Gelöst: Fragen zu Magenta Mobil XL | Telekom hilft CommunityGelöst: Magentamobil XL in Fritzbox betreiben | Telekom hilft Community) aus den vergangenen Jahren darüber, ob die SIM Karte eines MagentaMobil XL Tarifs in einem Router betrieben werden darf.

Diese Fragen wurden immer mit "Nein" im Bezug auf bestimmte AGB Punkte beantwortet.

Insbesondere war in den AGBs die Nutzung von Routern explizit ausgeschlossen.

 

In den aktuellen AGBs und Leistungsbeschreibungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen Mobilfunk (Geschäftskunden) (telekom.de) und Leistungsbeschreibung Mobilfunk. (telekom.de) ) ist das jedoch nicht mehr der Fall.

 

Die Telekom hat hier wohl auf die Router-Freiheit reagiert. Gesetzlich wurde es in Deutschland untersagt, dem Kunden das Endgerät vorzuschreiben. Des betrifft natürlich auch die Wahl nach einem stationären Router statt einem mobilen Endgerät.

Editorial: Freiheit für ( LTE -)Router - teltarif.de News beschreibt dies auch im Bezug auf Abmahnungen von der Verbraucherzentrale gegenüber O2 und der Telekom.

 

Was gilt den nun?

In den AGBs wurden die Punkte stillschweigend entfernt, die Gesetzeslage in Deutschland erlaubt den Betrieb - wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

 

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren

    Du siehst doch, wie sie es handhabt.

    Die hat den Punkt entfernt aus den AGB. 
    Was will man da noch wissen?

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 3 Jahren


    @manens  schrieb:

     . . . . . .

    Was gilt den nun?

    In den AGBs wurden die Punkte stillschweigend entfernt, die Gesetzeslage in Deutschland erlaubt den Betrieb - wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

     


    Selbstverständlich Gesetzeskonform, wie denn sonst.

     

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren


    @manens  schrieb:
    wie handhabt die Telekom das nun in der Praxis?

    genau wie bisher, es interessiert nicht.

    In der Vergangenheit theoretisch möglich, praktisch wurde nichts dagegen unternommen, jetzt ist es theoretisch und praktisch egal.

    Nutze ein Endgerät deiner Wahl und fertig.

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 3 Jahren

    Ok, wie hängt das dann mit 2.2 aus den AGBs "Die vorgenannten Leistungen gelten ferner nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten " zusammen?

    Ist hier nicht umschrieben eine stationäre Verbindung gemeint?

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Interne Systeme

    Eine öffentliche Mitteilung gab es meines Wissens nicht.

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