Meine Mobilfunkverträge sind aus dem Kundencenter verschwunden

vor 13 Stunden

und verantwortlich dafür soll eine Richtlinie sein, die es vorsieht, dass gemeinsame Verwaltung von Verträgen mit unterschiedlichem Namen wohl nicht mehr gingen .. Ich verstehe das Problem noch nicht... kann das jemand erläutern?

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vor 28 Minuten

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    • vor 12 Stunden

      Nur ein Vertragspartner laut Tkg

      @feiglein74 

      Laut KI

      Nach dem Telekommunikationsgesetz ( TKG ) und den Vorgaben der Bundesnetzagentur darf ein Telekommunikationsvertrag grundsätzlich nur auf eine einzige natürliche oder juristische Person als Vertragspartner laufen.Wenn Sie Post von Ihrem Anbieter (z. B. der Deutschen Telekom) erhalten haben, in der eine Bereinigung der Kundendaten gefordert wird, liegt das an verschärften gesetzlichen Identifikationspflichten.Der rechtliche Hintergrund (§ 172 TKG )Eindeutige Identifikation: Nach § 172 TKG sind Anbieter verpflichtet, vor der Aktivierung oder bei Bestandsverträgen die Identitätsdaten (Name, Anschrift und Geburtsdatum) des Vertragspartners exakt zu erheben und zu speichern.Das Problem bei Ehepaaren/Gemeinschaften: Lief ein Altvertrag bisher auf zwei Namen (z. B. „Erika & Max Mustermann“), kann das System im Hintergrund meist nur ein Geburtsdatum einer einzelnen Person zuordnen. Da zwei Personen rechtlich keine einzelne „natürliche Person“ bilden, fordert der Gesetzgeber die Umstellung auf genau einen Hauptvertragspartner.Keine böse Absicht: Die Anbieter setzen hierbei lediglich die strengen gesetzlichen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben um.Was bedeutet das für Sie in der Praxis?Vertragsinhaber festlegen: Sie müssen bestimmen, wer von beiden Personen künftig der alleinige, rechtliche Vertragspartner sein soll.Zweite Person als Bevollmächtigter: Damit die andere Person weiterhin vollen Zugriff auf den Vertrag hat (z. B. für Support-Anfragen oder Tarifänderungen), kann sie beim Anbieter einfach als Ansprechpartner oder Bevollmächtigter hinterlegt werden.Rufnummernmitnahme (Portierung): Sollten Sie den Anbieter wechseln wollen, ist es zwingend erforderlich, dass der Portierungsantrag exakt auf den im System hinterlegten (einzelnen) Vertragspartner lautet, da der Wechsel sonst fehlschlägt.Handlungsanleitung bei Aufforderung durch den AnbieterDaten abgleichen: Loggen Sie sich im Kundenportal Ihres Anbieters ein oder nutzen Sie den mitgesandten offiziellen Link zur Datenvervollständigung.Umschreibung veranlassen: Wählen Sie eine Person aus und übermitteln Sie deren korrekte Daten samt Geburtsdatum.Vollmacht erteilen: Fügen Sie die zweite Person als administrativen Ansprechpartner hinzu.

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    • vor 12 Stunden

      Wenn ich großen Schmerz verspüre, dann ist es, wenn die Telekom den Amtsschimmel wihern lässt... nicht gräßlicher, als bei einer Firma, die ihr Geld mit TELEFON verdient... anzurufen und um Unterstützung für ein Problem zu bitten, dass SIE SELBST verursacht hat.. herzlichen Glückwunsch. Die Verträge können deswegen nicht mehr gemeinsam eingesehen werden,  weil sie auf zwei verschiedene NAMEN ausgestellt sind.. einmal stehen wir beide drin und bei einem anderen nur einer .. von zwei Eheleuten.. das geht in 2026 natürlich wegen $SCH**GRUND$ natürlich überhaupt nicht .. und die unbürokratische Herangehensweise an das Problem - mit moderner Technologie in 2026 ist..  Trommelwirbel ... wir füllen ein PDF aus.. müssen es unterschreiben und wieder digitalisieren .. ... wie war das ... wenn mann einen SCH***-PROZESS hat und den digitalisiert. ... Aber zum Glück dauert das in Zeiten von moderner Technik und Digitalsierung nur 7 Tage, bis das einer auf seiner Schreibmaschine in Microfice übernommen hat... na Herzlichen Glückwunsch.

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      von

      vor 30 Minuten

      Guten Morgen @feiglein74, vielen Dank noch einmal für deine Zeit so früh am Morgen. 

       

      Ich verstehe gut, dass das aus deiner Sicht das ganze Prozedere umständlich wirkt. Der Hintergrund ist aber nicht fehlender Servicewille, sondern der Schutz personenbezogener Daten. Verträge können im Kundencenter nur dann gemeinsam angezeigt werden, wenn die hinterlegten Vertragspartnerdaten vollständig übereinstimmen. Wenn sich diese Daten zwischen Festnetz und Mobilfunk unterscheiden, ist eine gemeinsame Darstellung aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
       
      Auch eine direkte Anzeige, was im Einzelfall genau geändert werden müsste, ist nicht ohne Weiteres möglich. Wenn im Festnetz zum Beispiel noch zwei Personen gemeinsam als Vertragspartner hinterlegt sind, muss rechtlich eindeutig festgelegt werden, auf welche einzelne Person der Vertrag künftig laufen soll. Das ist keine rein technische Umstellung, sondern eine formale Änderung der Vertragspartnerdaten.
       
      Deshalb kann so eine Änderung nicht einfach selbst im Kundencenter vorgenommen oder mit wenigen Klicks vorbereitet werden. Je nach Konstellation brauchen wir dafür die Zustimmung beider bisherigen Vertragspartner oder entsprechende Nachweise, etwa bei Trennung, Scheidung, fehlendem Kontakt oder einem Sterbefall.
       
      Erst nach Prüfung des Einzelfalls kann verbindlich entschieden werden, welcher Weg zulässig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Ich hoffe, ich konnte das jetzt besser erklären, als eben am Telefon. 
       
      Es freut mich daher sehr, dass du schon alles eingereicht hast und ich die Änderung direkt vornehmen konnte, vielen Dank nochmal für die Mühe. 
       
      Falls es darüber hinaus ein Anliegen gibt, freue ich mich sehr, wenn wieder hier geschrieben wird. 
       
      Lieben Gruß
      Diandra
       
       

       

       

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 28 Minuten

      Guten Morgen @feiglein74, vielen Dank noch einmal für deine Zeit so früh am Morgen. 

       

      Ich verstehe gut, dass das aus deiner Sicht das ganze Prozedere umständlich wirkt. Der Hintergrund ist aber nicht fehlender Servicewille, sondern der Schutz personenbezogener Daten. Verträge können im Kundencenter nur dann gemeinsam angezeigt werden, wenn die hinterlegten Vertragspartnerdaten vollständig übereinstimmen. Wenn sich diese Daten zwischen Festnetz und Mobilfunk unterscheiden, ist eine gemeinsame Darstellung aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
       
      Auch eine direkte Anzeige, was im Einzelfall genau geändert werden müsste, ist nicht ohne Weiteres möglich. Wenn im Festnetz zum Beispiel noch zwei Personen gemeinsam als Vertragspartner hinterlegt sind, muss rechtlich eindeutig festgelegt werden, auf welche einzelne Person der Vertrag künftig laufen soll. Das ist keine rein technische Umstellung, sondern eine formale Änderung der Vertragspartnerdaten.
       
      Deshalb kann so eine Änderung nicht einfach selbst im Kundencenter vorgenommen oder mit wenigen Klicks vorbereitet werden. Je nach Konstellation brauchen wir dafür die Zustimmung beider bisherigen Vertragspartner oder entsprechende Nachweise, etwa bei Trennung, Scheidung, fehlendem Kontakt oder einem Sterbefall.
       
      Erst nach Prüfung des Einzelfalls kann verbindlich entschieden werden, welcher Weg zulässig ist und welche Unterlagen benötigt werden. Ich hoffe, ich konnte das jetzt besser erklären, als eben am Telefon. 
       
      Es freut mich daher sehr, dass du schon alles eingereicht hast und ich die Änderung direkt vornehmen konnte, vielen Dank nochmal für die Mühe. 
       
      Falls es darüber hinaus ein Anliegen gibt, freue ich mich sehr, wenn wieder hier geschrieben wird. 
       
      Lieben Gruß
      Diandra
       
       

       

       

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