Gelöst
Mindestens 3 Monate zuvor kündigen?
vor 8 Jahren
Hallo Telekom-Hilft-Community,
Ich möchte meinen Mobilfunkvertrag online kündigen, nun muss ich mindestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages kündigen (Vertragsbeginn war 29.10.2015). Nun steht bei der Kündigungsseite folgendes:
Frühestmögliches Kündigungsdatum 29.10.2017. Kann ich denn jetzt schon mal zum Tag hin kündigen oder muss ich mindestens, also genau 3 Monate vor Ende der Laufzeit kündigen? also demnach Punkt genau am z.B 29.07.2017 die Kündigung einreichen? verstehe das nicht so genau. Dann steht da noch "Kündigungsdatum: (eintragen)", muss man da den Tag angeben ab dem man kündigt (also 29.07.2017) oder was muss ich da angeben?
Freue mich auf eure Antworten, möchte da 100% sichergehen bevor ich da was falsches mache..
MFG MichaelGaia
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Akzeptierte Lösung
Mikko
akzeptiert von
MichaelGaia
vor 8 Jahren
Hallo @MichaelGaia,
du kannst zum 29.10.2017 oder einem Termin nach dem 29.10.2017 deinen Vertrag kündigen, da dies dein aktuelles Vertragsende ist.
Allerdings verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht drei Monate vor dem 29.10.2017 eingeht.
Das heißt, wenn du den Vertrag zum 29.10.2017 oder einem bestimmten Termin nach dem 29.10.2017 kündigen möchtest, muss die Kündigung vor dem 29.07.2017 bei der Telekom eingehen. Du kannst sie auch schon jetzt abschicken.
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von
Mikko