Mobilfunk Störung >6 Monate, Service sagt: "dennoch voller Preis"
vor 5 Stunden
Liebe Telekom & Community,
leider ist es so weit, dass ich mir sogar die Mühe mache, einen Beitrag zu verfassen.
Ich bin langjähriger "zufriedener" Kunde und werde heute komplett vor den Bug gestoßen.
Seit nun zwei Tagen habe ich in Trier zwar "Empfang", jedoch ist die Internetnutzung erheblich eingeschränkt.
Messung Mobilfunk am 28.10.2026 um 09 Uhr:
2Mbits Download und 0,7 Mbits Upload
Ich habe den Young L Tarif, mit dem dauerhaften Upgrade auf Unlimited Datenvolumen mit "bis" zu 300Mbits.
Nun teilte mir der freundliche Mitarbeiter an der Hotline mit, dass in der Nähe eine Umbaumaßnahme stattfinden soll und diese bis zu 6 Monaten andauern kann... somit werden in meiner Region alle anderen Nutzer auf den mir am nächsten Masten verteilt und es kommt zur Überlastung.
Ist ja erstmal verständlich. Wo ich jedoch vollkommen die Fassung verliere ist, wenn man mir dann sagt, dass ich damit jetzt leben müsse und solange die Dt. Telekom im Mobilfunk mind. 64kbits liefert, ich keinen Anspruch auf Erstattung/ Preisminderung o.Ä. hätte.
Ich habe dann scherzhaft an seinen Zwischenmenschlichen Verstand appelliert, dass das ja wohl ein schlechter Scherz sein soll, wenn ich den größten Tarif zahle und nur 2 Mbits erreiche von möglichen 300?
Er meinte, dass sei rechtlich alles so im Deutschen Recht geregelt auch seitens der Bundesnetzagentur vorgegeben...
Interessant, denn genau das ist seit April 2026 revidiert worden...
Wenn die Dt. Telekom einen Masten umbaut, ich bis zu 6 Monate nur 2 Mbits habe, dann soll ich dauerhaft den vollen Preis zahlen?
Ich habe ihm auch noch mitgeteilt, dass ich mit dem Mobilfunk zum Teil arbeite und ein solch langer Ausfall katastrophal wäre.
Er verwies auf die Firmenregelungen und AGB´s und bestand darauf, dass ihm die Hände gebunden sei.
Bin ich damit der Einzige? Kann ich mir nicht vorstellen.
Liebe Telekom, ich denke mal, dass Ihr dafür wohl hoffentlich eine Lösung habt und ich nicht zu einem Anwalt flitzen muss, wegen sowas!
Liebe Grüße
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vor 5 Stunden
Pech, aber es heißt auch, mit bis zu 300 Mbit/s.
Und das Gute daran ist, dass es nicht bei 300 Mbit/s stehen bleibt, wenn die Funkzelle und Auslastung es hergeben, dann sind auch mal bis 1,5 Gbit/s drin.
Hoffe trotzdem, dass die Netzumbauarbeiten bei dir schnell erledigt sind.
@Dorian A.
Nachtrag: Nutze die App "Breidbandmessung .." und starte eine Messkampagne.
Dann hast du was Belastbares in der Hand.
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vor 5 Stunden
Ich kann ihren Frust komplett nachvollziehen,
aber die Telekom gibt keine Garantie für die Geschwindigkeit über Mobilfunk.
Somit hat der Mitarbeiter leider recht, und es kommt ihnen ja auch zugute, dass der Standort aufgerüstet wird.
0
vor 5 Stunden
Interessant, denn genau das ist seit April 2026 revidiert worden...
Liebe Telekom & Community,
leider ist es so weit, dass ich mir sogar die Mühe mache, einen Beitrag zu verfassen.
Ich bin langjähriger "zufriedener" Kunde und werde heute komplett vor den Bug gestoßen.
Seit nun zwei Tagen habe ich in Trier zwar "Empfang", jedoch ist die Internetnutzung erheblich eingeschränkt.
Messung Mobilfunk am 28.10.2026 um 09 Uhr:
2Mbits Download und 0,7 Mbits Upload
Ich habe den Young L Tarif, mit dem dauerhaften Upgrade auf Unlimited Datenvolumen mit "bis" zu 300Mbits.
Nun teilte mir der freundliche Mitarbeiter an der Hotline mit, dass in der Nähe eine Umbaumaßnahme stattfinden soll und diese bis zu 6 Monaten andauern kann... somit werden in meiner Region alle anderen Nutzer auf den mir am nächsten Masten verteilt und es kommt zur Überlastung.
Ist ja erstmal verständlich. Wo ich jedoch vollkommen die Fassung verliere ist, wenn man mir dann sagt, dass ich damit jetzt leben müsse und solange die Dt. Telekom im Mobilfunk mind. 64kbits liefert, ich keinen Anspruch auf Erstattung/ Preisminderung o.Ä. hätte.
Ich habe dann scherzhaft an seinen Zwischenmenschlichen Verstand appelliert, dass das ja wohl ein schlechter Scherz sein soll, wenn ich den größten Tarif zahle und nur 2 Mbits erreiche von möglichen 300?
Er meinte, dass sei rechtlich alles so im Deutschen Recht geregelt auch seitens der Bundesnetzagentur vorgegeben...
Interessant, denn genau das ist seit April 2026 revidiert worden...
Wenn die Dt. Telekom einen Masten umbaut, ich bis zu 6 Monate nur 2 Mbits habe, dann soll ich dauerhaft den vollen Preis zahlen?
Ich habe ihm auch noch mitgeteilt, dass ich mit dem Mobilfunk zum Teil arbeite und ein solch langer Ausfall katastrophal wäre.
Er verwies auf die Firmenregelungen und AGB´s und bestand darauf, dass ihm die Hände gebunden sei.
Bin ich damit der Einzige? Kann ich mir nicht vorstellen.
Liebe Telekom, ich denke mal, dass Ihr dafür wohl hoffentlich eine Lösung habt und ich nicht zu einem Anwalt flitzen muss, wegen sowas!
Liebe Grüße
Dann halte dich einfach an die Vorgaben der Bundesnetzagentur
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/artikel.html
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vor 5 Stunden
Seit nun zwei Tagen habe ich in Trier zwar "Empfang", jedoch ist die Internetnutzung erheblich eingeschränkt.
Liebe Telekom & Community,
leider ist es so weit, dass ich mir sogar die Mühe mache, einen Beitrag zu verfassen.
Ich bin langjähriger "zufriedener" Kunde und werde heute komplett vor den Bug gestoßen.
Seit nun zwei Tagen habe ich in Trier zwar "Empfang", jedoch ist die Internetnutzung erheblich eingeschränkt.
Messung Mobilfunk am 28.10.2026 um 09 Uhr:
2Mbits Download und 0,7 Mbits Upload
Ich habe den Young L Tarif, mit dem dauerhaften Upgrade auf Unlimited Datenvolumen mit "bis" zu 300Mbits.
Nun teilte mir der freundliche Mitarbeiter an der Hotline mit, dass in der Nähe eine Umbaumaßnahme stattfinden soll und diese bis zu 6 Monaten andauern kann... somit werden in meiner Region alle anderen Nutzer auf den mir am nächsten Masten verteilt und es kommt zur Überlastung.
Ist ja erstmal verständlich. Wo ich jedoch vollkommen die Fassung verliere ist, wenn man mir dann sagt, dass ich damit jetzt leben müsse und solange die Dt. Telekom im Mobilfunk mind. 64kbits liefert, ich keinen Anspruch auf Erstattung/ Preisminderung o.Ä. hätte.
Ich habe dann scherzhaft an seinen Zwischenmenschlichen Verstand appelliert, dass das ja wohl ein schlechter Scherz sein soll, wenn ich den größten Tarif zahle und nur 2 Mbits erreiche von möglichen 300?
Er meinte, dass sei rechtlich alles so im Deutschen Recht geregelt auch seitens der Bundesnetzagentur vorgegeben...
Interessant, denn genau das ist seit April 2026 revidiert worden...
Wenn die Dt. Telekom einen Masten umbaut, ich bis zu 6 Monate nur 2 Mbits habe, dann soll ich dauerhaft den vollen Preis zahlen?
Ich habe ihm auch noch mitgeteilt, dass ich mit dem Mobilfunk zum Teil arbeite und ein solch langer Ausfall katastrophal wäre.
Er verwies auf die Firmenregelungen und AGB´s und bestand darauf, dass ihm die Hände gebunden sei.
Bin ich damit der Einzige? Kann ich mir nicht vorstellen.
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Liebe Grüße
Die Anzahl der Tage mit Beeinträchtigung reicht noch nicht aus.
Dokumentiere 30 Messungen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen und speichere die Daten.
Nach dem Ende deiner Messungen setze eine Störungsmeldung auf (Kontaktformular der Telekom).
Parallel dazu ein Schreiben an die Telekom mit der Bitte um Preisreduzierung während der Dauer der Beeinträchtigungen.
Wenn alles nichts nutzt: Sonderkündigung.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
https://www.breitbandmessung.de/
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von
vor 4 Stunden
Dokumentiere 30 Messungen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen
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leider ist es so weit, dass ich mir sogar die Mühe mache, einen Beitrag zu verfassen.
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Seit nun zwei Tagen habe ich in Trier zwar "Empfang", jedoch ist die Internetnutzung erheblich eingeschränkt.
Messung Mobilfunk am 28.10.2026 um 09 Uhr:
2Mbits Download und 0,7 Mbits Upload
Ich habe den Young L Tarif, mit dem dauerhaften Upgrade auf Unlimited Datenvolumen mit "bis" zu 300Mbits.
Nun teilte mir der freundliche Mitarbeiter an der Hotline mit, dass in der Nähe eine Umbaumaßnahme stattfinden soll und diese bis zu 6 Monaten andauern kann... somit werden in meiner Region alle anderen Nutzer auf den mir am nächsten Masten verteilt und es kommt zur Überlastung.
Ist ja erstmal verständlich. Wo ich jedoch vollkommen die Fassung verliere ist, wenn man mir dann sagt, dass ich damit jetzt leben müsse und solange die Dt. Telekom im Mobilfunk mind. 64kbits liefert, ich keinen Anspruch auf Erstattung/ Preisminderung o.Ä. hätte.
Ich habe dann scherzhaft an seinen Zwischenmenschlichen Verstand appelliert, dass das ja wohl ein schlechter Scherz sein soll, wenn ich den größten Tarif zahle und nur 2 Mbits erreiche von möglichen 300?
Er meinte, dass sei rechtlich alles so im Deutschen Recht geregelt auch seitens der Bundesnetzagentur vorgegeben...
Interessant, denn genau das ist seit April 2026 revidiert worden...
Wenn die Dt. Telekom einen Masten umbaut, ich bis zu 6 Monate nur 2 Mbits habe, dann soll ich dauerhaft den vollen Preis zahlen?
Ich habe ihm auch noch mitgeteilt, dass ich mit dem Mobilfunk zum Teil arbeite und ein solch langer Ausfall katastrophal wäre.
Er verwies auf die Firmenregelungen und AGB´s und bestand darauf, dass ihm die Hände gebunden sei.
Bin ich damit der Einzige? Kann ich mir nicht vorstellen.
Liebe Telekom, ich denke mal, dass Ihr dafür wohl hoffentlich eine Lösung habt und ich nicht zu einem Anwalt flitzen muss, wegen sowas!
Liebe Grüße
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Dokumentiere 30 Messungen an 5 aufeinanderfolgenden Tagen und speichere die Daten.
Nach dem Ende deiner Messungen setze eine Störungsmeldung auf (Kontaktformular der Telekom).
Parallel dazu ein Schreiben an die Telekom mit der Bitte um Preisreduzierung während der Dauer der Beeinträchtigungen.
Wenn alles nichts nutzt: Sonderkündigung.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
https://www.breitbandmessung.de/
In dem verlinkten Text der BNA steht es aber anders:
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von
vor 4 Stunden
14 Tage würde ich nicht warten, weil @Dorian A. schreibt, dass er die Verbindung tlw. zum Arbeiten nutzt.
Also: 5 Tage am Stück je 6 Messungen und dann ggf. ab damit zur Telekom.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
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Ich habe den Young L Tarif, mit dem dauerhaften Upgrade auf Unlimited Datenvolumen mit "bis" zu 300Mbits.
Nun teilte mir der freundliche Mitarbeiter an der Hotline mit, dass in der Nähe eine Umbaumaßnahme stattfinden soll und diese bis zu 6 Monaten andauern kann... somit werden in meiner Region alle anderen Nutzer auf den mir am nächsten Masten verteilt und es kommt zur Überlastung.
Ist ja erstmal verständlich. Wo ich jedoch vollkommen die Fassung verliere ist, wenn man mir dann sagt, dass ich damit jetzt leben müsse und solange die Dt. Telekom im Mobilfunk mind. 64kbits liefert, ich keinen Anspruch auf Erstattung/ Preisminderung o.Ä. hätte.
Ich habe dann scherzhaft an seinen Zwischenmenschlichen Verstand appelliert, dass das ja wohl ein schlechter Scherz sein soll, wenn ich den größten Tarif zahle und nur 2 Mbits erreiche von möglichen 300?
Er meinte, dass sei rechtlich alles so im Deutschen Recht geregelt auch seitens der Bundesnetzagentur vorgegeben...
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Wenn die Dt. Telekom einen Masten umbaut, ich bis zu 6 Monate nur 2 Mbits habe, dann soll ich dauerhaft den vollen Preis zahlen?
Ich habe ihm auch noch mitgeteilt, dass ich mit dem Mobilfunk zum Teil arbeite und ein solch langer Ausfall katastrophal wäre.
Er verwies auf die Firmenregelungen und AGB´s und bestand darauf, dass ihm die Hände gebunden sei.
Bin ich damit der Einzige? Kann ich mir nicht vorstellen.
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Liebe Grüße
So nebenbei, du zahlst den größten Tarif, weil du unlimited haben wolltest, nicht wegen der Geschwindigkeit, denn diese ist in den Tarifen die selbe ;)
Nur als Anregung, dass dieses Argument nicht zählt, weil das nichts mit dem Thema zu tun hat :P
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vor einer Stunde
So nebenbei, du zahlst den größten Tarif, weil du unlimited haben wolltest, nicht wegen der Geschwindigkeit, denn diese ist in den Tarifen die selbe ;)
wenn ich den größten Tarif zahle und nur 2 Mbits erreiche von möglichen 300
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Ist ja erstmal verständlich. Wo ich jedoch vollkommen die Fassung verliere ist, wenn man mir dann sagt, dass ich damit jetzt leben müsse und solange die Dt. Telekom im Mobilfunk mind. 64kbits liefert, ich keinen Anspruch auf Erstattung/ Preisminderung o.Ä. hätte.
Ich habe dann scherzhaft an seinen Zwischenmenschlichen Verstand appelliert, dass das ja wohl ein schlechter Scherz sein soll, wenn ich den größten Tarif zahle und nur 2 Mbits erreiche von möglichen 300?
Er meinte, dass sei rechtlich alles so im Deutschen Recht geregelt auch seitens der Bundesnetzagentur vorgegeben...
Interessant, denn genau das ist seit April 2026 revidiert worden...
Wenn die Dt. Telekom einen Masten umbaut, ich bis zu 6 Monate nur 2 Mbits habe, dann soll ich dauerhaft den vollen Preis zahlen?
Ich habe ihm auch noch mitgeteilt, dass ich mit dem Mobilfunk zum Teil arbeite und ein solch langer Ausfall katastrophal wäre.
Er verwies auf die Firmenregelungen und AGB´s und bestand darauf, dass ihm die Hände gebunden sei.
Bin ich damit der Einzige? Kann ich mir nicht vorstellen.
Liebe Telekom, ich denke mal, dass Ihr dafür wohl hoffentlich eine Lösung habt und ich nicht zu einem Anwalt flitzen muss, wegen sowas!
Liebe Grüße
So nebenbei, du zahlst den größten Tarif, weil du unlimited haben wolltest, nicht wegen der Geschwindigkeit, denn diese ist in den Tarifen die selbe ;)
Nur als Anregung, dass dieses Argument nicht zählt, weil das nichts mit dem Thema zu tun hat :P
So nebenbei, es geht @Dorian A. sicher nicht um die Geschwindigkeit sondern um die Bandbreite 😁
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