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Gelöst
Mobilfunkvertrag mit Wohnsitz in der Schweiz abschließen
vor 7 Jahren
Schönen guten Abend zusammen,
da ich aus privaten und beruflichen Gründen sehr häufig in Deutschland unterwegs bin, würde ich für meine dortigen Aufenthalte gerne noch einen regulären Magenta Laufzeitvertrag abschließen.
- Deutsches Girokonto ist vorhanden
- Deutsche Lieferanschrift ist vorhanden
- Deutscher Reisepass ist vorhanden
- Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz ist vorhanden
Kann ich unter obigen Umständen einen Magenta Tarif abschließen? Wie funktioniert das, an wen kann ich mich wenden?
Besten Dank und einen schönen Abend!
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Akzeptierte Lösung
Peuki
Community Guide
akzeptiert von
la811
vor 7 Jahren
Hallo @la811,
siehe Punkt 9.4 der Preisliste: "Vertragsgegenstand ist die vorrangige und überwiegende Nutzung innerhalb Deutschlands sowie eine Nutzung im Ausland für vorübergehende Reisen. Für die Nutzung der Tarife ist ein Wohnsitz bzw. Geschäftssitz und der überwiegende Aufenthalt in Deutschland Voraussetzung."
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44679.pdf?
VG
Peuki
4
1
Has
Antwort
von
Peuki
vor 7 Jahren
Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union zur Preisliste Mobilfunknutzung im Ausland (Privatkunden)
Ziffer 1.2
Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.
Der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder stabiler Bindungen, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, kann in der Regel durch Vorlage eines der folgenden Dokumente erbracht werden, wobei die Telekom berechtigt ist, zum Nachweis die Vorlage mehrerer geeigneter Dokumente zu fordern, wie z.B.:
– Personalausweis
– Meldebescheinigung über einen Wohnsitz in Deutschland
– Wohnungsmietvertrag mit deutscher Adresse/Vermieterbescheinigung
– Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland (mind. 6 Monate)
– Rentenbescheid
– Steuerbescheid
– Nachweis eines Vollzeitstudiums an einer deutschen Hochschule
– Arbeitsvertrag (nicht kürzer befristet als 6 Monate) über eine Beschäftigung bei einem inländischen Unternehmen, in Verbindung mit einer
Bestätigung, dass der zeitliche Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland liegt
– Eintrag ins Handelsregister für Unternehmer
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