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Mobilfunkvertrag mit Wohnsitz in der Schweiz

8 years ago

Hallo Community

Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, einen Telekom Mobilfunkvertrag auch mit einen Wohnsitz im Ausland abzuschließen.

- Deutsches Girokonto ist vorhanden

- Deutsche Lieferanschrift ist vorhanden

- Deutscher Personalausweis ist vorhanden

- Nachweis Wohnsitz Schweiz ist vorhanden

 

Danke für eine Rückmeldung!

2983

8

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    8 years ago

    Zusammengefasst:

    Ja, das ist möglich - aber nur mit einem Prepaid-Vertrag.

     

    Für Laufzeitverträge sehen die AGB dagegen zwingend einen Wohnsitz oder zumindest einen Geschäftssitz in Deutschland vor.

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    8 years ago

    http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf?

    Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union

     

    Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen

    1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen.

    1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.

     

     

     

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    8 years ago

    Warum steigt ihr alle auf die Nutzung in der Schweiz ein? Vielleicht will der TE auch einen Vertrag den er auf Reisen nach Deutschland benötigt da nämlich Schweizer Verträge keine so gute EU Roaming Regelungen dabei haben. Aber grundsätzlich wurde ja die Frage beantwortet, Prepaid ja, Vertrag nein. Für EU Roaming würde ich mir eher was aus Österreich holen.

    Answer

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    8 years ago

    @Has

    Das spielt keine Rolle weil die Schweiz ja nicht in der EU ist und es in Szenarien TE wohnt/arbeitet in der Schweiz oder wohnt in der Schweiz und arbietet in Deutschland nicht um EU reguliertes Roaming geht:

     

    Has

    http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf? Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen 1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen. 1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.

    http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf?

    Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union

     

    Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen

    1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen.

    1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.

     

    Has

    http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf?

    Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union

     

    Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen

    1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen.

    1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.

     


     

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