Gelöst
Mobilfunkvertrag mit Wohnsitz in der Schweiz
vor 7 Jahren
Hallo Community
Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist, einen Telekom Mobilfunkvertrag auch mit einen Wohnsitz im Ausland abzuschließen.
- Deutsches Girokonto ist vorhanden
- Deutsche Lieferanschrift ist vorhanden
- Deutscher Personalausweis ist vorhanden
- Nachweis Wohnsitz Schweiz ist vorhanden
Danke für eine Rückmeldung!
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muc80337_2
akzeptiert von
Finn A.
vor 7 Jahren
Zusammengefasst:
Ja, das ist möglich - aber nur mit einem Prepaid-Vertrag.
Für Laufzeitverträge sehen die AGB dagegen zwingend einen Wohnsitz oder zumindest einen Geschäftssitz in Deutschland vor.
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 7 Jahren
@Has
Das spielt keine Rolle weil die Schweiz ja nicht in der EU ist und es in Szenarien TE wohnt/arbeitet in der Schweiz oder wohnt in der Schweiz und arbietet in Deutschland nicht um EU reguliertes Roaming geht:
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf? Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen 1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen. 1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44601.pdf?
Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union
Voraussetzung für die Nutzung regulierter Roaming-Leistungen
1.1 Voraussetzung für die Nutzung von regulierten Roaming-Leistungen von Kunden auf vorübergehenden Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu Inlandspreisen ist, dass der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder stabile Bindungen zu Deutschland hat, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit im Inland mit sich bringen.
1.2 Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.
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von
muc80337_2