Möglicher Vertragsabschluss wegen StreamOn
vor 8 Jahren
Liebes Telekom-Hilft Team!
Sollte die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband ,,StreamOn" irgendwie verbieten, hätte ich dann unlimitiertes Traffic oder ein Sonderkündigungsrecht?
Mir ist klar, dass StreamOn eine kostenlose Zusatzoption ist, jedoch überlege ich einen Magenta Mobil M Tarif bei der Telekom abzuschließen, gerade wegen StreamOn.
Deswegen hätte ich das gerne vor einem Vertragsabschluss bis zum 06.06.2017 (Gratis LTE Tablet) geklärt...
Vielen Dank für die Antwort.
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vor 3 Jahren
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vor 8 Jahren
Hallo
da dieser Fall noch nicht eingetroffen ist wird es dazu auch noch keine Verbindliche Aussage geben.
Allerdings gehe ich davon aus das in den oberen Etagen sicher solche Möglichkeiten schon diskutiert worden sind und auch ein Plan B hinter verschlossenen Türen vorhanden ist.
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
Bevor die jetzt praktizierte Regelung eingeführt wurde, wird man sicherlich die rechtliche Seite auch genau geprüft haben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Liebes Telekom-Hilft Team! Sollte die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband ,,StreamOn" irgendwie verbieten, hätte ich dann unlimitiertes Traffic oder ein Sonderkündigungsrecht?
Liebes Telekom-Hilft Team!
Sollte die Bundesnetzagentur nach Prüfung der Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband ,,StreamOn" irgendwie verbieten, hätte ich dann unlimitiertes Traffic oder ein Sonderkündigungsrecht?
Für Zubuchoptionen gelten besondere Kündigungsfristen. Diese gelten für beide Seiten.
Für StreamOn heißt es:
"Die Option kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden."
http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44505.pdf?
D.h., sollte die Bundesnetzagentur StreamOn untersagen, kann die Telekom die Option sofort fristgerecht kündigen.
15
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ja, nur das Österreich in deinem Beispiel der Ferrari wäre. Du hast doch das Video gesehen, oder?
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hier noch ein Nachtrag zum angeblich hohen, deutschen Mobilfunkstandart: https://www.androidpit.de/traurig-so-lahm-sind-deutsche-lte-mobilfunknetze
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ja, nur das Österreich in deinem Beispiel der Ferrari wäre. Du hast doch das Video gesehen, oder?
Ja, nur das Österreich in deinem Beispiel der Ferrari wäre. Du hast doch das Video gesehen, oder?
Auch, wenn Beispiele immer hinken, so hatte ich das Beispiel aber scon genau so verstanden.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Daher ist die ganze Sache ala "Wir prüfen jetzt das Angebot" ne reine Witznummer.
3
Antwort
von
vor 8 Jahren
Da wird eh nix passieren .. die Telekom lässt die Bundesnetzagentur vor Veröffentlichung von Tarifen schon alles prüfen. Neben der Sache, dass gesetzliche Regelungen tangiert werden können, vertritt die Bundesnetzagentur gegenüber der Telekom auch den Staat als Anteilseigner. Daher ist die ganze Sache ala "Wir prüfen jetzt das Angebot" ne reine Witznummer.
Daher ist die ganze Sache ala "Wir prüfen jetzt das Angebot" ne reine Witznummer.
Ich glaube wie gesagt auch nicht, dass die Bundesnetzagentur StreamOn verbieten wird. Zumal ich meine gelesen zu haben, dass die Konditionen mit der Bundesnetzagentur abgesprochen waren. Man prüft jetzt vielleicht nochmal, ob die Telekom das so umsetzt wie versprochen.
In den Niederlanden hatte T-Mobile NL im letzten Jahr schon einen vergleichbaren Dienst eingeführt. Dort hatte die entsprechende Regulierungsbehörde die Option verboten. Die Telekom zog vor Gericht, und hat Recht bekommen, da die Option den europäischen Regeln entspricht, die die Niederlande nicht ausser Kraft setzen können.
http://nltimes.nl/2017/04/21/t-mobile-can-continue-data-free-music-streaming-service-court
Antwort
von
vor 8 Jahren
Da wird eh nix passieren .. die Telekom lässt die Bundesnetzagentur vor Veröffentlichung von Tarifen schon alles prüfen. ... Neben der Sache, dass gesetzliche Regelungen tangiert werden können, vertritt die Bundesnetzagentur gegenüber der Telekom auch den Staat als Anteilseigner. Daher ist die ganze Sache ala "Wir prüfen jetzt das Angebot" ne reine Witznummer.
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Neben der Sache, dass gesetzliche Regelungen tangiert werden können, vertritt die Bundesnetzagentur gegenüber der Telekom auch den Staat als Anteilseigner.
Daher ist die ganze Sache ala "Wir prüfen jetzt das Angebot" ne reine Witznummer.
Das würde ich so nicht sehen. Wenn so eine Option auf den Markt gebracht wird, dann mag zwar die BNA prüfen, jedoch aus ihrer Sicht und der des Staates, wie Du richtig schreibst.
Aber auch aus Sicht der Verbraucherschutzverbände, wie zum Beispiel der Gleichbehandlung, wage ich zu bezweifeln.
Verbracuherschutzverbände haben schon viele Entscheidungen zum Kippen gebracht.
Und noch etwas:
MIch betrifft es zwar nicht, da ich schon immer aktuelle Mobilfunkverträge hatte, zumal ich jetzt einen Happy-Tarif nutze.
Es ist aber schon eine gewisse Hinterlist nicht zu übersehen, erst mit StreamOn zu locken und zur Bedingung zu machen, in den aktuellen Tarif wechseln zu müssen dafür, also die 5 € Aufschlag für Wechsler aus 1. Generation zu verlangen bzw. auch WEchsel in MagentaMobil M mindestens und, sollte StreamOn aus rechtlichen Gründen wieder aufgekündigt werden, das Zurück in 1. Generation und möglicherweise MagentaMobil S nicht wieder zu ermöglichen für die davon Betroffenen Kunden.
Das ist schon eine Maßnahme, die dann der Telekom einen erheblichen Misstrauenszuwachs bescheren könnte.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Es ist aber schon eine gewisse Hinterlist nicht zu übersehen, erst mit StreamOn zu locken und zur Bedingung zu machen, in den aktuellen Tarif wechseln zu müssen dafür, also die 5 € Aufschlag für Wechsler aus 1. Generation zu verlangen bzw. auch WEchsel in MagentaMobil M mindestens und, sollte StreamOn aus rechtlichen Gründen wieder aufgekündigt werden, das Zurück in 1. Generation und möglicherweise MagentaMobil S nicht wieder zu ermöglichen für die davon Betroffenen Kunden.
Es ist aber schon eine gewisse Hinterlist nicht zu übersehen, erst mit StreamOn zu locken und zur Bedingung zu machen, in den aktuellen Tarif wechseln zu müssen dafür, also die 5 € Aufschlag für Wechsler aus 1. Generation zu verlangen bzw. auch WEchsel in MagentaMobil M mindestens und, sollte StreamOn aus rechtlichen Gründen wieder aufgekündigt werden, das Zurück in 1. Generation und möglicherweise MagentaMobil S nicht wieder zu ermöglichen für die davon Betroffenen Kunden.
"Hinterlistig" wäre es dann, wenn das von Anfang an der Plan wäre. Also Leute in teurere Verträge zu locken, die sie ohne StreamOn nicht abschliessen würden, obwohl man davon ausgeht, in ein paar Monaten diese Option schon wieder einstellen zu müssen. Ich denke schon, dass die Telekom davon ausgeht dass es StreamOn längerfristig gibt.
Wie die Telekom reagiert, falls die Option doch verboten werden sollte, wird man sehen, falls dieser Fall eintritt. Das man aus Kulanz z.B. Tarifupgrades rückgängig machen kann, wäre zumindest deutlich wahrscheinlicher als unendliches Datenvolumen für alle Betroffenen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
das ist ja eine spannende Diskussion hier. Ich muss gestehen, ich habe keine Infos darüber was in diesem Fall geschehen würde. Malen wir mal den Teufel nicht an die Wand. Falls es aber tatsächlich dazu kommen sollte, wird es bestimmt eine Lösung geben, die dann auch kommuniziert wird. Nur jetzt kann ich noch nichts dazu sagen, sorry.
Viele Grüße
Pascal O.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Eine bei mir bestehende Widerrufsfrist (wegen Vertragsverlängerung vorgestern) hat aber nicht mehrere Monate Zeit, um die Umsetzung bei Bestandskunden zu regeln.
Eine bei mir bestehende Widerrufsfrist (wegen Vertragsverlängerung vorgestern) hat aber nicht mehrere Monate Zeit, um die Umsetzung bei Bestandskunden zu regeln.
@jerryfiziert
was willst Du denn hier hören - die Telekom hat nun bis 03/2023 Zeit bis die aktiven Optionen gekündigt werden müssen
- sicher wird es vorher eine Antwort seitens der Telekom darauf geben - aber eben nicht von heute auf morgen
- wenn Du nicht warten kannst/willst dann musst Du halt Widerrufen und gut ist.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Carolin L. schrieb:
Ein herzliches "Hallo" in die Runde.
Leider habe ich aktuell "nur" eine allgemeine Information im Gepäck.
Aber wir werden hierzu voraussichtlich in den kommenden Tagen noch neue News herausbringen.
Ich werde meine Antwort auch erst einmal als "Lösung" markieren, da dies erst einmal der aktuelle Stand der Dinge ist.
Die Bundesnetzagentur hat Zero-Rating Angebote in Deutschland leider weitgehend untersagt. Dies hat Auswirkungen auf das StreamOn-Angebot der Telekom. Entsprechend der neuen Vorgaben wird das Unternehmen StreamOn nicht mehr zur Verfügung stellen können. Wir werden unsere Kunden und Partner unter Berücksichtigung der behördlich vorgegebenen Übergangsfristen über den Zeitpunkt, ab dem der Service nicht mehr genutzt werden kann, informieren. Wir bedauern das Einstellen des Zero-Rating-Angebots für rund vier Millionen zufriedene Nutzer und die nahezu 500 StreamOn-Partner sehr. Gleichzeitig wird die Telekom auch weiterhin mit fairen Tarifen hohen Datenverbrauch und das beste Nutzungserlebnis ermöglichen. Deshalb optimieren wir das Erlebnis unserer Kunden durch konkrete Maßnahmen ständig, in dem wir z. B. Datenvolumen verschenken oder dauerhaft das Datenvolumen in Tarifen ausgewählter Kundengruppen aufwerten. Die nächsten Maßnahmen für weitere Kundengruppen sind bereits in Vorbereitung, betroffene Kunden werden natürlich rechtzeitig informiert.
Wir sind am Ball.
Freundliche Grüße
Carolin L.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Eine bei mir bestehende Widerrufsfrist (wegen Vertragsverlängerung vorgestern) hat aber nicht mehrere Monate Zeit, um die Umsetzung bei Bestandskunden zu regeln.
Alternative: auf die Vertragsverlängerung mit vergünstigtem Handy verzichten und in den Flex Tarif ohne Laufzeit wechseln.
Uneingeloggter Nutzer
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