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Paket verloren mit neuem iPhone

4 years ago

Hallo Zusammen, 

 

ich bin ziemlich verzweifelt: ich habe am 01.04. meinen Vertrag verlängern lassen und in dem Zuge ein neues Smartphone bestellt ( Apple iPhone 12 Pro Max). Dieses wurde auch schnell verschickt und sollte mir am 07.04.21 zugestellt werden. Aufgrund der aktuellen Lage bin ich und auch mein Partner den ganzen Tag zuhause. In der Online Sendungsverfolgung wurde das Paket am 07.04. angekündigt und ich habe sehnsüchtig auf mein Paket gewartet. Um 16:20 Uhr habe ich online in der Sendungsverfolgung gesehen, dass mein Paket um 16:05 Uhr als zugestellt gekennzeichnet wurde (an mich persönlich, angeblich habe ich sogar unterschrieben). Nun, das Paket ist leider nicht da, lag auch nicht im Flur und kein Nachbar hat es angenommen. Ich habe also bei der Telekom angerufen und einen Nachforschungsantrag gestellt. Nach einer Woche bekam ich die Mittelung, dass mein Paket an meinem Wunschort zugestellt wurde und ich dementsprechend keine Ersatzlieferung bekäme. Diese Aussage ist ja aber falsch, da in meiner Sendungsverfolgung steht, ich hätte das Paket persönlich angenommen (was ja alles so nicht stimmt).  Mein Wunschort, der sich vor meiner Wohnungstür befindet, kann ohne klingeln auch gar nicht erreicht werden.. Ich muss dazu sagen, dass das normalerweise mit der Post gut klappt. ALLE anderen Pakete werden mir zugestellt oder liegen im Flur. In meinem Haus wohnen noch 4 andere Parteien die mir auf keinen Fall ein Paket klauen würden (und da bin ich mir zu 100% sicher).  Ich vermute ehrlicherweise, dass der Postbote an diesem Tag überhaupt nicht hier war

Daraufhin habe ich sowohl die Telekom, als auch DHL, telefonisch kontaktiert - DHL sagt mir, die Telekom müsse sich melden und die Telekom versucht mich zur DHL zu schicken. Also keiner hilft mir weiter! Alle versuchen sich anhand des Ablagevertrags (der ja aber in diesem Fall nicht genutzt wurde) rauszureden und die Schuld abzuwälzen. 

Also habe ich per Einschreiben am 08.04. eine Beschwerde an die Telekom verschickt, da diese für das Transportrisiko aufkommt, da diese der Händler ist. Ich verlange eine Info bzw. eine Neusendung, da ich mein Gerät einfach nicht erhalten habe (aber bereits 380€ angezahlt habe). Was soll ich sagen? Keine Antwort, obwohl das Einschreiben am 09.04. angekommen ist. Ich habe wirklich viel mit dem Kundenservice gesprochen und weiterhelfen tut einem da keiner so wirklich. Ein Update zu meiner Sendung bekomme ich auch nicht. 

Langsam ist meine Geduld wirklich am Ende und ich weiß nicht, was ich noch tun soll, als einen Anwalt zu kontaktieren. 

Hat da jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? 

 

Viele Grüße 

Greta 

 

1880

12

    • 4 years ago

      Wenn du einen wirksamen  Ablagevertrag mit dem Transportdienstleister hast, wird es schwierig

       

      Hier ist der Fall recht gut auseinander genommen:

      Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bei Paketverlust nach Abgabe an Wunschort (it-recht-kanzlei.de)

       

      Es wäre zu prüfen ob das Paket überhaupt abgelegt werden dürfen, es gibt bei der Zustellung durchaus vorab Verfügungen die

      dies verhindern würden.

      0

    • 4 years ago

      Hallo @Greta.h 

      Ein schwieriger Fall.

      Ablageort ist eine persönliche Zustellung.

      Der Postbote unterschreibt, Coronabedingt, für den Kunden.

       

      In ihren Fall, können sie nur auf Kulanz hoffen. Dazu drücke ich Ihnen die Daumen.

       

      @Stefan 

      Eine Ablageortserlaubnis kann nur durch Nachnahme oder direkter Anweisung vom Versender "Nur persönliche"  aufgehoben werden.

       

      2

      Answer

      from

      4 years ago

      Wenn das Paket am Wunschort abgelegt worden wäre sehe es schlecht aus, aber @Greta.h  schrieb ja 

       

      Greta.h

      da in meiner Sendungsverfolgung steht, ich hätte das Paket persönlich angenommen

      da in meiner Sendungsverfolgung steht, ich hätte das Paket persönlich angenommen
      Greta.h
      da in meiner Sendungsverfolgung steht, ich hätte das Paket persönlich angenommen

      Soll das Team mal schauen was los ist.

      Answer

      from

      4 years ago

      Eine Ablageortserlaubnis ... oder direkter Anweisung vom Versender "Nur persönliche" aufgehoben werden.

      Eine Ablageortserlaubnis ... oder direkter Anweisung vom Versender "Nur persönliche"  aufgehoben werden.
      Eine Ablageortserlaubnis ... oder direkter Anweisung vom Versender "Nur persönliche"  aufgehoben werden.

      Hab ich ja geschrieben 😊

       

      Es gibt aber noch mehr Verfügungen die das Bewirken ... könnten. Letztlich passiert das was der Bote macht 😂

      Altersüberprüfung, KeNa/NiNa, SoZü

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 4 years ago

      Hallo @Greta.h 

      Da das eine unübersichtliche Situation 

      ist,  so wie du es geschildert hast , würde ich mir beim Verbraucherschutz 

      Rat holen.

      lG und bleib gesund

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      4 years ago

      Hallo und herzlich willkommen in der Community, @Greta.h.

      Leider habe ich dich gerade telefonisch nicht erreichen können.
      Das Einschreiben ist angekommen und auch vom Vorstandsteam bearbeitet worden.
      Wenn ein Anliegen durch den Vorstand bearbeitet wird, dann darf der "normale" Support in diesem Fall auch nicht mehr tätig werden.
      Die Kollegen haben in den vergangenen Wochen gemeinsam mit unserem Paketdienstleister alle möglichen Wege genutzt, um herauszufinden was genau passiert ist.
      Allerdings ohne zu einem anderen Ergebnis zu kommen.
      Leider muss ich dir an dieser Stelle mit auf den Weg geben, dass ich dir in diesem Fall nicht weiterhelfen kann. Traurig
      Ich hätte dir wirklich sehr gerne eine andere Antwort mit auf den Weg geben wollen.

      Freundliche Grüße
      Carolin L.

      6

      Answer

      from

      4 years ago

      Answer

      from

      4 years ago

      Der Artikel ignoriert den Umstand, dass es vertragliche Vereinbarung zwischen Paketdienstleister und Kunde gibt, der eine unsichere Form der Zustellung ausdrücklich vorsieht. Ablage am Wunschort. Die Willenserklärung hat der Händler schließlich nicht zu verantworten. Hierbei kommt es alleine darauf an, was der Paketdienstleister dem Händler gegenüber erklärt.

       

      das kannst du aus der gleichen Quelle wie dein Artikel in meinem Link oben nachlesen.

      Letztlich mündet das alles nur in die Frage, wer was wem wann etwas beweisen muss.

       

      wie es in diesem Fall hier ist werden wir kaum abschließen klären können

      Answer

      from

      4 years ago

      Hallo und guten Tag, @Greta.h.

      Wenn ich richtig informiert bin, dann bekommst du diesbezüglich noch einmal Post von uns.
      Letztlich haben die User dir bereits auch die richtige Antwort mit auf den Weg geben können.
      Das Team von Telekom-hilft kann dir aber bei deinem Anliegen nicht weiterhelfen, da das Vorstandsteam involviert wurde.

      Freundliche Grüße
      Carolin L.

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