Portierung schlägt fehl, Nummer nicht mehr erreichbar.
vor einem Jahr
Hallo liebes Team,
es geht um eine Portierung zu Congstar.
Die Rufnummer ist ursprünglich gekündigt zum 8.4.
Beim Auszahlen des Guthabens kam dann folgende Email mit Inhalt:
wir haben Ihren Auftrag zur Auszahlung Ihres Prepaid-Guthabens erhalten.
Sollte noch ein Guthaben auf Ihrer Prepaid-Karte sein, überweisen wir dieses innerhalb der nächsten Wochen auf Ihr Bankkonto.
Gut zu wissen:
Wenn Ihr Prepaid-Vertrag aktuell noch nicht gekündigt ist, wird er nun gekündigt und ist dann zu sofort nicht mehr nutzbar.
Leider ist die Rufnummer jetzt nicht mehr erreichbar mit "Nummer nicht vergeben"
Congstar meldet bis jetzt:
Dein bisheriger Mobilfunkanbieter Telekom Deutschland (T-Mobile) hat deine Rufnummernmitnahme wegen fehlender Kündigung abgelehnt.
Ich bräuchte hier dringend die Portierungsfreigabe oder einen Lösungsweg
Danke vorab für die Hilfe und viele Grüße
Dom
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vor einem Jahr
Die von dir gewählte Abfolge der Aktionen war/ist "suboptimal" bezüglich der Rufnummer.
Besser, gerade bei Prepaid: Opt-In beim alten Anbieter, danach Neuvertrag beim neuen Anbieter mit Rufmummermitnahme, Portierung-Termin wird zwischen den Anbietern festgelegt (an dem Tag hat man maximal ein paar Stunden "Ausfall") und nach der Portierung alten Vertrag kündigen und Restguthaben auszahlen lassen.
Bei dir müsste der alte Vertrag ja nun "gekündigt" sein, dann sollte Congstar jetzt nochmal die Portierungs-Anfrage stellen.
0
vor einem Jahr
Hi fdi,
da gebe ich dir Recht
Der Portierungstermin ist nun bestätigt von Congstar.
Was aber toll wäre, wenn man die Opt-In-Option schon beim Kündigen mit angeben könnte. Bei Prepaid geht das ja über ein Formular, in dem man nur den Kündigungstermin in der Zukunft angeben kann, aber keine Portierungsvormerkung.
Thema ist gelöst.
Viele Grüße,
Dom
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @dqm1,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Schade, das Sie uns verlassen, aber es freut mich, dass Ihr Anliegen geklärt ist.
Ich werde Ihr Anliegen trotzdem an unsere Prozessverantwortlichen einmal weiterleiten.
Freundliche Grüße
Marita W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von