Gelöst
Portierungstermin
vor 4 Jahren
Hallo,
habe heute einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen, mein Vertrag lief zum heutigen Datum dem 12.09.21 ab.
Der neuanbieter hat mir den Portierungstermin zum 21.09.21 genannt. Darin stand: "Sollte das Vertragsende beim alten Anbieter mehr als einen Tag vor dem Portierungstermin liegen, so haben Sie eventuell einen gesetzlichen Anspruch auf eine Weiterversorgung bis zum genannten Portierungstermin"
Meine Frage jetzt ob ich noch einen Anspruch darauf habe oder jetzt über eine Woche warten muss, obwohl die Kündigung schon so lange ausstand. Das ich als langer Telekom Kunde unterwegs auf keine Emails oder ähnliches Antworten kann.
Freundliche Grüße
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vor 4 Jahren
@Nicolai.barth96
Nein, weil du deinen Vertrag selbst gekündigt hast.
Du hättest rechtzeitig bei deinem neuen Anbieter einen Vertragswechsel beauftragen müssen.
Dann hätte dein neuer Anbieter für dich gekündigt und der Wechsel wären in gegenseitiger zwischen deinem neuen Anbieter und der Telekom erfolgt.
In diesem Fälle kann es dann, wenn erforderlich, auf eine Weiterversorgung nach gesetzlicher Vorschrift kommen.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
weil du deinen Vertrag selbst gekündigt hast.
im Mobilfunk ist es üblich, den Vertrag selbst zu kündigen
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ludwig II weil du deinen Vertrag selbst gekündigt hast. weil du deinen Vertrag selbst gekündigt hast. Ludwig II weil du deinen Vertrag selbst gekündigt hast. im Mobilfunk ist es üblich, den Vertrag selbst zu kündigen
weil du deinen Vertrag selbst gekündigt hast.
im Mobilfunk ist es üblich, den Vertrag selbst zu kündigen
Gibt es im Mobilfunkbereich auch einen Weiterversorgungsanspruch?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Gibt es im Mobilfunkbereich auch einen Weiterversorgungsanspruch?
Im Mobilfunk ist es wie beim Festnetz, dass bei rechtzeitiger Beauftragung der Wechseltermin zwischen beiden Anbietern abgestimmt wird und der Vertrag beim bisherigen Anbieter u.U. dann noch ein paar Tage übers eigentliche Laufzeitende hinaus läuft.
Wenn der abgestimmte Portierungstermin allerdings erst am 21.9. ist, dann klingt das so als ob kurz vor Vertragsenden beauftragt wurde - und dann klappt das halt nicht mehr. Die Bundesnetzagentur empfiehlt ja auch, sich da zeitig zu kümmern. Und dieser Satz gilt sowohl für Festnetz wie auch für Mobilfunk:
Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie grundsätzlich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.
Wenn Sie den Wechsel Ihres Telekommunikationsanbieters rechtzeitig eingeleitet haben, darf Ihr bisheriger Anbieter seine Leistung nicht einfach einstellen – auch nicht, wenn das Vertragsende erreicht ist. Er muss Sie grundsätzlich so lange weiterversorgen, bis der Wechsel zum neuen Anbieter abgeschlossen ist.
Sollte der Anbieterwechsel also noch im August beauftragt worden sein, so würde vermutlich die Weiterversorgungspflicht gelten. Aber dann wäre das Wechseldatum vermutlich auch eher bereits am 13.9. oder 14.9. gewesen (nicht am Wochenende).
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wenn es in Deiner Frage um Mobilfunk geht (in dem Bereich hast Du den Thread eröffnet) - dann hängt es davon ab, ob Du den neuen Anbieter rechtzeitig beauftragt hast oder erst wenige Tage vom Vertragsablauf. In letzterem Fall bist Du jetzt ein paar Tage ohne.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Wenn es in Deiner Frage um Mobilfunk geht (in dem Bereich hast Du den Thread eröffnet) - dann hängt es davon ab, ob Du den neuen Anbieter rechtzeitig beauftragt hast oder erst wenige Tage vom Vertragsablauf. In letzterem Fall bist Du jetzt ein paar Tage ohne.
Wenn es in Deiner Frage um Mobilfunk geht (in dem Bereich hast Du den Thread eröffnet) - dann hängt es davon ab, ob Du den neuen Anbieter rechtzeitig beauftragt hast oder erst wenige Tage vom Vertragsablauf. In letzterem Fall bist Du jetzt ein paar Tage ohne.
Wird da nicht erst mal eine temporäre Mobilfunkrufnummer vom neuen Anbieter vergeben und am Tag „X“ die Rufnummer gewechselt?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wird da nicht erst mal eine temporäre Mobilfunkrufnummer vom neuen Anbieter vergeben und am Tag „X“ die Rufnummer gewechselt?
@Ludwig II
So kenne ich das auch. Bei Prepaid ist das genauso. Kaufst du dir eine Handykarte, ist es erst diese Nummer. Nach Portierung, deine gewohnte nummer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wird da nicht erst mal eine temporäre Mobilfunkrufnummer vom neuen Anbieter vergeben und am Tag „X“ die Rufnummer gewechselt?
Das machen manche Anbieter (nicht aber die Telekom, die macht das überhaupt nicht!!!) - das löst aber nicht das Problem.
Dann ist man im konkreten Fall zwar knapp zwei Wochen mit einer temporären Rufnummer unterwegs. Aber ist halt während dieser Zeit unter der bisherigen Rufnummer nicht erreichbar, weil die alte SIM abgeschaltet ist.
Wenn man das zu spät beauftragt mit dem Wechsel.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
weitergeführt wird der Vertrag, wenn die Nummer aus dem laufenden Vertrag mitgenommen wird - das Vertragsende wird dann nach hinten geschoben, falls die Portierung zum eigentlichen Ende nicht klappt.
Wenn das nicht so beauftragt wird, ist die Nummer zum Vertragsende abgeschaltet.
Die Mitnahme Ihrer Mobilfunk-Rufnummer zu einem anderen Anbieter ist trotzdem bis zu 90 Kalendertage nach Vertragsende möglich.
(Bei Laufzeitverträgen)
Die Informationen dazu finden Sie hier: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/rufnummer/rufnummer-zu-anderem-anbieter-mitnehmen
Grüße
Mandy S.
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vor 4 Jahren
habe heute einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen, mein Vertrag lief zum heutigen Datum dem 12.09.21 ab.
Bei der Terminschiene kann keine Portierung laufen. Demzufolge ist es sicher auch für eine Weiterversorgung zu spät.
Diese müsste übrigens der neue Anbieter bei der Telekom beauftragen, wann hätte er das machen können?
Man hat wirklich gute und starke Rechte bei einer Portierung wenn man aber selbst die simpelsten Regeln ignoriert hat man dann einfach Pech gehabt.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von