Reklamation von Rechnungen, keine kompetente Hilfe vom Kundenservice
9 hours ago
Der Mobilfunkvertrag wurde von der Telekom wegen Zahlungsverzuges fristlos zum 31.01.2025 gekündigt.
Die Kündigungsbestätigung liegt vor.
Mit der Rechnung für Januar vom 13.02.2025 wurden die Leistungen bis zum Kündigungstermin 31.01.2025 abgerechnet, zuzüglich einer Schadensersatzforderung von ca. 200 € wegen vorzeitiger Kündigung.
Soweit korrekt..... ABER:
Am 13.03.2025 erhielt ich jedoch eine weitere Rechnung für Februar, in der mir Leistungen für den Tag 25.02.2025 plus eine Schadensersatzzahlung von ca. 200 € wegen vorzeitiger Kündigung berechnet wurden, die eigentlich schon in der Januarrechnung vom 13.02.2025 aufgeführt war.
Auf meine Nachfrage beim Kundenservice behauptete die telekom, dass der Vertrag am 25.02.2025 fristlos gekündigt wurde und daher noch Leistungen bis zu diesem Datum berechnet werden.
Wie kommen die darauf ?
Dies widerspricht der vorliegenden Kündigungsbestätigung sowie der Januarrechnung vom 13.02.
Dies ist auch rechtlich schwierig. Sie können nicht einfach fristlos zum 31.01. kündigen und die Schlussrechnung zum 13.02.2025 ausstellen und dann stillschweigend den Vertrag, ignorierend der Kündigung weiterlaufen lassen, und dann erneut zum 25.02.2025 kündigen und dann eine neue Schlussrechnung zum 13.03.2025 ausstellen.
Das macht doch gar kein Sinn. Außerdem gilt die Kündigungsbestätigung, die Sie gegenüber mir als den Vertragspartner zum 31.01.2025 ausgesprochen hatten.
Eine Kündigung zum 25.02.2025 wurde niemals von Ihnen ausgesprochen.
Zudem ist in der Februar-Rechnung die Grundpreis-Leistung nur für einen einzigen Tag, den 25.02.2025 aufgeführt.
Wäre die Kündigung am 25.02.2025 wirksam geworden und wären die Grundpreis-Leistungen bis zu diesem Tag abgerechnet worden, dann müsste vom 01.02. - 24.02.2025 abgerechnet werden müssen und nicht nur der eine Tag, der 25.02.2025 .....
Es gab auch keine Korrektur der Januar-Rechnung, die bereits als Schlussrechnung mit Schadensersatzforderung fungierte.
Die Schadensersatzleistung müsste dann aus der Januarrechnung storniert werden, wenn das Kündigungsdatum der 25. Februar wäre.
Tatsache ist aber, dass die Kündigung bereits am 31.01.2025 und nicht erst am 25.02.2025 erfolgte.
Es ist total mühsam, mit dem inkompetenten Kundendienst zu diskutieren. Ein Kundenbetreuer behauptete sogar, ich hätte keine Februar-Rechnung erhalten, weil der Vertrag zum 31. Januar gekündigt wurde, obwohl ich diesem Kundenbetreuer die Rechnungsnummer der Februar-Rechnung gab. Der nächste Kundenbetreuer sagte dann, dass der Vertrag am 25. Februar gekündigt wurde und in der Januar-Rechnung kein Posten für eine Schadensersatzleistung.....also, es ist mutwillig respektlos, einen solchen Kundenservice zu bieten, wenn man die Rechnungen direkt vor der Nase hat....wirklich.
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Carolin L.
Telekom hilft Team
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Carolin L.
8 hours ago
Vielen lieben Dank für deine Zeit und das mega tolle Telefonat, @FMKShopping
Ich freue mich wirklich sehr, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte. :-)
Jetzt schaue ich noch einmal, ob ich noch eine korrigierte Rechnung für Januar auftreiben kann, oooooder ob ich dir "nur" eine schriftliche Bestätigung für die Korrektur zukommen lasse!
Dazu bekommst du aber auf jeden Fall noch ein Feedback von mir. :-)
Bis dahin wünsche ich dir noch einen zauberhaften Nachmittag! :-D
Freundliche Grüße
Caro
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