Gelöst
Rufnummer aus Firmenkundenvertrag künftig privat nutzen
vor 3 Jahren
Hallo Telekom, hallo Community,
im Zuge der Beendung meines aktuellen Arbeitsverhältnisses wurde mir seitens meines bisherigen Arbeitgebers freundlicherweise zugesagt, meine dienstliche Rufnummer künftig privat weiter verwenden zu dürfen.
Den bestehenden Firmenkundenvertrag möchte ich nicht weiternutzen, mich also aus diesem lösen. Demnach meine ich, dass das Formular zur "Einbindung", bzw. "Ausbindung" von Business-Rufnummern nicht der richtige Weg wäre.
Kann ich einfach meinen gewünschten Telekom-Privatkunden-Mobilfunktarif abschließen und dann eine Portierungsanfrage für meine Firmennummer stellen? Mein Arbeitgeber hat bereits zugesagt, eine solche Anfrage positiv beantworten zu wollen.
Vielen Dank und Grüße
Simon
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Akzeptierte Lösung
Jamil-Ali G.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Jamil-Ali G.
vor 3 Jahren
Hallo @Simon_HH,
vielen Dank für deine Nachricht.
Im Grunde genommen kannst du die Rufnummer übernehmen, wenn dein Arbeitgeber zugestimmt hat.
Allerdings ist es notwendig, dass wir dazu einen Auftrag deines Arbeitgebers erhalten.
In diesem Auftrag zur Vertragsübernahme muss der Arbeitgeber als bisheriger Vertragspartner aufgeführt werden und du als zukünftiger. Wichtig bei einer Übernahme ist, dass der neue Vertrag gleich- oder höherwertiger ist als der bisherige.
Einen direkten Link zum Übernahmeformular findest du HIER
Dort kannst du auch deinen Wunschtarif angeben.
Eine Portierung innerhalb der Telekom ist nicht möglich und auch nicht notwendig.
Es wird lediglich der Vertragsinhaber und der dementsprechende Tarif hinterlegt.
Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Bis dahin alles Gute und einen schönen Tag.
Besten Gruß
Jamil-Ali G.
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Anna Lena J.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Jamil-Ali G.
vor 3 Jahren
Guten Morgen @Simon_HH,
wenn du in einem Rahmenvertrag bist, in dem auch Einzelpersonen geführt werden dürfen, ist das kein Problem.
Wenn du in einen Privatkundenvertrag einsteigen möchtest, dann wäre dieses Formular das richtige.
Kann ich dir ansonsten weiterhelfen?
Ich rufe auch gerne noch mal an.
Liebe Grüße von
Anna Lena L.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Jamil-Ali G.