Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Samsung Galaxy Watch 4 44mm defekt, Samsung kann nicht reparieren
vor 2 Jahren
Hallo liebes Team,
Ich habe am 24.11.2021 im Onlineshop die Samsung Galaxy Watch 4 44mm gekauft. Diese ist nun defekt, da Samsung eine fehlerhafte Firmware in Umlauf gebracht hat. Ich habe diese bereits eingesendet, sie kam aber unrepariert zurück, da wohl keine Ersatzteile verfügbar sind. Ich soll mich an den Onlineshop wenden und ein Austauschgerät anfordern oder eine Gutschrift.
Wer kann mir nun weiter helfen ?
Rechnungs/Bestellnummer kann ich bereitstellen sowie das Schreiben vom Samsung Service
Grüße
555
0
12
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 3 Jahren
1078
0
3
2473
0
1
fdi
5 Sterne Mitgestalter
vor 2 Jahren
@Fireblade900rr
Da kann dir eigentlich nur Samsung im Rahmen einer Garantie (besteht die?) weiterhelfen, für eine Gewährleistung des Shop (zwar 24 Monate, aber nach 6 Monaten "Beweisumkehr*) müsstest du ja nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf angelegt war, was ja nicht ist, weil erst wohl durch ein späteres Update erfolgt. Also Gutschrift entfällt damit und eine Anforderung nur wenn für den Shop kostenfrei gestellt ist.
1
0
Stefan
Community Guide
vor 2 Jahren
@Fireblade900rr
Was ist den defekt und garantiert vom Update verursacht?
Wenn der Fehler von einem Firmwareupdate verursacht wurde, dann ist das kaum eine Gewährleistungsschaden, da kann ich mir nicht vorstellen, dass die Telekom die Regulierung übernimmt.
Warum schickt den Samsung nicht einfach ein Austauschgerät?
2
10
Ältere Kommentare anzeigen
CobraCane
Antwort
von
Stefan
vor 2 Jahren
Bin mal gespannt ob dann der Anwalt dir erklären kann warum es hier keine Gewährleistung seitens der Telekom gibt.
Ich kann Samsung nicht verstehen, wenn jemand hier was machen kann dann sind es die (sofern sie auf die Uhr 2 Jahre Garantie geben).
Die Telekom zieht sich nicht aus der Verantwortung da du erst einmal in der Beweispflicht stehst dass der Mangel am Tag des Kaufes schon bestand. Bitte daher dich nicht selber aus der Verantwortung entziehen und den Nachweis liefern.
0