Gelöst
Sonderkündigungsrecht Mobilfunk bei Inlandsumzug
vor 2 Jahren
Hallo,
ich versuche seit einer Woche (24.07.23) ohne Erfolg meinen Mobilfunkvertrag zu kündigen (auch über das Beschwerdeformular habe ich keine Antwort erhalten). Ich bin umgezogen und in der Ortschaft ist weder Empfang, Internet noch Telefonie möglich, weshalb der Vertrag für mich nicht nutzbar ist. Auch der Hotlinemitarbeiter hat mir bestätigt, dass ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht habe.
Allerdings gibt es keine Möglichkeit, den Vertrag über die Internetseite via Sonderkündigung zu beenden. Über die Hotline bekomme ich auch keine weitere Hilfe und der Telekomshopmitarbeiter sagt, ich soll mich an die Hotline wenden - ich drehe mich also im Kreis..
Daher bitte ich um Hilfe der Community, ich bin langsam aber sicher wirklich verzweifelt..
Vielen Dank euch!
Liebe Grüße
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vor einem Jahr
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Da gibts keine Grundlage für ein Sonderkündigungsrecht.
Mobilfunktarife sind nicht Ortsgebunden und eine Grundlage gäbe es nur bei Festnetztarifen.
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vor 2 Jahren
Sonderkündigungsrecht
Steht dir überhaupt nicht zu
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@Eli_M Kurz und knackig, da hat man dir Mumpitz erzählt. Zum Ende der Laufzeit knnst du kündingen. Generell funktioniert der Empfang ja, sicherlich auch einen Ort weiter. Ist halt "mobil" und nicht "Fest". Alles richtig so das dir online keine Sonderkündigung angeboten wird.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo @Eli_M
von wo stammt denn Deine Annahme das es dies geben soll?
Gruß
Waage1969
Sonderkündigungsrecht Mobilfunk bei Inlandsumzug
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vor 2 Jahren
Auch der Hotlinemitarbeiter hat mir bestätigt, dass ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht habe.
Muss am 1. April gewesen sein
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Der Wortlaut der Unterhaltung war:
Damit ist alles klar und die Auskunft war einfach falsch @Eli_M
Antwort
von
vor 2 Jahren
Warum soll die Telekom es zu verantworten haben, wenn du irgendwo hinziehst wo es keine Netzarbdeckung gibt.
Du kannst hier auf das Team warten, sehe aber eher schwarz.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Der Wortlaut der Unterhaltung war: wann habe ich denn das Recht auf außerordentliche Kündigung? Wenn die Leistung des gebuchten Vertrages nicht erfüllt werden können Das heißt, wenn ich umgezogen bin in einen Ort, in dem Telekom absolut keine Netzabdeckung hat, habe ich das Recht, meinen Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen? Ja genau, das bringt ihnen ja nichts.
Der Wortlaut der Unterhaltung war:
wann habe ich denn das Recht auf außerordentliche Kündigung?
Wenn die Leistung des gebuchten Vertrages nicht erfüllt werden können
Das heißt, wenn ich umgezogen bin in einen Ort, in dem Telekom absolut keine Netzabdeckung hat, habe ich das Recht, meinen Mobilfunkvertrag außerordentlich zu kündigen?
Ja genau, das bringt ihnen ja nichts.
Siehste, und die Leistung wird ja bei Mobilfunk erbracht. Du kannst mobil telefonieren, überall. Kann nur mal Problemchen geben an Ort XYZ, aber ansonsten gibt es keine Garantie das es überall klappt.
Ist halt ein Mobilfunknetz, Netze haben Löcher, sonst wäre es eine Mobilfunkdecke.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
weder....Internet noch Telefonie möglich
Über einen Festnetzsnschluss? @Eli_M
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@Espresso doppio
Eli_M weder....Internet noch Telefonie möglich weder....Internet noch Telefonie möglich Eli_M weder....Internet noch Telefonie möglich Über einen Festnetzsnschluss? @Eli_M
weder....Internet noch Telefonie möglich
Über einen Festnetzsnschluss? @Eli_M
es geht um Mobilfunk
Gruß
Waage1969
Antwort
von
vor 2 Jahren
es geht um Mobilfunk
Ich weiss, aber ich deute den Beitrag etwas weiter um der Aussage der Hotline auf die Schliche zu kommen @Waage1969
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Eli_M,
ich danke dir für unser Telefonat von gerade eben.
Nun konnten wir den Verbleib der E-Mail aufklären, das ist doch prima. Wie besprochen, habe ich dir dazu auch nochmal etwas per Post zukommen lassen.
Melde dich gerne, wenn noch etwas sein sollte.
LG und einen schönen Abend
Katharina S.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von